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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo,ich bin der Neue.Ich wohne zur Zeit noch in Thüringen und versuche verzweifelt nach Hessen zu ziehen,aber dort einen festen Job zu bekommen gestaltet sich sehr schwierig.Meine freundin wohnt in Hessen und hat sich gerade eine Eigentumswohnung gekauft,sie ist 94 qm groß.Sie arbeitet als Altenpflegerin und verdient eigentlich "normales" Geld,mir kann aber leider keiner sagen,nicht mal auf dem Amt,was mit meinem Anspruch auf passiert wenn ich mit ihr zusammen ziehe,ob ich überhaupt etwas bekomme.Ich schaue schon überall im Netz nach aber gefunden habe ich nur diverse Rechner die mir zu ungenau sind.Wo könnte ich das etwas genauer sehen,kann mir da einer helfen? |
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#2
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| Das hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst mal wirst du da ja wahrscheinlich kostenlos wohnen, womit du ohnehin nur noch Anspruch auf den Regelsatz hättest. Dann kommt es darauf an, ob der Leistungsträger euch gleich als BG einstuft. Sollte das so sein, muss deine Freundin ihr Einkommen und Vermögen auch für dich einsetzen. Da kommt es dann darauf an, wie viel sie verdient. Grob gerechnet dürfte aber bei einem normalem Gehalt genug Einkommen vorhanden sein, um euch beide zu finanzieren. Es ist also wahrscheinlich, dass du dann kein ALG II mehr bekommst. Für genauere Auskünfte müsstest du mal konkrete Angaben/Zahlen bringen. |
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#3
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| Danke schonmal für die schnelle Antwort.Die meisten "Rechner" gehen ja von Miete aus,sie zahlt ja keine,nur den Kredit und Rücklagen.Sie hat ca 1600 Netto im Monat und wird ca 700 Kredit und 100 Rückenlagen zahlen. |
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#4
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| Also wenn man euch zunächst noch nicht als BG einstufen würde, bekämst du deinen Regelbedarf. Als BG hättet ihr, sofern es nicht noch sonstiges Einkommen gibt, ein bereinigtes Einkommen von ca. 1.300 €. Dem gegenüber steht ein Regelbedarf von 656 €. Dazu kämen noch die Zinszahlungen für die ET-Wohnung und die Betriebskosten, soweit beides zusammen den örtlich geltenden Angemessenheitsbetrag nicht übersteigt. Ich kenne die Angemessenheitsgrenze nicht, aber 644 € für einen 2 Personenhaushalt dürfte regelmäßig zu hoch sein. In welcher Gemeinde liegt die Wohnung? Kennst du die KOsten für Zinsen und BK deiner Freundin? Dann ist noch die Frage nach der KV. Je nachdem wie hoch die angemessen Miete liegt und der Restbetrag für die KV reicht oder nicht, gebe es noch ALG II. In jedem Fall wäre das jdoch nur ein geringer Betrag. |
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#5
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| Das ist der Kreis Bergstrasse aber was die genauen Zinsen und das alles angeht kann ich das leider noch nicht sagen,weil der Kaufvertrag erst noch geschickt wird,sie hat am Dienstag erst unterschrieben.Aber wenn ich mir den Mietspiegel dort so ansehe,dann bezahlen wir für ca 90 qm fast mehr Miete,bei 700 kalt geht es da los und dann 150 Nebenkosten. Ich will es ja auch nicht genau wissen,so eine Richtlinie wäre schon hilfreich,ob ich überhaupt noch Anspruch hätte oder die 1600 von ihr voll für uns beide gerechnet werden.Ich sollte ja im Februar einen Job bekommen,deshalb der ganze Zirkus mit der neuen Wohnung,aber die Firma hat mich total versetzt,meine Wohnung war schon gekündigt. Wenn ich alles im allem abrechne,bleiben ihr ca 600-700 reines Netto zu leben,nach Abzug aller Unkosten,wie Wohnung,Auto u.s.w. |
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#6
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| Zitat:
Bei 1300 Netto Einkommen dürfte bei dem genannten Regelbedarf von 656 € keine Hilfsbedürftigkeit mehr bestehen. 'Unkosten' wie ein Auto kannst du da nicht geltend machen. |
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#7
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| Eure Ausgaben werden im ALG II Bezug nicht berücksichtigt. Von ihrem Einkommen werden die Beträge gem. § 11b SGB II abgesetzt. § 11b SGB II Absetzbeträge Damit verbleiben ca. 1.300 € anzurechnendes Einkommen. Euer Regelbadarf (2 * 328 €) 656 €. Dazu kommen noch die Kosten der Unterkunft. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten 500 € betragen würden und auch angemessen wären, bliebe noch genug Einkommen um deine KV zu bezahlen. Ohne sämtliche Zahlen lässt sich der Bedarf nicht abschließend berechnen. Aber als Prognose bei den vorliegenden Zahlen bekämt ihr als BG kein ALG II mehr, allenfalls ein paar Euro fü die KV. Ihr solltet also davon ausgehen, dass deine Freundin dich ab Einzug bzw. ab Einstufung als BG komplett finanzieren muss. Einige dieser KOsten kann sie dann bei der Steuer geltend machen. |
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#8
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| Ok,daß hilft mir doch schon weiter.Also verdient sie zu viel.Danke das du so schnell geholfen hast. |
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#9
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| Nunja, sicherlich nicht zuviel, aber genug |
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