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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen, bin neu hier und habe gleich mal eine Frage. Mein Lebensgefährte ist arbeitslos und bekommt ALG 2, wir haben 2 kleine Kinder und ich bin berufstätig. Mein Einkommen ist nicht gerade hoch und ich bin mit in der Bedarfgemeinschaft drin. Nun soll unsere Tochter im September in den Kindergarten gehen (sie ist 3 Jahre alt) - finde das die Förderung im Kindergarten wichtig für die Entwicklung des Kindes ist. Nun meine Frage übernimmt das Amt irgendwelche Kindergartenkosten oder gibt es da Zuschüsse? Schonmal vielen Dank für die Antworten. Schönen Sonntag noch LadyMoonlight |
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#2
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| Sind die Höhe der Gebühren nicht einkommensabhängig? Wieviel würdet Ihr zahlen müssen? Evtl. habt Ihr diese Fragen noch nicht geklärt. Wenn aufgrund des Einkommens keine Gebühren zu zahlen sind, wäre doch acuh die frage hinfällig -oder? PS: Essengeld wäre natürlich weiterhin durch Euch zuzahlen. |
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#3
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| Die Kiga-Gebühren sind nicht überall einkommensabhängig. Bei uns zum Beispiel ist das der Fall. Geh mal zum Jugendamt und informiere Dich dort, ob man Euch die Gebühren je nach Einkommen ganz oder teilweise erstattet. Die ARGE hat damit nix zu tun.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#4
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| Also Einkommensabhängig sind die Kigagebühren bei uns nicht (es wäre ca 95 € + Essensgeld). Ich wusste gar nicht das da das Jugendamt zuständig ist. Werde mich aber am Montag gleich mal schlau machen. Vielen Dank |
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#5
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| Essengeld muss man (zumindest hier) trotzdem selber zahlen, denn zuhause würde das Kind ja auch essen müssen.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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| Stichworte |
| alg2, bedarfsgemeinschaft, kindergartenkosten, zuschüsse |
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