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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.10.2009, 03:04
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Beiträge: 4
Standard Zusammenziehen Hartz IV mit Berufstätigem Partner

Hallo erstmal!
Ich hoffe ich bin hier richtig und erhalte Informationen und Antworten auf meine Fragen.

Folgende Situation:

  • Ich, 28 Jahre alt, wohnhaft in Berlin
  • habe einen 8-jährigen Sohn und bin alleinerziehend
  • Wir wohnen in einer Wohnung, 2 Zimmer (Warmmiete 511 €)
  • beziehe seit einem Jahr Hartz IV
habe seit 3 Jahren einen Partner:

  • Er, 28 Jahre alt, wohnhaft in Berlin
  • nicht der leibliche Kindsvater
  • wohnt bislang bei seinen Eltern
  • Berufstätig (befristet bis Oktober 2010), Übernahme wahrscheinlich
  • Einkommen schwankend ca. 700 € bis 1100 € netto
Wir planen seit längerer Zeit zusammen zu ziehen, allerdings hatten wir bislang damit gewartet, da ich nach unzähligen Weiterbildungen nach wie vor die Hoffnung besaß in Arbeit zu kommen, was leider seit gut einem Jahr nicht der Fall ist. Da wir nun nicht mehr länger hoffen und warten wollen, möchten wir es nun auf diesem (komplizierten) Wege machen (sprich, ich Hartz IV, er berufstätig).

Ebenfalls planen wir Nachwuchs, sofern sich meine Arbeitssituation in den nächsten Monaten nicht ändert.

Da ich bereits so einiges in Foren gelesen habe, was einige für Tricks anwenden um Kosten zu sparen und somit vorerst als Wohngemeinschaft sich einstufen lassen, möchte ich von Vorne rein sagen, dass wir offiziell als Paar, sprich Bedarfsgemeinschaft, gelten möchten.

Nun meine Fragen:

Wie gehe ich einen Umzug an? Bzw. was wäre ratsamer, sinnvoller?

Variante 1)
Ich gehe zum JobCenter und schildere die Situation, dass ich mit meinem Partner in eine neue Wohnung zusammen ziehen möchte.
Müssen wir uns dann nach den ganzen Richtlinien richten, wie Miete, Größe etc. (da er arbeitet und somit einen Teil beiträgt)?
Kann das JobCenter sagen, dass er aus Kostengründen zu mir und meinem Sohn in unsere derzeitige Wohnung ziehen soll?

Variante 2)
Mein Partner nimmt erstmal eine Wohnung auf sich (sofern er eine für 3 bzw. 4 Personen angemessene Wohnung überhaupt bekommt bei seinem mikrigem Einkommen).
Und ich gehe dann zum JobCenter und sage, dass ich mit meinem Sohn zu meinem Partner in seine Wohnung ziehen möchte.
Kann das JobCenter mir dieses in irgend einer Form verweigern?
Bzw. letztendlich bemängeln, dass z. B. die Miete unangemessen ist? Immerhin "sparen" sie an mir, da sein Einkommen angerechnet wird und außerdem besaß er ja diese Wohnung bereits, ich zog ja nur dazu.

Variante 3)
Ich werde erst schwanger und gebe dann bekannt, dass ich mit dem zukünftigen Kindsvater zusammen ziehen möchte.
Wie sieht es dann aus? Was steht uns zu? Haben wir dann Anspruch auf eine 4-Raum Wohnung? Oder erst dann, wenn das Kind geboren ist? Ich möchte dann mämlich nicht noch Monate warten und dann hochschwanger umziehen müssen. Ich möchte mich nämlich orientieren und wissen wonach ich dann suchen soll. Oder sind die Räume egal, hauptsache die Miete ist nicht zu hoch?
Ich habe nämlich in letzter Zeit immer häufiger gehört, dass Ungeborene nicht "zählen" bzw. Säuglinge und Kleinkinder bis zu einem gewissen Alter keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer haben. Ab welcher Schwangerschaftswoche dürften wir denn überhaupt umziehen bzw. hätten den Anspruch in eine neue / größere Wohnun zu ziehen? Sicherlich nicht, gleich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft, oder? Ich müsste mich nämlich noch mit der Kündigungsfrist meiner derzeitigen Wohnung anpassen.
Meine Bedenken sind nämlich, dass das JobCenter sagt, dass eine 3-Zimmer Wohnung genügt und in einigen Jahren der Platz zu eng wird (ich denke da nämlich zukunftsorientiert und möchte nicht alle paar Jahre umziehen).

Würden wir Umzugskosten erhalten? Eine Erstausstattung oder dergleichen?

Ich weiß absolut nicht was das Sinnvollste wäre oder überhaupt was der erste Schritt ist um sämtliche Hebel in Bewegung zu setzen.

Wie würde eigentlich die Anrechnung erfolgen? Schließlich schwank sein Einkommen nahezu monatlich.
Und was wäre mit der Krankenversicherung? Für mich, meinen Sohn und ggf. für das gemeinsame Kind?

Ich hoffe meine Sachlage ist verständlich dargestellt und Jemand kann mir mit ausführlichen Informationen weiterhelfen!?
Hierfür schon mal Danke!!!
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  #2  
Alt 07.10.2009, 05:59
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Beiträge: 959
Standard 6 Jahre

Manche ARGEN gestehen einem Kind ab 6 Jahre ein eigenes Zimmer zu.
Es ist regional verschieden.
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  #3  
Alt 07.10.2009, 16:10
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Also müsste ich, rein theoretisch, wenn ich ein zweites Kind bekäme und weiterhin alleinerziehend wäre mir mit meinen zwei Kindern mit einem Altersunterschied von min. 9 Jahren eine zwei Zimmer Wohnung teilen?
Wie bzw. wo sollten wir schlafen? Gestapelt auf einem Hochbett?
Ich habe bereits kein Schlafzimmer, dieses hat mein Schulpflichtiges Kind.
Ich kann mir bei aller Liebe nicht vorstellen, dass verlangt werden kann, dass ein Säugling bei einem 9-jährigem Kind schlafen soll oder zwischen Couch und Schrankwand mit der Mutter im Wohnzimmer.
Irgendwas kann da nicht stimmen bei gewissen Bestimmungen. Und da sei dahingestellt ob das Neugeborene 6 Monate oder 6 Jahre ist.

Gibt es noch Jemanden der mir meine weiteren Fragen beantworten kann?
Vielen Dank!
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  #4  
Alt 07.10.2009, 17:08
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Die Wohnungs-Ausstattungs-Ansprüche eines Hilfsempfängers müssen sich nach höchstrichterlicher Entscheidung im unteren Segment eines Erwerbstätigen orientieren.

Mehrbedarf von Wohnraum bei Familienzuwachs kann nicht auf "Vorrat" von der Allgemeinheit alimentiert werden. Dieses kann sich der Erwerbstätige im unteren Segment auch nicht erlauben.

Der Mehrbedarf an Wohnraum durch die Leistungsträger wird erst bewilligt, wenn das Kind geboren wurde bzw. wenn das Kleinkind das 3 - 5/6 Lebensjahr erreicht hat. Im Zusammenhang mit ALGII wird es als zumutbar betrachtet, dass das Kleinkind im elterlichen Schlafzimmer untergebracht wird. Es gibt hierzu aber keine eindeutige gesetzliche Regelung. I.d.R. gibt es dazu eine "örtliche Verwaltungsvorschrift/Anweisung" innerhalb des zuständigen Leistungsträgers.
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  #5  
Alt 07.10.2009, 18:02
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Danke für die Antwort.

Im erterlichen Schlafzimmer? Und wenn es dieses wie in meiner theoretischen Annahme eben NICHT gibt?

Ist für mich ehrlich gesagt unfair. Ich schlage mich damit herum, dass ich als alleinerziehende Mutter kein Schlafzimmer habe und zusehen muss wo ich schlafe, da mir nur 2 Räume zustehen. Klar, ich könnte mir ein Schlafzimmer einrichten, allerdings empfinde ich es als Richtig, dass mein schulpflichtiges Kind mehr Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat, als dass ich ein Schlafzimmer besitze.
Allerdings haben Alleinstehende Anspruch auf 2 Räume. Sprich Wohnzimmer UND Schlafzimmer. Finde ich ein wenig unfair!!!

Dass es Erwerbstätigen im unteren Segment ähnlich geht, weiß ich. Ich gehörte jahrelang dazu. Bin in Vollzeit arbeiten gegangen und habe nebenbei mehrere Weiterbildungen absolviert um meine Berufschancen zu steigern, allerdinds bin ich seit einem Jahr auf die Leistung angewiesen und ich würde mir nicht die Schuld dafür geben!
Ich erwarte keine Sonderkonditionen allerdings eine Gleichstellung mit Alleinstehenden bzw. kein Schubladen-Denken im Vergleich zu Menschen, die keinerlei Absichten besitzen generell Arbeiten zu gehen.

Ich möchte mit meiner Meinungsäußerung hier Niemanden verärgern, leidiglich etwas Luft "ablassen".
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  #6  
Alt 07.10.2009, 18:33
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Ich verstehe nicht was du erzählst.

Als angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung gilt in Berlin die Brutto-Warmmiete für einen 2-Personenhaushalt von 444 €.

Da verstehe ich eigentlich nicht warum die ARGE dir 511 € bezahlt.
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  #7  
Alt 07.10.2009, 20:05
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Was verstehst du denn daran nicht? Ich habe lediglich meine Meinung geäußert, da auf meine Fragen keine konkreten Antworten kamen...
Ich wollte einfach nur wissen wie ich einen Umzug bzw. ein Zusammenziehen mit meinem Partner am besten / einfachsten in unserer Situation bewältigen könnte / sollte.

Warum mir die ARGE 511 € für die Miete zahlt, verstehe ich selbst nicht. Ich weiß ja, dass ich weit über der angemessenen Miete liege.
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  #8  
Alt 07.10.2009, 22:58
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Eigentlich ist doch alles klar.

Wenn du mit deinem LG zusammenziehst sind in Berlin die angemessenen Wohnkosten maximal 542 Euro. Wieviele Zimmer das sind ist in Berlin unerheblich.
Ihr seit bei Einzug eine BG und das Einkommen deines LG zählt mit. Mit dem H4 Rechner kannst du ermitteln was unter dem Strich rauskommt.
Du bekommst dann max 361 Euro Kosten der Unterkunft (2/3 von 542) , 181 Euro muß dein Freund bezahlen.
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  #9  
Alt 08.10.2009, 11:30
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Beiträge: 42
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egal, ob du zu oder mit deinem Freund in eine zu teure Wohnung ziehst, wird nur die Miet-Höchstgrenze gezahlt, sein Einkommen hingegen wird unabhängig von der zu hohen Miete mit eurem Gesamtbedarf verrechnet (bis auf seinen Freibetrag). Wenn die Miete also deutlich zu teuer ist, kann es sein, dass euch dann das Geld zum Leben fehlt, weil ihr ja davon den Mietanteil bezahlen müsst, den die Arge nicht übernimmt.
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  #10  
Alt 08.10.2009, 17:31
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Beiträge: 216
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Zitat:
Zitat von Mayaa Beitrag anzeigen

Dass es Erwerbstätigen im unteren Segment ähnlich geht, weiß ich. Ich gehörte jahrelang dazu. Bin in Vollzeit arbeiten gegangen und habe nebenbei mehrere Weiterbildungen absolviert um meine Berufschancen zu steigern, allerdinds bin ich seit einem Jahr auf die Leistung angewiesen und ich würde mir nicht die Schuld dafür geben!
Hat auch keiner getan - aber wieso erwartest du jetzt, wo du deinen Wohnraum nicht mehr selbst finanzierst, einen höheren Standard???
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