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| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#1
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| Nachdem der 14. Senat des BSG bereits entschieden hat, dass bei fehlender Zusätzlichkeit einer AGH grundsätzlich ein Bereicherungsanspruch in Betracht kommt, hat sich heute nun auch der 4. Senat dieser Ansicht angeschlossen. http://juris.bundessozialgericht.de/...=2011&nr=12118 Da nun beide mit dem SGB II befassten Senate diese Ansicht vertreten, dürfte es zukünftig sinnvoller sein, bei zweifeln an der Zusätzlichkeit einer AGH nicht eine Sanktion zu riskieren, sondern nachträglich ein übliches Entgelt einzuklagen. So dürften auch für jene Leistungsträger, die es mit den Anforderungen nicht so genau nehmen, in der Zukunft ein ausreichender Anreiz bestehen, nummehr etwas genauer die Vergabekriterien zu überprüfen. |
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#2
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| Hi, damit sollte einer in diesem Forum anzutreffenden Meinung die Grundlage entzogen sei, wonach sich die Kommunen durch die Ausweitung von Ein- Euro Jobs ihrer Pflichtaufgaben entziehen können. |
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