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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 02.02.2011, 19:20
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Registriert seit: 02.02.2011
Beiträge: 2
Standard Zusammenziehen mit Freund und nicht gemeinsamen Kind. Hilfe

Hallo,


ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich versuche nichts zu vergessen.
Mein Freund (32) und ich (26) wollen zusammen ziehen. Er arbeitet, hat 2000 Brutto und etwa 1200-1300 Netto. Ich beziehe zur Zeit alg 2, da ich alleinerziehend bin mit einem 2 Jahre alten Sohn. Mein Sohn bekommt Wohngeld. Das Kind ist nicht von Ihm.

Mein Freund hat ein Auto, ich nicht (falls es wichtig ist). Würden wir noch zusätzlich Hartz 4 beantragen können? Oder Kindergeldzuschlag oder Wohngeld weiterhin für meinen Sohn?

Was düfte die Wohnung inkl Nebenkosten und Heizkosten kosten?

Kann mir jemand weiterhelfen? Fragen versuche ich genaustens drauf zu antworten. Schonmal lieben Dank
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  #2  
Alt 02.02.2011, 19:25
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das Einkommen und Vermögen würde Deines Freundes würde angerechnet werden, auch wenn es nicht sein Kind ist.

Die angemessenen Kosten für die Wohnung erfährst Du beim zuständigen Amt, da eine Wohnung in München natürlich teurer ist, als in Kleinkleckersdorf.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.02.2011, 19:33
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Beiträge: 2
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das wäre hannover. falls das gerade jemand weiss zufällig
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  #4  
Alt 02.02.2011, 19:38
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Ja, wenn man sich im Forum mal umschaut findet man auch viele Infos selber:

Übersicht Kosten der Unterkunft (soweit bekannt)
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 03.02.2011, 05:44
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
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Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Bo4Life Beitrag anzeigen
Würden wir noch zusätzlich Hartz 4 beantragen können?
Beantragen könntet ihr es, bekommen werdet ihr nur nichts.

Zitat:
Oder Kindergeldzuschlag oder Wohngeld weiterhin für meinen Sohn?
Da dein Sohn bereits Wohngeld bekommt, erhält er auch Unterhalt und kann seinen Bedarf mit Unterhalt und Kindergeld decken.

Der Minusposten in der Rechnung ist also nicht das Kind sondern deine Person.

Und diese Unterhaltskosten plus Kranken- und Rentenversicherung könnte dein Freund als aussergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend machen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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