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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 03.11.2011, 19:08
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Standard Zuverdienst in BG

Hallo,

die Freude über den guten Job währte nur kurz, nach 9 Monaten war das Projekt ohne Folgeprojekt beendet und es mussten Kündigungen ausgesprochen werden. Da keine 12 Monate gearbeitet wurde falle ich sofort wieder in ALG2.

Ich habe die Möglichkeit ein bisschen Geld für Büroarbeit dazu zu verdienen.
Es können 80€ 100€ werden.
Wie ist das zu verrechnen?
Ich möchte das natürlich offiziell machen.
Muss men Bekannter mich dann bei einer Minijobzentrale anmelden oder was?
Soll ich ihm Rechnungen schreiben? (habe Gewerbeschein und war vor meiner Anstellung auch als Freelancer zum ALG2 tätig - aber da muss ich Umsatzsteuer angeben und abführen).
Kann er mir einfache Quittungen ausstellen in denen steht:
X€ für yStd Hilfstätigkeiten ?
Er (ich) muss das in seinen Büchern ja auch irgendwie dokumentieren.

Wenn meine Kinder ihm auch helfen (14 und 16/beide Schüler) zB Laub von Grünflächen harken, Altpapier entsorgen, Werbezettel für seine Hausmeistertätigkeit verteilen, wieviel dürfen die abrechnungsfrei dazu verdienen? (für beide bekomme ich Kindergeld)
Wie kann er das schriftlich korrekt (für sich und für uns) dokumentieren?

Ich habe schon einiges hier und auf anderen Seiten zum Zuverdienst gelesen, da steht dann was von Ausbiuldungsvergütung und Kindergeld und ich steige da im Moment nicht mehr durch.

Für mich selbst soll das nur ein kleiner Zuverdienst sein (Aufwandsentschädigung), bis ich höchstwahrscheinlich im 1. Quartal 2012 eine neue Festanstellung habe, bzw mir ein neues Freelancerumfeld aufgebaut habe.

Es geht nicht darum so wenig Geld wie möglich zu bekommen um keine Abzüge zu haben, sondern primär wie man dies mal ohne Finanzamt legal machen kann*
und sekundär, was meine Kids an Taschengeld dazu verdienen können OHNE dass IHNEN was abgezogen wird, denn ich könnte den beiden nicht sagen "ihr müsst mir von euren verdienten 30 Euro 20 Euro abgeben, weil es mir sonst abgezogen wird" - da wäre es mir dann lieber, sie würden nur soviel verdienen, dass sie das Geld ohne Abzüge behalten können.

*während meiner Freelancertätigkeit habe ich ganz normal und korrekt Rechnungen geschrieben und die Umsatzsteuer abgeführt und die Berechnungen an die ARGE nebst Werbungskosten etc zur Abzugsberechnung weitergeleitet - da ging es aber um teilweise >1000€brutto/Monat, ich habe dem Staat somit schon sehr viel Geld eingespart, leider hat dies auch nicht gereicht um nur davon zu leben.

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten, die da hoffentlich kommen

LG
Fanni
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  #2  
Alt 03.11.2011, 20:25
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Wenn Du für Deinen Bekannten Büroarbeiten machst, dann hat dieser ja irgendwie auch ein Gewerbe, sonst hätte er kein Büro.
Also: Er meldet Dich bei der Bundesknappschaft an, meldet dorthin das, was er Dir gezahlt hat, und führt dorthin die entsprechenden Beiträge (ca. 30%) ab. So einfach ist das.
Und Du meldest das erarbeitete Geld beim Jobcenter.

Was die Kinder betrifft, sag mal wie alt sie sind.
Das ist vielleicht auch über die Suchfunktion rauszukriegen, was sie verdienen dürfen.
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  #3  
Alt 03.11.2011, 20:30
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Zitat:
Zitat von Joseki Beitrag anzeigen
Kann er mir einfache Quittungen ausstellen...
Neneee, Fanni, das ist schon umgekehrt!
Aber da sollte Du Dich eigentlich auskennen, als Gewerbeschein-Inhaber.
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  #4  
Alt 04.11.2011, 00:32
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Die Kinder sind 14 und 16, steht aber im Beitrag.

Das mit den Quittungen:
Ich habe gaaanz früher in ener Spielhallte gejobbt (1986) nach meiner Ausbildung. Da hat mir der Inhaber ne ordinäre Quittung gegeben, auf der stand, dass ich XY DM (Deutsche Mark) erhalten habe für Aushilfstätigkeit.
Die habe ich unterschrieben und er hat dann monatlich den Zettel für Arbeitslosenhilfe ausgefüllt, in dem dieser betrag auch drin stand.
Da habe ich auch nur max 10 Std /Woche gejobbt.

Das ist natürlich Aeonen her und die Gesetze haben sich 1000x geändert.

Und jetzt mache ich was anderes als in meiner Freiberuflichkeit vorher.
Vor meinem festen Freelancer Job mit Vertreztervertrag habe ich reguläre Rechnungen geschrieben und es ging um ganz andere Beträge als bei diesem bisschen Bürokram, deshalb frage ich vielleicht doof.

Ja, er hat reguläre Mitarbeiter, die sind in einer Minijobzentrale der Bundesknappschaft geführt. Ich habe da Papiere weggeheftet, in denen das drin stand. Aber auch die verdienen ein vielfaches von dem, was ich bekommen würde.

Wenn er mich da meldet, was bedeutet das für mich?
Was passiert, wenn ich einen einen angestellten Job finde und das bisschen Büro weiter mache?

Ich habe Quittungsdurchschläge weggeheftet, in denen stand, dass er denen xy Euro für Monat a bar ausgezahlt hat für Mitarbeit. Die Männer haben das unterschrieben.
Darum halt auch die Frage, ob sowas reicht und was mit dem Finanzamt ist, weil ich ja Gewerbeschein habe, die Männer nicht.
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  #5  
Alt 04.11.2011, 08:25
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Du scheinst sehr viel Zeit aufbringen zu wollen für Dinge, die einen in der Sache nicht viel weiter bringen.
Nutze einfach die Möglichkeiten, die sich Dir bzw. Deinen Kindern bieten, um ein paar Euros zu verdienen.
Bei den Kleckerbeträgen, die Du aufführst, wird das ohnehin unter die Freigrenzen fallen.
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  #6  
Alt 04.11.2011, 09:07
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Bei den Kleckerbeträgen, die Du aufführst, wird das ohnehin unter die Freigrenzen fallen.
Was ganz offensichtlich auch Ziel der Übung ist sonst wären die Kinder nicht involviert. Das Finanzamt ist bei einem Minijob bis 400€ ohnehin aussen vor.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #7  
Alt 04.11.2011, 10:06
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Mir gehts nur darum keine Fehler zu machen.

Mein Sohn geht jetzt zur Tanzschule - die wird nicht gefördert.
Kostet 40 Euro/Monat.
Soll ich jetzt nach 2 Monaten sagen ätsch, geht nicht, weil wir haben wieder AlG2? Und seine Klassenkameraden (alle aus gut betuchtem Hause) gucken schräg?
Meine Kleine hat jetzt die Kosmetikabteilung für sich entdeckt. Die kleinen Weibsen rennen doch alle da jetzt rum und wollen dann noch alle 2 Wochen zur Eislaufdisco....Eintritt, Schuhmiete, Busfahrkarte.....

Ferner finde ich die Bemerkung, dass ich viel Zeit investiere in Dinge, die einen nicht weiterbringen wirklich ziemlich unangebracht.
Ich habe bei meinem Jobcenter einen guten Ruf und bin dort ein Vorzeigeexemplar, welches auch einen Vortrag vor unserem Arbeitsminister halten sollte über Problematik bei der Jobsuche bei alleinerziehenden Frauen - naja - dann kam der Wechsel in der Führungsriege da oben, Termin abgeblasen (zum Glück, der lieben Uschi hätt ich sonst gerne ein paar passende Takte erzählt).

Als Inhaberin eines eigenen Non-Profit-Forums mit Jobbörse für Leute in meiner Branche sitze ich durchaus an der Quelle zu freien Stellen und habe direkten Kontakt zu Headhuntern und Dienstleistern. Logisch, dass meine Bewerbungen dort als erstes auf dem Tisch liegen.
Aber wenn die Kunden dieser halt Personal mit einem anderen Profil suchen, gucken alle anderen, ebenso wie ich, in die Röhre.

Ich sehe halt Unterschiede, ob ich eine Festanstellung suche bzw. einen Freelancerjob, der mich finanziell vom Jobcenter wegbringt und einem finanziell unterstützen Gefallen für einen Bekannten, der meinen Kids auch die Möglichkeit gibt etwas Taschengeld aufzubessern.

Darum wiederhole ich gern meine Frage:
Was dürfen meine Kids dazu verdienen ohne Abzug?
Wie ist das mit dieser Minijobzentrale? Was bringt mir/ihm/irgendwem das?
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  #8  
Alt 04.11.2011, 10:13
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Zitat:
Zitat von Joseki Beitrag anzeigen
Wie ist das mit dieser Minijobzentrale? Was bringt mir/ihm/irgendwem das?
Dem Staat bringt diese Pflichtmeldung einen geringeren Prozentsatz an Schwarzarbeit.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #9  
Alt 04.11.2011, 12:40
Benutzerbild von WalterWinter
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Zitat:
Zitat von Joseki Beitrag anzeigen
Mir gehts nur darum keine Fehler zu machen.
Wenn ich das anhand Deiner Connections richtig deute, wirst Du das schon schaffen!
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  #10  
Alt 04.11.2011, 13:11
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Dem Staat bringt diese Pflichtmeldung einen geringeren Prozentsatz an Schwarzarbeit.
Und dem Arbeitnehmer eine Versicherung, wenn was bei der Arbeit passiert. Und das ist nun wirklich nicht zu unterschätzen.
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