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| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#11
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| Ich denke auch, dass den SB am liebsten ist, schriftlich die Sachverhalte anzugehen. Denn, das, was niedergeschrieben wird, ist aktenkundig und hat im Streitfall Beweiskraft. Gleiches gilt übrigens auch für die Kunden des JC. Mit anrufen ist schwierig, denn es besteht für den Kunden des JC keine Verpflichtung zur Annahme von Telefongesprächen. Und bei unterdrückter Rufnummer schon gar nicht. Zumal das JC nun nicht nachweisen kann, dass der Kunde gerade beim Anruf zu Hause war.
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#12
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| Zitat:
Jeder Anruf, der auf persönliche Auskünfte hinausläuft, sollte mit Vorsicht behandelt werden. Nicht immer ist derjenige (diejenige) auch dran, für die er (sie) sich ausgibt. In solchen Fällen rate ich, sich nur schriftlich an den Auskunftssuchenden zu wenden. Dann möglichst perönlich am Eingangsschalter des JC das Schreiben mit einer vorbereiteten Empfangsbestätigung quittieren lassen. So mache ich das auch immer und bin dabei bestens gefahren. Wenn Du das deinem SB so mitteilst, wird dieser sicherlich auch Verständnis dafür haben. |
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#13
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| Um Missbräuchen aus dem Weg zu gehen, kann man es aber auch so handhaben, dass, bevor das eigentliche Sachgespräch beginnt, einige Daten vom telefonischen Gegenüber abgefragt werden, wie z.B. die Nummer der BG, und Geburtsdatum. Das macht das JC ja im umgekehrten Falle auch so, wenn ich wegen einer Angelegenheit anrufe. Und auch beim Finanzamt ist diese Vorgehensweise ebenfalls üblich (also gegenseitig Daten abfragen, die wirklich nur ein Berechtigter wissen kann). Danach beginnt das Sachgespräch.
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