Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Infos, Links, Umfragen

Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 07.11.2011, 11:06
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 921
Standard Schriftform ist besser

Ich denke auch, dass den SB am liebsten ist, schriftlich die Sachverhalte anzugehen. Denn, das, was niedergeschrieben wird, ist aktenkundig und hat im Streitfall Beweiskraft. Gleiches gilt übrigens auch für die Kunden des JC.

Mit anrufen ist schwierig, denn es besteht für den Kunden des JC keine Verpflichtung zur Annahme von Telefongesprächen. Und bei unterdrückter Rufnummer schon gar nicht. Zumal das JC nun nicht nachweisen kann, dass der Kunde gerade beim Anruf zu Hause war.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 02.12.2011, 02:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2011
Beiträge: 15
Ausrufezeichen Anrufe vom Jobcenter

Zitat:
Zitat von Sachbearbeiter Beitrag anzeigen
Und wenn ich nicht genau weiß, ob es jemand vom Jobcenter ist, dann teile ich der Person am Telefon einfach mit, wenn diese etwas über den Sohn wissen möchte, solle sie eine offizielle Einladung per Post senden.

Wo ist da denn ein Problem? Manche suchen regelrecht nach Problem, um sich beklagen zu können. Dabei ist die Lösung meist genau vor ihren Augen.

Jeder Anruf, der auf persönliche Auskünfte hinausläuft, sollte mit Vorsicht behandelt werden. Nicht immer ist derjenige (diejenige) auch dran, für die er (sie) sich ausgibt. In solchen Fällen rate ich, sich nur schriftlich an den Auskunftssuchenden zu wenden. Dann möglichst perönlich am Eingangsschalter des JC das Schreiben mit einer vorbereiteten Empfangsbestätigung quittieren lassen. So mache ich das auch immer und bin dabei bestens gefahren. Wenn Du das deinem SB so mitteilst, wird dieser sicherlich auch Verständnis dafür haben.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 05.12.2011, 16:36
Benutzerbild von Spejbl
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.03.2010
Ort: Sachsen
Beiträge: 921
Standard Zwecks Prüfung der Echtheit des Gegenüber gegenseitig Daten abfragen

Um Missbräuchen aus dem Weg zu gehen, kann man es aber auch so handhaben, dass, bevor das eigentliche Sachgespräch beginnt, einige Daten vom telefonischen Gegenüber abgefragt werden, wie z.B. die Nummer der BG, und Geburtsdatum.

Das macht das JC ja im umgekehrten Falle auch so, wenn ich wegen einer Angelegenheit anrufe. Und auch beim Finanzamt ist diese Vorgehensweise ebenfalls üblich (also gegenseitig Daten abfragen, die wirklich nur ein Berechtigter wissen kann).

Danach beginnt das Sachgespräch.
__________________
Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Datenaustausch Jobcenter <---> Vermieter Entsetzt Hartz IV 4 - ALG II 2 4 24.10.2011 17:04
Jobcenter nimmt Geld vom Wohnamt derkieler Hartz IV 4 - ALG II 2 3 17.01.2011 07:11
Alleinerziehend / Alleinstehend muß ich mich bewerben beim jobcenter? normalmensch Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 42 08.09.2009 09:21
Alleinerziehend / Alleinstehend Probleme mit Jobcenter und Wohnungsverlust AnKa33800 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 29.04.2009 18:20


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:23 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0