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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 09.02.2010, 09:49
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Registriert seit: 07.07.2009
Beiträge: 11
Standard Regelsätze müssen neu berechnet werden

Hallo

da ist ja mal richtig entschieden worden,aber was heißt das?>>Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.>>,kann man wieder Bekleidungsbeihilfe bekommen?ich ziehe jetzt um,kann ich da Renovierungskosten beantragen?gestern wurden sie noch abgelehnt,man müsse das zusammen sparen,sieht es heute schon anders aus?
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  #2  
Alt 09.02.2010, 09:54
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
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Zitat:
Zitat von Angelika1949 Beitrag anzeigen
Hallo

da ist ja mal richtig entschieden worden,aber was heißt das?>>Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.>>,kann man wieder Bekleidungsbeihilfe bekommen?ich ziehe jetzt um,kann ich da Renovierungskosten beantragen?gestern wurden sie noch abgelehnt,man müsse das zusammen sparen,sieht es heute schon anders aus?
Dazu muss man erst mal das ausführliche Urteil abwarten. Und dann wird es durch das BMAS und die BA Hinweise zur Umsetzumng geben, damit nicht jedes Amt das anders auslegt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 09.02.2010, 09:56
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Beiträge: 11
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Aja,danke für die Antwort,also kein Geld für Renovierung?
__________________
Liebe Grüße


Angelika




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  #4  
Alt 09.02.2010, 10:31
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Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 8
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hallo das möchte ich auch gerne wissen was hiermit gemeint ist :

Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird.>>

mfg
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  #5  
Alt 09.02.2010, 11:44
Gesperrt
 
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Beiträge: 36
Beitrag Bundesverfassungsgericht urteilt Hartz 4 (ALG II) Regelleistungen verfassungswidrig

Heute war der grosse Tag an dem das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über die Regelleistung für Kinder und Erwachsene urteilen musste bzw. ihre Entscheidung bekannt gegeben hat:

Kurzer Auszug:
Zitat:
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht. Und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:
  • Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
  • Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
  • Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
  • Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
Quelle: Spiegel Online
Hier direkt zur Pressemitteilung:
Das Bundesverfassungsgericht

Hier direkt zur Entscheidung/ zum Urteil:
Das Bundesverfassungsgericht

Hier direkt zu der News von Spiegel Online, die sich für einige bestimmt leichter lesen lässt:
Wegweisendes Urteil: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik
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  #6  
Alt 09.02.2010, 11:47
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Soweit ich das vorhin im TV mitbekommen habe, soll das bspw. getrennt lebende Eltern betreffen, die erhöhte Fahrtkosten haben, weil die Mutter und das Kind in Hamburg, aber der Vater in München wohnt. Ausserdem ggf. erhöhte Bedarfe bei Krankheit.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #7  
Alt 09.02.2010, 11:50
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Registriert seit: 02.12.2008
Beiträge: 42
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Das ist schön aber was unter dem Strich rauskommt wird sich zeigen .
Ich verstehe nicht warum die dafür zeit bis Ende des Jahres bekommen also fast 10 Monate .
Wenn die betroffenen etwas ausbessern müssen bekommt man dafür max 2 Wochen Zeit auch wenn diese Paket grösser ist braucht man dafür definitiv nicht soviel Zeit .
Die werden nun sicher so lange mit den Zahlen jonglieren bis jeder glaubt mehr zu bekommen und unter dem Strich ist fast alles gleich.
Habe gerade im Radio gehört es soll dann Hartz V heißen toll
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  #8  
Alt 09.02.2010, 11:52
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Beiträge: 4.209
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Zitat:
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht.
Was die Regelsätze angeht wird sich zunächst vermutlich nichts ändern.

Zitat:
Hartz-IV-Sätze müssen nicht zwingend steigen

Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig sowohl für Kinder als auch für Erwachsene "nicht offensichtlich unzureichend". Der Gesetzgeber sei daher nicht unmittelbar verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen.
Karlsruhe kippt Hartz-IV-Sätze
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  #9  
Alt 09.02.2010, 11:55
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Registriert seit: 07.07.2009
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Hallo

ja,das ist ja auch nicht schlecht,aber manchen wäre mit Bekleidungsbeihilfe,und Renovierungskosten,geholfen,mir würden die Renovierungskostenbeihilfe sehr gut weiter helfen,wenn ich das sparen soll,kann ich erst in 2 Jahren umziehen
__________________
Liebe Grüße


Angelika




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  #10  
Alt 09.02.2010, 11:58
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kurze Frage :
man konnte doch bis zum 20.10.2009 einen Antrag einreichen zwecks Überprüfung .
Das heißt doch das alle die das getan haben die Differenz nachgezahlt bekommen wenn sich etwas erhöht .
Da die neuen Sätze ja erst ab dem 1.1.2011 in kraft treten könnte man denn nicht jetzt auch einen antrag auf Überprüfung stellen um für den Zeitraum vom 9.2.2010 bis zum 31.12.2010 seinen anpsruch nicht zu verlieren ?
Und wenn man dann eine Nachzahlung bekommt wie sieht es mit der Anrechnung auf die laufenden Leistungen aus ?
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