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| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#11
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eine Ergänzung: In diesem Forum lässt sich gut beobachten, dass viele Benutzer Rat und Erklärung von Bescheiden nur dann akzeptieren, wenn der Rat die gewünschten Ansprüche bestätigt. Negative Auskünfte werden mit Unverständnis, Agression und der Ankündigung kommentiert, zum SG zu gehen. Bei einem Gespräch in den JObcentern dürfte das oft nicht anders sein. Teilt nun das Gericht die negative Einschätzung, ist die Akzeptanz zwangsläufig höher. Sicherlich müssen Jobcenter, Kommunen und Mitarbeiter an sich arbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Eindimensionale Betrachtungen wie die des Vorsitzenden Richters, welche den Schwarzen Peter allen den Jobcentern zuschieben, sind da kontraproduktiv. |
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#12
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| Es gibt Foren, in welchem das in noch viel erschreckerendem Maße zu beobachten ist. Da gibt es teilweise User, die könnten eigentlich ihre Beiträge ständig mit "Kopieren-einfügen" einstellen und müssten sich gar nicht erst die Mühle des Denkens und Schreibens machen. Denn da steht sowieso nur: "Geh sofort zum Sozialgericht, beantrage eine einstweilige....". Dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Hände in Unschuld wäscht: das finde ich schon ziemlich vermessen. Turtle |
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#13
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Beim Lesen der einschlägigen Jammerforen hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck. Dort gibt es Querulanten, die nach dem Motto, man hat ja sonst nichts zu tun, aus politischem Protest, aus Spaß oder Langeweile mit aussichtslosen Verfahren die Gerichte mit Arbeit versorgen. Anfang des Jahres hatte der CDU Politker Eichelbaum die Einführung einer Gebühr gefordert, die dem Kläger bei Erfolg zurückerstattet wird und begründete dies mit folgenden Worten: Zitat:
Wer soll es glauben, dass es bei den Sozialgerichten so total anders ist als beim Bundesverfassungsgericht? Die Zeitung “Focus” berichtete am 22.01.2011, dass der Präsdident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, auf Grund der Verfahrensflut eine Missbrauchsgebühr einführen möchte, “die Querulanten abschrecken soll” und eine dem entsprechende Gesetzesänderung noch dieses Jahr im Entwurf vorgelegt werden soll. |
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#14
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| Hi, hast Du konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass Querulanten eine wesentliche Ursache für die Belastung der Sozialgerichte sind? |
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#15
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| Man sollte jene Foren wie ELO, Tacheles & Co. auch nicht überbewerten. Die überwiegende Mehrheit derer, die ALG II beziehen, dürfte peinlich berührt sein, wenn sie wüsste, was dort quasi in deren Namen tagtäglich verzapft wird. |
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#16
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| Die Forderung nach pauschalen Gerichtsgebühren ist ja nun alles andere als neu. Bereits 2006 scheiterte eine Bundesratsinitiative zur Einführung dieser 75/225 EUR. Der Entwurf hat es nicht bis zum Gesetz geschafft, da sich die angehörten Sachverständigen überwiegend gegen eine solche Verfahrensgebühr stellten. Die große Flut offensichtlich unbegründeter Klagen war nicht zu erkennen. Eine Gebühr würde nicht nachhaltig zur Entlastung der Gerichte führen. Nächster Akt 2008. Das BMAS gab eine Studie zur Einführung von pauschalen Gerichtsgebühren in Auftrag. Auch hier das Ergebnis wieder eindeutig. Nicht zu empfehlen. Die damals angebotenen Verbesserungsalternativen wurden anscheinend nicht aufgegriffen, so dass die Idee jetzt erneut hochkocht. Ob sich an der fehlenden Geeignetheit dieses Vorschlages irgendwann etwas ändern wird, muss man abwarten. Zitat:
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#17
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| Hi, ein wesentliches Argument aus Deiner Quelle für die Beibehaltung der Gebührenfreiheit sollte nicht unerwähnt bleiben: Gäbe es Gebühren, stiege unweigerlich die Zahl der Prozesskostenhilfeanträge. Der Arbeitsanfall würde mithin nicht geringer. |
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#18
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| Hallo King George, wie immer für mich, auch als juristischer Laie, eine abgewogene Antwort. Bliebe nur noch meine offene erste Frage. |
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#19
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| Für mich bleiben viele Fragen offen. Z. B. die hier: Zitat:
Sag mir mal ein Thema, das wirklich so durchgeurteilt ist, dass es Mutwillens- und Gerichtskosten verdient (außer KdU, wenn die Richtlinien tatsächlich nicht einem schlüssigen Konzept entsprechen). Turtle |
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#20
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| Dabei wird übersehen das SGB2 Bezieher unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen. Als Ergebnis würde durch die Einführung der Gebühren lediglich der HE eine neg. Schufaeintragung bekommen und Gerichte und JC/OK Kosten durch die Beitreibung entstehen die eben in den meisten Fällen fruchtlos verlaufen werden. gruss zossi |
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