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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 10.10.2009, 12:44
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Zitat:
Zitat von kali Beitrag anzeigen
egal, ob du zu oder mit deinem Freund in eine zu teure Wohnung ziehst, wird nur die Miet-Höchstgrenze gezahlt.
Nein.

Es wird nur die vertraglich abgeschlossene Miete gezahlt. Die darf allerdings als Warmmiete die von der Kommune vorgesehene maximale Höchstgrenze nicht überschreiten.
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  #12  
Alt 14.10.2009, 16:31
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Frage möchte umziehen

also mein freund und ich wollen zusammenzeihen er arbeitet und ich und meine tochter bekommen harz 4 wir wohnen derzeit getrennt in hamburg haben aber eine zusage für ein haus in sachen anhalt das ahsu hat eine wohnfläche von 230 qm und die kalt miete ist 550 euro hier in hamburg war ich schon beim amt und die haben dem umzug zugestimmt weil der vater von meiner tochter uns bedroht und verfolgt was ich alles schon beim gericht angezeigt habe er darf die kleine auch nicht sehen kein umgangsrecht.
nun ist meine frage mein freund verdient ca 850 euro wie können wir das am besten machen das das mit dem umzug klappt.
danke schon mal im voraus
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  #13  
Alt 14.10.2009, 23:02
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Die Frage ist viel mehr, ob das dann am neuen Ort zuständige Amt für 3 Personen 550€ Kaltmiete usw zahlt. Das erscheint fraglich...
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  #14  
Alt 14.10.2009, 23:49
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interessant wirds wohl eher bei den Neben- vorallem Heizkosten werden.
Für 3 Per. sind 75qm angemessen......
Es wird nur bis zur Höchstmiete gezahlt.... egal was da an Heizkosten für 230qm anfallen.
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  #15  
Alt 15.10.2009, 06:31
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aber wieviel geld wird die arge bezahlen für die miete oder werden sie nichts bezahlen
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  #16  
Alt 15.10.2009, 08:55
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Das kannst du nur vor Ort bei der ARGE erfragen, weil das an jedem Ort anders ist, aber ich glaube kaum, dass du bei 230 qm Wohnfläche eine Bescheinigung der neuen ARGE bekommst, dass die neue Wohnung angemessen ist.

Gruß
Enibas
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  #17  
Alt 15.10.2009, 11:58
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Wieviel sie bezahlen mußt du bei der dort zuständigen Arge erfragen.
Du kannst dort auch einziehen... ohne Umzugsgenehmigung.
Dann gibt es keine Umzugsbeihilfe.

Hast du dir schon Gedanken darüber gemacht wie das Haus geheizt wird ? Wieviel das kosten wird ?
Den auf den Kosten wirst du zum Großteil sitzen bleiben.
Wenn 75qm angemessen sind - das Haus 230qm hat dann kannst du davon ausgehen das du 2/3 der Heizkosten selber tragen kannst.
Dazu auch alle möglichen Nachzahlungen.
Bei der Miethöchstgrenze ist einfach schluss mit Übernahme der Arge.

- der nachtvogel -
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