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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo und guten Tag, Meine Mutter (72) wird gesundheitlich immer hinfälliger (fast blind, Ostheoporose usw.) Ich selbst, allein erziehend, Tochter 8, ALG2, wohne zur Zeit in einer kleinen 2 Zimmer-Wohnung, die sowieso zu teuer ist. Nun hat meine Mutter mir den Vorschlag gemacht mir ihre Wohnung zu vermieten, aber selbst noch ein Zimmer zu in der Wohnung zu behalten. Ich würde dieses Angebot gerne annehmen, schon alleine, damit ich zu ihrer Betreuung immer in der Nähe wäre, aber ich habe Angst dass mir dann Hartz4 komplett gestrichen wird. Meine Mutter hat eine kleine Witwenrente von 900,- Mein "Einkommen" beträgt insgesamt 504,-, wobei Kindesunterhalt und Kindergeld schon mit drin sind. Hartz 4 bekomme ich zur Zeit incl Mietzuschuss 579,- Wenn wir dann als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden ists vorbei. Habe ich eine Chance dass dies nicht so gewertet wird? Ich würde ja Miete zahlen usw. Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte. Ist vlt jemand in ähnlicher Lage und hat Erfahrungen mit dem Amt? LG |
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#2
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| Ihr seid keine Bedarfsgemeinschaft nur eine Haushaltsgemeinschaft, d. h. die Miete wird kopfteilig umgelegt, deine Mutter muss ein Drittel tragen und du und dein Kind die anderen zwei Drittel.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| erstmal danke für die schnelle Antwort. Aber ich habe da was vergessen zu erwähnen. Die Wohnung ist Eigentum meiner Mutter. Ich würde warm (incl. aller Nebenkosten) 400 Euro Miete zahlen, was meine Mutter dann für die Tilgung der Restschulden verwenden würde. Das ist wesentlich weniger als ich jetzt zahle, wäre dann ja auch für die ARGE billiger. Wie ist das dann mit den Nebenkosten? Muss der Mietvertrag dann in Kaltmiete und Nebenkosten unterteilt werden? Kann meine Mutter bei den Nebenkosten eine Pauschale angeben, die ich zahlen muss? Es kann ja keine getrennte Nebenkostenabrechnung erstellt werden, da es ja keine getrennten Zähler gibt. LG |
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#4
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| Du sollst 400 Euro warm zahlen. Was zahlt deine Mutter? Also: wie hoch ist die Gesamtmiete? Kommt ihr mit der 2/3 Regelung nicht hin?! Turtle |
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#5
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| Wie oben schon erwähnt, die Wohnung gehört meiner Mutter, sie zahlt keine Miete, ist eine Eigentumswohnung. |
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#6
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| Und die scheint ja nicht abbezahlt zu sein. Was für Kosten verursacht sie deiner Mutter monatlich? Turtle |
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#7
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| Da habe ich nicht so den richtigen Überblick ^^ Auf jeden Fall bleibt ihr zur Zeit nicht viel zum Leben übrig und sie könnte das Geld von mir gut brauchen. Ich weiß nur dass sie monatlich ca 240,- Euro "Hausgeld" bezahlt. Da sind die Rücklagen fürs Haus (viele Wohneinheiten) sowie die Nebenkosten, ohne Strom enthalten. Geringe Nachzahlungen kommen am Jahresende auch immer. |
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#8
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| Dann verschaff ihn dir. Die veranschlagten €400 sollten schon ungefähr zwei Drittel der Gesamtkosten (Darlehenszinsen, Hausgeld etc.) entsprechen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#9
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| Zitat:
![]() ud was wäre, wenns evtl mehr oder weniger als diese zwei Drittel sind? muss meine mutter ihre vermögensverhältnisse der ARGE ggü offenlegen, wenn wir zusammenziehen? |
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#10
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| Die ARGE zahlt nur zwei Drittel. Aber auch erst, wenn sie weiß, dass es wirklich nur zwei Drittel sind. Kannst du es nicht darlegen, gibt es gar nichts. Nein. Du musst aber deine Kosten der Unterkunft offenlegen. |
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