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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 02.08.2011, 19:45
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Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 418
Standard BGH macht Druck auf Alleinerziehende

Das wird einigen überhaupt nicht gefallen!

Zitat:
Der Bundesgerichtshof verpflichtet geschiedene Alleinerziehende mit einem Grundschulkind zum Vollzeitjob. Dies gilt laut BGH zumindest dann, wenn für das Schulkind eine Betreuungsmöglichkeit besteht.
Scheidung: BGH macht Druck auf Alleinerziehende - Recht - FOCUS Online - Nachrichten


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  #2  
Alt 03.08.2011, 13:40
Benutzerbild von Spejbl
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Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 921
Standard Naja, zunächst ist die Nichtannahme der Vorinstanzen aufgehoben worden

Naja, zunächst ist die Nichtannahme der Vorinstanzen aufgehoben worden mit der Auflage, Urteile zu erbringen.

Damit wird das Ganze noch mal neu aufgerollt und verhandelt. Was dann herauskommt, mal abwarten...
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
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  #3  
Alt 03.08.2011, 17:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2010
Beiträge: 675
Standard

Hi,
laut BGH bedarf es besonderer Umstände, damit ein Vollzeitjob für Alleinerziehende mit einem Grundschulkind unzumutbar ist.
Damit wird die bisherige Regel, die eine Unzumutbarkeit annahm, zu einer Ausnahme.
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  #4  
Alt 04.08.2011, 05:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 385
Standard

Diese Regel war ja nur die Art, wie die Gerichte das gehandhabt haben.
Der § 1570 BGB sagt eigentlich seit 1.1.08 sehr deutlich, bis zum 3.Lebensjahr des Kindes unbeschränkt unterhaltsberechtigt, danach nur im Rahmen der Billigkeit.
Also eigentlich war diese Entscheidung überfällig.
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