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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 17.05.2010, 14:45
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Zitat:
Unbekannte Täter haben bei einem Einbruch in Obergiesing fette Beute gemacht: Aus der Wohnung eines irakischen Ehepaars - Hartz-IV-Empfänger - stahlen sie Bargeld und Schmuck für 40.000 Euro.
...

Dabei machten sie reiche Beute - denn die beiden arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger bzw. Arbeitslosengeldbezieher hatten in ihrer Wohnung Bargeld und Schmuck für 40.000 Euro versteckt. Die Täter entkamen unerkannt mit der Beute.
Der Einbruch wird für das irakische Ehepaar Konsequenzen haben - weil es das Vermögen gegenüber den Sozialleistungsträgern verschwiegen hatte. Das gilt als Betrug.
Diebe stehlen 40.000 Euro aus Wohnung von irakischen Hartz-IV-Empfängern - Nachrichten - Lokales - merkur-online
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  #2  
Alt 17.05.2010, 15:25
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Tja, blöd gelaufen. Wenn man auf der einen Seite, "vergißt" das Vermögen anzugeben, dann sollte man clever genug sein, dessen plötzlichen Verlust nicht allzu laut zu beklagen.
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  #3  
Alt 17.05.2010, 15:27
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Ich denke mal das ist nur die Spitze des Eisberges.
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  #4  
Alt 17.05.2010, 15:34
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Alles ganz falsch. Das war Schmuck, den man sich für die Teilnahme an einer Hochzeit geliehen hat - hatte ich hier auch schon mal
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  #5  
Alt 17.05.2010, 23:30
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Und das Bargeld?
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  #6  
Alt 18.05.2010, 06:59
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Und das Bargeld?
Naja, in dem Artikel wird die Beute ja nicht aufgesplittet - waren wahrscheinlich nur ein paar Euro
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  #7  
Alt 10.08.2010, 12:42
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Aber das es ausgerechnet dem Ehepaar passiert. Bestimmt haben Sie zu sehr rumgeprahlt, wie toll Sie doch Hartz IV beziehen..
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  #8  
Alt 11.08.2010, 15:19
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Zitat:
Zitat von MariaFrisch Beitrag anzeigen
Aber das es ausgerechnet dem Ehepaar passiert. Bestimmt haben Sie zu sehr rumgeprahlt, wie toll Sie doch Hartz IV beziehen..

Kann es denn nicht so sein, dass dies (Schmuck) dem Brauchtum der Herkunftsregion entspricht. Und eine Hochzeit spricht sich auch so rum, ohne dass man damit Rumprahlen muss.
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  #9  
Alt 12.08.2010, 10:01
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<Kann es denn nicht so sein, dass dies (Schmuck) dem Brauchtum der Herkunftsregion entspricht>

Sind die Regelungen für die Hilfeberechtigung (Vermögen) und die Mitteilungspflicht für Hilfesuchende/Hilfeempfänger bei denen der Besitz von wertvollem Goldschmuck dem Brauchtum in ihrem Herkunftsland entspricht, nicht anwendbar?
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  #10  
Alt 12.08.2010, 11:33
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Standard @Tasso

Der Schmuck war doch bloß von Landsleuten nur für die Hochzeit geliehen!
Caesar
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