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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo!! bräuchte dringend eure hilfe. ich bin 21 jahre alt und wohne zusammen mit meiner tochter (fast 1 jahr alt) in einer wohnung in baden-württemberg und beziehe monatlich 332€ alg2, 117€ unterhaltsvorschuss und kindergeld von 165 €. mein freund (nicht der vater des kindes) wohnt in rheinlandpfalz und verdient netto 1400€. nun wollen wir zusammenziehen... habe ich weiterhin anspruch auf alg2 bzw bekommen ich und meine tochter die hälfte der miete übernommen? oder muss mein partner für mich und meine tochter aufkommen? wie würdet ihr handeln? vielen dank im voraus! |
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#2
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#3
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#4
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| Warum nicht? Dann würdest du auch nach einem Umzug keine Miete bekommen. Außer du ziehst wegen eines Jobs um. Aber das ist im Grunde hier nicht wichtig, da ihr ohnehin als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet und das Einkommen deines Freundes mit angerechnet wird. |
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#5
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| weil ich unter 25 bin und ohne zustimmung daheim ausgezogen bin.. also habs mal ausgerechnet und wir würden 0€ bekommen.. naja fair is anders, somit werden wir auch nicht zusammenziehen können. aber vielen dank für die hilfe! |
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#6
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| Ihr könnt schon, ihr wollt nur nicht. Und was heißt denn bitte schön "fair", andere Familien müssen auch für ihr Geld arbeiten. Eure Einkommen zusammen sind immerhin € 1690 für 3 Personen, dazu evtl. noch Wohngeld und euch geht es dann wohl nicht schlecht. |
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#7
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| wir können nicht, es ist finanziell einfach nicht möglich. vielleicht wohnen wir auch in der falschen stadt und die mieten sind zu teuer... mit "unfair" meinte ich nur, dass ich es eben nicht gerecht finde, dass mein partner für mich aufkommen muss. zur zeit ist es mir einfach nicht möglich arbeiten zu gehen, weil ich eben daheim bei meiner tochter bin. wenn sie in den kindergarten geht, ist das ja wieder anders, da verdien ich ja dann auch. und wohngeld stünde uns auch nicht zu. |
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#8
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Ich frage mich schon die ganze Zeit, wie du deine Miete bezahlst. |
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#9
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jeder ist für sich verantwortlich!! ich will nicht abhängig sein von vater staat, wenn du das denkst..?! klar könnten wir zusammenziehen.. allerdings dann nur in eine wohnung mit vllt 50m² der kosten wegen, aber bin ich der meinung dass 50 m² zu klein sind für 3 personen. ich finde es nur ungerecht, dass mein partner dafür "bluten" muss, dass ich nicht arbeite im moment. |
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#10
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Dann ändere das doch. Oder informiere dich erst einmal richtig. Wenn dein Freund ein Netto von €1400 hat, liegt sein Brutto bei ca. €2200. Er hat demnach über €300 monatlich Lohnsteuer zu entrichten. Das könnte er schon mal senken indem er dich als aussergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend macht. Und Ansprüche hinsichtlich der Wohnraumgröße musste man sich schon immer erarbeiten. |
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| Stichworte |
| alg2, kind, miete, zusammenziehen |
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