Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.12.2009, 14:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
Unglücklich Zuschlag zum ALG II nach Bezug von ALG I

Hallo,

ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und erhielt bis Oktober 2009 ALG I und ergänzend ALG II (Aufstockung), da mein Lebenspartner aufgrund seiner Schwerbehinderung keinen Job findet und keinerlei Einkünfte hat. Ich habe nach Ende des Anspruchs auf ALG I den befristeten Zuschlag nach Bezug von ALG I gemäß § 24 SGB II beantragt. Dieser wurde weder im Änderungsbescheid berücksichtigt, noch erhielt ich einen Ablehnungsbescheid für diesen Zuschlag. Kann es sein, dass mir dieser nicht zusteht, da ich während meines ALG I-Bezuges außerdem als ALG II bezogen habe?

Wer kann mir da weiterhelfen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.12.2009, 14:35
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von gabow Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass mir dieser nicht zusteht, da ich während meines ALG I-Bezuges außerdem als ALG II bezogen habe?
So ist es.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 10.12.2009, 15:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Grubenpony,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ist ja wieder mal sowas von ungerecht. Wir haben seit 2005 mit Einführung von Hartz IV nur von meinem Gehalt gelebt, nach Abzug des Krankenkassenbeitrages für meinen Partner, blieb uns auch nicht mehr zum Leben, als wir jetzt haben. Dafür habe ich nun 20 Jahre ununterbrochen Beiträge eingezahlt...

Also hat es keinen Sinn, da nochmals nachzuhaken, obwohl mir das Amt mir ja wenigstens einen Ablehnungsbescheid mit der Begründung schicken könnte.

Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 10.12.2009, 16:32
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Den Zuschlag muss man nicht beantragen, der wird automatisch gewährt, wenn das ALGI höher war als der gesamte ALGII-Anspruch. Und das kann bei euch ja nicht der Fall gewesen sein, wenn ihr schon ergänzendes ALGII brauchtet.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Befristeter Zuschlag nach Bezug von Alg 1 jordon Hartz IV 4: U 25 15 29.01.2010 15:58
ALG II und der befristete Zuschlag waimea002 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 03.03.2009 19:48
keinen Zuschlag nach Alg I für Alleinerziehende????? traeumerle76 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 03.03.2009 14:19
58er Regelung - befristeter Zuschlag bei ALG II, wenn vorher ALG I sistu Hartz IV 4 - ALG II 2 2 06.02.2009 13:07


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:03 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0