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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#11
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| wie soll ich das denn ändern? ich kann die kleine schlecht mitnehmen auf arbeit. und dass sie erst nächstes jahr in ne kita kommt, das ist nicht meine schuld! |
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#12
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| Es geht ja auch nicht um die jetzige Situation, sondern um die Tatsache, dass du nach Zusammenhang immer noch die Hand aufhalten willst, obwohl eben u. U. ihr zusammen ausreichend Einkommen für 3 Leute habt. Andere Familie müssen mit diesem Geld auch auskommen! Turtle |
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#13
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| bitte?? was hast du denn für filme im kopf? das hab ich niemals behauptet, dass ich den staat abzocken will! ich hab nur geschrieben, dass es im prinzip besser ist, wenn jeder in seiner wohnung bleiben würde, weil ich bzw wir es nicht okay finden, dass mein freund mich und mein kind unterhält; das ist nicht seine aufgabe. und dass es eben nicht möglich ist, zusammen zu ziehen vom finanziellen her. da kann man halt nix machen, müssen wir eben warten bis ich wieder geld verdienen kann. wo hab ich jetzt behauptet, dass ich die hand aufhalte?! komm hierher um um hilfe zu fragen und werd noch als sozialschmarotzer hingestellt... muss man sich mal überlegen^^ |
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#14
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| Dein Kind muss er nicht unterhalten, das hat eigenes Einkommen. Nur du bist das finanzielle Problem. Und da sollte er (oder du) einfach mal überlegen, welche Vorteile er von deiner Anwesenheit in seiner Wohnung hat und ob er bereit ist, dafür zu zahlen und sich einen Teil über die Steuern wieder zu holen. Oder du sorgst selber für deinen Lebensunterhalt. |
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| Stichworte |
| alg2, kind, miete, zusammenziehen |
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