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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #11  
Alt 07.08.2011, 09:47
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
Durch die häufigen Fehler und die ständigen Änderungen ist bei vielen Leistungsbeziehern - nach Ansicht der befragten Richter- ein tiefgreifender Vertrauensverlust in die Rechtmäßigkeit der Verwaltung entstanden. Wenn dann die Behörden den Betroffenen nicht ausreichend erklären, warum etwas gerade so und nicht anders geregelt worden ist, wenden sich viele an das Gericht als letzten Ausweg. Und auch hier sei eine große Einsichtsfähigkeit vorhanden. Sobald die Richter dem Leistungsempfänger die Sach- und Rechtslage eingehend erläutert haben, nehmen viele die KLage wieder zurück. Auch das sei ein Grund für die hohen Fallzahlen.
Hi,
eine Ergänzung: In diesem Forum lässt sich gut beobachten, dass viele Benutzer Rat und Erklärung von Bescheiden nur dann akzeptieren, wenn der Rat die gewünschten Ansprüche bestätigt. Negative Auskünfte werden mit Unverständnis, Agression und der Ankündigung kommentiert, zum SG zu gehen. Bei einem Gespräch in den JObcentern dürfte das oft nicht anders sein. Teilt nun das Gericht die negative Einschätzung, ist die Akzeptanz zwangsläufig höher.
Sicherlich müssen Jobcenter, Kommunen und Mitarbeiter an sich arbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Eindimensionale Betrachtungen wie die des Vorsitzenden Richters, welche den Schwarzen Peter allen den Jobcentern zuschieben, sind da kontraproduktiv.
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  #12  
Alt 07.08.2011, 12:54
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es gibt Foren, in welchem das in noch viel erschreckerendem Maße zu beobachten ist. Da gibt es teilweise User, die könnten eigentlich ihre Beiträge ständig mit "Kopieren-einfügen" einstellen und müssten sich gar nicht erst die Mühle des Denkens und Schreibens machen. Denn da steht sowieso nur: "Geh sofort zum Sozialgericht, beantrage eine einstweilige....".

Dass die Sozialgerichtsbarkeit ihre Hände in Unschuld wäscht: das finde ich schon ziemlich vermessen.

Turtle
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  #13  
Alt 07.08.2011, 16:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.209
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Zitat:
Zitat von George O Gore III Beitrag anzeigen
Zum Bereich Belastung der Sozialgerichte durch Querulanten und mutwillige Klagen:

...
Derzeitig käme man gut damit zu Recht, Querulanten über die Auferlegung von Missbrauchsgebühren in den Griff zu bekommen.
Auf welcher Rechtsgrundlage können Sozialgerichte "Querulanten über Missbrauchsgebühren in den Griff bekommen" und wo ist dies dann so erfolgt?

Beim Lesen der einschlägigen Jammerforen hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck. Dort gibt es Querulanten, die nach dem Motto, man hat ja sonst nichts zu tun, aus politischem Protest, aus Spaß oder Langeweile mit aussichtslosen Verfahren die Gerichte mit Arbeit versorgen.

Anfang des Jahres hatte der CDU Politker Eichelbaum die Einführung einer Gebühr gefordert, die dem Kläger bei Erfolg zurückerstattet wird und begründete dies mit folgenden Worten:

Zitat:
Es gibt viele offensichtlich unbegründete Klagen von ALG II-Empfängern. Gerichtsgebühren würden die Hemmschwelle senken, die Sozialgerichte mit der Einreichung erfolgloser Klagen zu überschwemmen
Wer klagt, soll zahlen - Justiz: CDU Vorschlag zu Hartz IV-Verfahren

Wer soll es glauben, dass es bei den Sozialgerichten so total anders ist als beim Bundesverfassungsgericht?

Die Zeitung “Focus” berichtete am 22.01.2011, dass der Präsdident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, auf Grund der Verfahrensflut eine Missbrauchsgebühr einführen möchte, “die Querulanten abschrecken soll” und eine dem entsprechende Gesetzesänderung noch dieses Jahr im Entwurf vorgelegt werden soll.
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  #14  
Alt 07.08.2011, 16:52
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Registriert seit: 10.11.2010
Beiträge: 675
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Hi,

hast Du konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass Querulanten eine wesentliche Ursache für die Belastung der Sozialgerichte sind?
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  #15  
Alt 07.08.2011, 17:09
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Beim Lesen der einschlägigen Jammerforen hatte ich bisher einen gegenteiligen Eindruck.
Man sollte jene Foren wie ELO, Tacheles & Co. auch nicht überbewerten. Die überwiegende Mehrheit derer, die ALG II beziehen, dürfte peinlich berührt sein, wenn sie wüsste, was dort quasi in deren Namen tagtäglich verzapft wird.
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  #16  
Alt 07.08.2011, 17:21
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Die Forderung nach pauschalen Gerichtsgebühren ist ja nun alles andere als neu. Bereits 2006 scheiterte eine Bundesratsinitiative zur Einführung dieser 75/225 EUR. Der Entwurf hat es nicht bis zum Gesetz geschafft, da sich die angehörten Sachverständigen überwiegend gegen eine solche Verfahrensgebühr stellten.

Die große Flut offensichtlich unbegründeter Klagen war nicht zu erkennen. Eine Gebühr würde nicht nachhaltig zur Entlastung der Gerichte führen.

Nächster Akt 2008. Das BMAS gab eine Studie zur Einführung von pauschalen Gerichtsgebühren in Auftrag. Auch hier das Ergebnis wieder eindeutig. Nicht zu empfehlen.

Die damals angebotenen Verbesserungsalternativen wurden anscheinend nicht aufgegriffen, so dass die Idee jetzt erneut hochkocht. Ob sich an der fehlenden Geeignetheit dieses Vorschlages irgendwann etwas ändern wird, muss man abwarten.

Zitat:
Als Alternativen zu pauschalen Gebühren nennen die Forscher mehrere Punkte: Die Qualität der Hartz-IV-Verwaltungsverfahren könne durch eine bessere personelle Ausstattung der zuständigen Behörden verbessert werden. Verbesserungswürdig sei auch das Widerspruchsverfahren, in dem Sozialleistungsempfänger außergerichtlich gegen Entscheidungen der Behörde vorgehen können. Die vielen erfolgreichen Klagen zeigten, dass "immer noch viele sachlich oder rechtlich unzutreffende Widerspruchsentscheidungen getroffen werden"
Gerichtsgebühren kein taugliches Mittel gegen Überlastung der Sozialgerichte - Hans-Böckler-Stiftung
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  #17  
Alt 07.08.2011, 17:27
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Hi,

ein wesentliches Argument aus Deiner Quelle für die Beibehaltung der Gebührenfreiheit sollte nicht unerwähnt bleiben: Gäbe es Gebühren, stiege unweigerlich die Zahl der Prozesskostenhilfeanträge. Der Arbeitsanfall würde mithin nicht geringer.
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  #18  
Alt 07.08.2011, 18:00
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Hallo King George, wie immer für mich, auch als juristischer Laie, eine abgewogene Antwort.

Bliebe nur noch meine offene erste Frage.
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  #19  
Alt 07.08.2011, 19:18
Benutzerbild von Turtle1972
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Für mich bleiben viele Fragen offen.

Z. B. die hier:

Zitat:
Warum sollen wir einen Vergleich machen, obwohl es x LSG Entscheidungen gibt, die FÜR uns sprechen? Warum sollen wir im Senat a) einen Vergleich machen, wenn Senat b) in einer adäquaten Sache schon für uns geurteilt hat?

Man nehme doch nur das Beispiel Fernsehgerät: 2010 hätte mir das SG Berlin zum Vorwurf machen können "Was lehnen Sie denn ein Fernsehgerät ab, das gehört zur Grundausstattung, wenn Sie die Klage weiter verfolgen, bekommen sie Mutwillenskosten aufgelegt.". Denn da sah es dort vor Ort wohl so aus: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...ds=&sensitive=

Und? Was ist heute? Das BSG hat enschieden, dass ein Fernseher nicht zur Erstausstattung gehört. Und dafür hätte ich dann noch Mutwillenskosten kassiert, weil ich die Klagen vorm SG oder LSG weiter betrieben hätte?! Sorry, aber ein SG bzw. EIN Senat eines SG ist doch beileibe nicht das Maß aller Dinge. Da überschätzen sich die Damen und Herren Richter wohl etwas.
George, danach hätte ich also Mutwillenskosten bekommen, am besten noch Gerichtskosten zu tragen gehabt, die sämtliche Richterschaft von SG und LSG wären gegen mich gewesen und die Zornesröte stünde ihnen im Gesicht....

Sag mir mal ein Thema, das wirklich so durchgeurteilt ist, dass es Mutwillens- und Gerichtskosten verdient (außer KdU, wenn die Richtlinien tatsächlich nicht einem schlüssigen Konzept entsprechen).

Turtle
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  #20  
Alt 08.08.2011, 15:31
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Ort: Ostfriesland
Beiträge: 235
Standard Gerichtsgebühren?

Dabei wird übersehen das SGB2 Bezieher unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.
Als Ergebnis würde durch die Einführung der Gebühren lediglich der HE eine neg. Schufaeintragung bekommen und Gerichte und JC/OK Kosten durch die Beitreibung entstehen die eben in den meisten Fällen fruchtlos verlaufen werden.

gruss zossi
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