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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Mein Freund (34)Erwerbstätig, unterhaltspflichtig für zwei Kinder (4+8) und ich(24) alleinerziehende Schülerin mit Tochter(7) wollen gerne zusammenziehen. Er verdient ca 1900€ brutto muss geminderten Unterhalt von 384€ für beide Kinder bezahlen und hat monatlich ca 150€ Fahrtkosten zur Arbeit. Ich bekomme Bafög (329€ incl Betreuungszuschlag für meine Tochter) und ALG 2 leistungen (433€) Meine Tochter bekommt momentan 122€ Wohngeld 184€ Kindergeld 180€ UVG Miete incl. Neben und Heizkosten 402,80€ für 65 qm Werden die Fahrtkosten und der Unterhalt den er bezahlt vom Einkommen abgezogen? Er hat keinen Unterhaltstitel. Welche Leistungen die meine Tochter und ich beziehen fallen durch den zusammenzug weg? |
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#2
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| er soll sich sofort einen Titel besorgen, sonst wird der Unterhalt nicht berücksichtigt. |
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#3
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| Ich denke mal, die Fahrtkosten sind beim 'verminderten Unterhalt' bereits berücksichtigt. |
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#4
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| Nein die Fahrtkosten sind da noch nicht berücksichtigt da er die ja dann jetzt erst hätte |
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#5
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| Eigentlich brauch man gar nicht viel hellseherische Fähigkeit. Hier wird das Geld vom JC wegfallen. Die Tochter bekommt doch eh nix, die deckt ihren Bedarf mit ihrem Einkommen. Die TE selbst ist Azubi, die erhält wohl momentan Mietzuschuss und den MB Allein, jedenfalls kein reguläres ALG 2. Der MB Allein fällt schon deshalb weg, dass sie eben nicht mehr alleinerziehend ist. Und der Mietzuschuss wird auch wegfallen, denn die Miete verteilt sich nunmehr auf 3 Köpfe und ein paar Euronen Einkommen hat der LAG auch noch. Bei 402 Euro Warmmiete sind 1/3 ca. 135 Euro. Da ist nix mehr ungedeckt. Turtle |
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| Stichworte |
| fahrtkosten, unterhalt, zusammenziehen |
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