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| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#1
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| Hallo, ich bin noch relativ neu hier und im Umgang mit Foren recht ungeübt. Da mein Anliegen schwer in eine Kategorie einzuordnen ist, versuche ich es hier. Vielleicht hat ja der eine oder andere eine Meinung zu diesem Thema. Wenn ich denn Anrufe des hiesigen Jobcenters erhalte, dann erfolgen diese nur noch mit unterdrückter Rufnummer. Auf Nachfrage erhielt ich die Antwort, das geschähe zum Schutz der Mitarbeiter, weil es in letzter Zeit oft Drohanrufe gegeben hätte. Dies kann ich einerseits zwar verstehen, aber es macht mich schon stutzig, wenn z. B. jemand mit unbekannter Rufnummer anruft, sich als Mitarbeiter der Arbeitsagentur ausgibt, und Fragen über die berufliche Situation meines inzwischen 21-jährigen Sohnes stellt... Bei diesem Anruf bin ich etwas vorschnell ans Telefon gegangen und pflichtbewusst die Fragen beantwortet - ohne verifizieren zu können, ob es tatsächlich jemand von der Arbeitsagentur ist. Normalerweise gehe ich auf Grund schlechter Erfahrungen nicht ans Telefon, wenn die Rufnummer nicht angezeigt wird. Nun meine Frage: Ist es überhaupt rechtens, dass eine Behörde wie die Agentur für Arbeit es nicht nötig hat, ihre Rufnummer anzuzeigen? Was ist mit Datenschutz? In der heutigen Zeit ist es schließlich kein Problem, eine zentrale Nummer anzeigen zu lassen, die dann auch keine Rückschlüsse auf den einzelnen Anrufer zulässt. (Man bekommt hier bei uns in Rendsburg eh keine Durchwahl z. B. für den Fallmanager mehr, landet bei jedem Anruf im Callcenter). Was haltet ihr davon? Danke für eure Meinung! |
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#2
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| Gegenfrage: Wie hältst du es denn mit dem Datenschutz? Ich glaube, wenn ich von einem nicht zu verifizierenden Unbekannten angerufen und dem bereitwillig Auskunft über meine volljährige Tochter geben würde, dürfte ich mir von ihr ein paar passende Takte anhören. |
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#3
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| Zitat:
Fakt ist aber, dass die Arbeitsagentur ihre Rufnummer nicht anzeigt. Und meine Frage war, ob die das so einfach dürfen?! |
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#4
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| Ich denke, ja. Außer bei Werbeanrufen weiss ich nichts von einem Verbot diesbezüglich. Was hat eine unterdrückte Rufnummer überhaupt mit Datenschutz zu tun? |
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#5
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| Zitat:
Also ich wüßte nicht, welche Rolle hier der Datenschutz übernehmen soll. Im Gegenteil, der Datenschutz könnte höchstens dagegen sprechen, eine Rufnummer überhaupt zu übertragen. |
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#6
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| Und wenn ich nicht genau weiß, ob es jemand vom Jobcenter ist, dann teile ich der Person am Telefon einfach mit, wenn diese etwas über den Sohn wissen möchte, solle sie eine offizielle Einladung per Post senden. Wo ist da denn ein Problem? Manche suchen regelrecht nach Problem, um sich beklagen zu können. Dabei ist die Lösung meist genau vor ihren Augen. |
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#7
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| Zitat:
Zitat:
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#8
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| Wir haben in den letzten Wochen, allerdings mit Anrufen der BA, also nicht direkt des Jobcenters die Erfahrung gemacht, dass Anrufe in Dresden mit Nummern aus Dresden , Bautzen oder Chemnitz, wohl je nach freiem Call-Center auch am gleichen Tag unterschiedlich erfolgten, und es zum Teil nur zweimal geklingelt hat, man also gar nicht so schnell dran sein konnte. Bei Rückruf kam zumindest die klare Identifikation (sinngemäß): ... Hier ist die BA. Diese Nummer ist nicht für ankommende Anrufe erreichbar... . So sollte dann Mitarbeiterschutz funktionieren. |
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#9
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| Die Kontaktmöglichkeiten sind ja spätestens mit der Antragstellung bekannt gegeben wurden. Auch wenn einige Jobcenter und Agenturen auf das Prinzip Call-Center setzen um den MA mehr Zeit für die Antragsbearbeitung zu geben, dürfte die unterdrückte Rufnummer hier das gleiche Ziel haben. Es soll einfach verhindert werden, dass außerhalb der vereinbarten Termine Anrufe bei dem eigentlich zuständigen MA landen um diesen seinen Arbeitsablauf besser planbar zu gestalten. Vergleichbar mit einer Arztpraxis lande ich ja auch dort am Tresen, wo man sich hoffentlich umgehend um mein Anliegen kümmert und nicht direkt beim Doktor, damit der sich um die vor ihm sitzende Patientin kümmern kann. Drohanrufe hier als Grund anzugegeben, nun ja - da sollten sich eher Polizei und andere um Lösungen kümmern. Den so anonym wie man mit unterdrückter Rufnummer zu sein glaubt, ist man definitiv nicht. Die Telefongesellschaft, welche den Anruf herstellt, weiß sehr wohl von wem und woher der Anruf initialisiert wurden ist. |
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#10
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| Selbst wenn sich jemand als Mitarbeiter ausgeben würde würde ich noch lange keine Details zu mir oder Angehörigen preisgeben. Sollen einen Brief schicken oder um ein persönlcihes Gespräch bitten... |
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