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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 26.01.2012, 08:40
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Standard Neues vom BSG

In drei Entscheidungen hat sich der 14. Senat des BSG mit der Anrechenbarkeit von Erbschaften, der Reichweite des Sozialgeheimnisses, sowie dem Problem des Leistungsausschlusses bei EU-Ausländern beschäftigt.

Zur Anrechnung von Erbschaften bestätigte der Senat nochmals seine bereits aufgestellten Kriterium zum Zuflusszeitpunkt. Soweit der 4. Senat nicht noch ausschert, dürfte diese Rspr. nunmehr als gesfestigt gelten.

In einer weiteren Entscheidung stärkte das BSG den Datenschutz von Leistungsbeziehern. Anders als die Vorinstanzen, sah das BSG die Datenerhebung direkt bei Dritten nicht als erforderlich und damit als nicht gerechtfertigten Eingriff in das Sozialgeheimnis an.

BSG verlangt Schutz der Daten von Hartz-IV-Empfängern Vor Gericht 123recht.net

In der Dritten Entscheidung ging es mal wieder um die Frage, ob der Leistungsauschluss für EU-Bürger unionsrechtswidrig ist bzw. zumindest europarechtskonform ausgelegt werden muss. Und erneut "drückte" sich das BSG hier um eine klare Aussage. Stattdessen wurde wiederum für den konkreten Einzelfall eine Aufweichung des Leistungsauschlusses betrieben.
Danach wird es wieder ein stückweit einfacher für EU-Ausländer Leistungen nach dem SGB II zu beziehen.

Junge EU-Ausländer können leichter Hartz IV bekommen - Freie Presse

Die Kurzzusammenfassung der Entscheidungen findet sich hier:
http://juris.bundessozialgericht.de/...=2012&nr=12311
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  #2  
Alt 26.01.2012, 18:18
Benutzerbild von anabell
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Beiträge: 638
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Hallo George O Gore III,

ich möchte mich nur mal bei dir für die vielen Infos bedanken.

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
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  #3  
Alt 27.01.2012, 09:09
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Beiträge: 4.207
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
In der Dritten Entscheidung ging es mal wieder um die Frage, ob der Leistungsauschluss für EU-Bürger unionsrechtswidrig ist bzw. zumindest europarechtskonform ausgelegt werden muss. Und erneut "drückte" sich das BSG hier um eine klare Aussage. Stattdessen wurde wiederum für den konkreten Einzelfall eine Aufweichung des Leistungsauschlusses betrieben.
Danach wird es wieder ein stückweit einfacher für EU-Ausländer Leistungen nach dem SGB II zu beziehen.
Das finde ich auch mißlich. Helfen kann da nicht das BSG, sondern nur die Vereinheitlichung der Sozialgesetzgebung der EU Länder. Sonst ist, wie man den Fall auch hier interpretieren könnte, der Zuwanderungsdruck in die Sozialsysteme des Landes mit den besseren Konditionen unvermeidlich.
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  #4  
Alt 30.01.2012, 17:25
Benutzerbild von Spejbl
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Beiträge: 919
Standard Das wären die Vereinigten Staaten von Europa.

Dazu müsste im Gebiet der EU gesetzgeberisch einheitlich sein: Wirtschafts- und Sozialunion, eine einheitliche Finanz- und Fiskalpolitik. etc. ... Kurzum, das wären die Vereinigten Staaten von Europa. Und somit europaweit einheitliche Gesetzgebung.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #5  
Alt 05.02.2012, 17:48
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Beiträge: 675
Standard

Zitat:
Zitat von Spejbl Beitrag anzeigen
Kurzum, das wären die Vereinigten Staaten von Europa. Und somit europaweit einheitliche Gesetzgebung.
Hi,

insoweit gibt es m.E. ein Problem, das weit entfernt von einer Lösung ist: Wer ist in Europa der Gesetzgeber? Schon jetzt werden oft Normen gesetzt ohne dass klar ist, worauf die Legitimation da zu beruhen soll.
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