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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 26.06.2010, 19:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.06.2010
Beiträge: 1
Standard Zusammenziehen trotz hartz4 ,weil wir eltern werden ,erstausstatung?

So Hallo erst mal!
und zwar, wollte ich mich erkundigen wie es den mit der folgenden situation für mich und meine schwangere freundin aussieht.
Darf ich mit meiner freundin zusammen ziehen obwohl ich hart4 empfänger bin mit eigener wohnung....da wir jetzt eltern werden...
das problem ist,
und was auch für mich auch sehr wichtig ist ,ist das ich schon einmal eine erstausstatung bekommen habe.
Meine freundin wohnt noch bei ihrer mutter, und ich wollte halt fragen,
wenn wir jetzt zusammmen ziehen bekommen wir dann einen zuschuss für die wohnung so wie für die renovierung der neuen wohnung und auch noch mal für möbel?
so wie erstausstatung


ich hoffe man kann verstehen was ich fragen möchte und würde mich auch über eine schnelle antwort freuen ....
mfg mark.W
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  #2  
Alt 26.06.2010, 19:28
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Du hast doch Möbel und sie zieht nur dazu. Da gibts nicht nochmal etwas. Höchstens fürs Kind Bett, Kinderwagen etc. und Sachen und für sie Umstandskleidung.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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eltern, hartz 4, zusammenziehen

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