| |
| |||||||
| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#31
| |||
| |||
| Meinst du diesen Beschluss : http://www.rechtsberaterhaftung.de/PDF/1144.pdf Ist der einzige, den ich zum Thema Samstag kein Werktag finden konnte und da geht es alleine um den §556b Absatz 1BGB § 556b BGB Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Von daher bitte ich um einen Link zu anderen Entscheidungen vom BGH zu diesem Thema. |
|
#32
| |||
| |||
| Zitat:
Man kann sicher über einige Bereiche sprechen. So liegt die Stiefkinderregelung hinsichtlich der Vermutung einer VuE beim BVerfG und es bestehen berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung. Das hat aber immer noch, und zwar allein, Karlsruhe zu entscheiden. Ebenso kann man über Sinn und Unsinn der Anwendungspraxis von Santionen diskutieren. Und auch beim § 31 SGB II gibt es Teilbereiche, die einer Überprüfung in Karlsruhe möglicherweise nicht standhalten würden (100% Sanktionen U25, die wilkürlich? festgelegten Sanktionsschritte 30,60../10,20...). Aber das eine Sanktionsmöglichkeit grundsätzlich auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, hat das BVerfG im Grunde schon entschieden. Viele wollen das nur nicht wahrhaben und stürzen sich lieber auf andere Teile des disbezüglichen Urteiles und übersehen dabei wesentliche Aussagen des Gerichts. Ebenso hat sich der ehemalige Präsident H.J.Papier deutlich zu disem Thema geäußert, nachdem er nicht mehr der Zurückhaltungspflicht seines Amtes unterlag. Auch die Neuberechnung des Regelbedarfes kann man problematisieren; vll. auch noch andere Punkte. Dann aber bitte explizit bezeichnen und dann auch "Butter bei die Fische". Hartz 4, alles verfassungswidrig ist Stammtisch-/Springerverlagsniveau, möglicherweise sogar noch darunter. |
|
#33
| ||||
| ||||
| Wir sind doch hier mit der Behauptung der nicht vorhandenen Verfassungskonformität schlichtweg auf Stammtischniveau. Du glaubst doch nicht, dass es dem armen "Hartz Fighter" um die Frage der Stiefkinderregelung usw. geht. Diese Behauptung basiert doch auf dem BVerfG Urteil aus der Zeit vor Grundgesetzänderung und ist in den einschlägigen Jammerforen nach wie vor aktuell, da dort immer noch niemand verstanden hat, dass es einzig und allein um die Frage der Aufgabenübertragung von Bund auf Kommunen ging... Ich finde diese Art der Diskussionen immer recht liebreizend. Man meckert und jammert über den ach so bösen Zwang für so wenig monitäre Gegenleistung. Ja, bitte: wer hält die Jammerlappen denn in der bösen, bösen BRD? Es gibt so viele andere schöne Länder... Turtle |
|
#34
| |||
| |||
| Zitat:
![]() Zitat:
Interessant ist auch die Beweislastumkehr im Schriftverkehr: Wenn ich eine Einladung nicht erhalten und daraufhin versäumt habe, muss ich dies beweisen, um keine Sanktion zu kassieren. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Ich schicke meine Schreiben an das JC deshalb stets als Einschreiben: Wenn es nicht ankommt, ist die Post schuld, wenn es ankommt, kann das JC sich nicht herausreden. Gleiches müsste auch umgekehrt gelten und wenn das JC die Zahl überflüssiger Schreiben klein hält, dann würde es kaum mehr kosten, von den geringen Gesamt-Mehrkosten mal ganz abgesehen, wir reden von vllt. 5 bis 10 Euro pro Monat und Kunde. Aber es geht wohl darum, mit solchen Vorgehensweisen gezielt Sanktionen auszulösen, um nicht bloß 5 oder 10 Euro einzusparen. Ein cleveres System! ![]() Zitat:
|
|
#35
| |||
| |||
| Zitat:
Nachvermittlung: Größte Chancen, geringe Nachfrage - IHK Berlin bezieht sich Nachvermittlungen in 2010. Zitat:
Ein radebrechender junger Hartz IV Empfänger, der nach IHK Angaben vielfach auch nicht halbwegs Lesen, Schreiben und Rechnen kann, erzielt, selbst wenn er arbeiten geht, durch Erwerbstätigkeit kein höheres Einkommen. Er bleibt deshalb gleich auf der Couch und stockt ggf. durch Schwarzarbeit auf. Nicht nur in England, sondern auch in Deutschland hat sich eine Kultur der Faulheit entwickelt. Cameron: Kultur der Faulheit ist Ursache Da wäre das Bedingungslose Grundeinkommen so ziemlich das Falscheste, was man tun sollte. |
|
#36
| ||||
| ||||
| Zitat:
Zitat:
Turtle |
|
#37
| |||
| |||
| Hi, die Ausdrucks- und Argumentationsweise von Hartz Fighter ist leider nicht untypisch: Da ist jemand offensichtlich nicht ausgelastet und versucht sich in wirtschaftlichen und juristischen Fragen, die für ihn mindestens eine Nummer zu groß sind. Das wäre harmlos, wenn nicht manche Leute einen derartigen Unfug ernst nehmen würden! |
|
#38
| |||
| |||
| Zitat:
Ich frage mich, warum die knallgelbe "Leistung muss sich lohnen"-Partei so wehement gegen einen Mindestlohn ist. Zitat:
Die Kultur der Faulheit betrifft auch nur einen geringen Prozentsatz und ein bedingungsloses Grundeinkommen in Verbindung mit einem anständigen Mindestlohn und einer echten individuellen Erwerbseingliederungsarbeit fernab von Quotenerfüllung würde zwar sicherlich noch einige Prozent zur Faulheit einladen, aber vielen mehr einen attraktiven Anreiz heraus bieten. Insgesamt gehe ich da von keiner wesentlichen Mehrbelastung der Volkswirtschaft aus. Die BA-Zahlen zeigen auch klar, dass die meisten Hartzis einer Arbeit nachgehen und dass viele vermeintlich erwerbsfähige tatsächlich aufgrund von psychischen und familiären/sozialen Problemen nicht wirklich erwerbsfähig sind. Sanktionen verschlimmern dies nur. Es wird auf den Ärmsten und Hilflosesten nur noch weiter herumgehackt, eine echte Hilfestellung ist laut Interviewaussagen von JClern auch gar nicht möglich, da sie ja Quoten erfüllen und den Chef mit Zahlen zufriedenstellen müssen. Es ist also nicht jeder, der unter den derzeitigen Bedigungen arbeitsunwillig ist, auch wirklich per se arbeitsunwillig, sondern die von mir aufgeführten Mängel, die von sich tagtäglich damit auseinandersetzenden Sozialarbeitern bestätigt werden, schrecken sie ab. Ich hätte auch kein Problem mit Leiharbeit, wenn es auch tatsächlich gleichen Lohn und gleiche Rechte für die Leiharbeiter gäbe, wie für die gewerkschaftlich geschützte Stammbelegschaft und der Charakter der Leiharbeit wirklich ein vorübergehender wäre - und zwar ohne befristete Verträge, sondern um Auftragsspitzen aufzufangen und als Krankheitsvertretung - und kein Dauerzustand und kein Ersatz für Stammarbeitsplätze. Durch Arbeitszeitverkürzung können außerdem zahlreiche Stellen geschaffen werden und es erschließt sich mir nicht ganz, wieso man sich darauf nicht einigen will, wenn Arbeitslosigkeit doch so ein großes Thema ist. Oder doch, ich weiß den Grund: Man will eben ein dickeres und/oder neueres Auto haben, als der Nachbar, und dafür ist man bereit, auch länger, als es im Sinne einer Vollbeschäftigung sinnvoll wäre, zu arbeiten. Man kann es ja. Arbeitslose müssen dann als Sündenböcke für den aufgestauten Unmut darüber, dass der Sprit für den saufenden Sechszylinder wieder teurer geworden ist, herhalten. Das Hetzen gegen Arbeitslose geschieht einfach aus niedersten Beweggründen, sicherlich meist unterschwellig. Die meisten Hetzer müssten psychologisch eingehend untersucht werden, da käme sichrlich so manches heraus, was eine nachvollziehbare, wenn auch nicht berechtigte Motivation für diese Hetze aufzeigt. Diese Aussage passt zum Rest deines Verhaltens hier. Man hat mich ja bereits vor diesem Forum gewarnt. |
|
#39
| ||||
| ||||
| Zitat:
Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| nach aufgestocktem ALGII Anspruch auf ALG I??? | yiska | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 07.06.2011 13:03 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Anspruch auf ALG 1? | parisfan | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 1 | 30.06.2010 06:36 |
| ALG II Anspruch bei Teilzeitjob nach §15 Abs.5 BEEG ? | zzeuzz | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 11.12.2008 05:55 |