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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 02.02.2010, 10:03
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Ausrufezeichen Zusammenziehen als Patchworkfamilie

hallo...

ich habe ein großes Anliegen:

ich(23J.) mit tochter aus erster ehe (bald 2) will mit meinem freund zusammenziehen (32J.) mit 2 kindern aus erster ehe (11J.+8J.) da wir jetzt ein gemeinsames kind bekommen. derzeit wohnt er zur miete im haus seiner eltern und ich alleine mit meiner tochter zur miete...
ich bekomme mtl. 804€ alg2 + uvg + elterngeld 150€ + kindergeld
er arbeitet und bekommt 1400€ gehalt + kindergeld + uvg

jetzt sieht es so aus dass sein uvg bezug im märz ausläuft und seine exfrau auch nicht zahlen kann bzw will. wir haben uns jetzt schon über diverse rechner hier im internet schlau gemacht und auch mit einer sehr netten dame vom diakonischen werk geredet...
demnach ändert sich alles dazu dass wir in zukunft nur noch sein gehalt + kindergeld + kinderzuschlag + wohngeld + mein uvg haben (elterngeld fällt ab april auch weg)
jetzt hat uns die frau gesagt des jobcenter/arge müsste bis zu einem halben oder einem jahr mir weiter mein normales alg2 gewähren, da von ihm nicht verlangt werden kann dass er gleich von jetzt auf eben vor vollendete tatsachen gestellt werden kann und für meine tochter aus erster ehe unterhalt zahlt...
meine frage: stimmt das? welchen paragraphen kann man dafür herbei ziehen? gibt es sonst noch was zu beachten?

danke schon mal im vorraus für die hilfe
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  #2  
Alt 02.02.2010, 10:12
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Zitat:
Zitat von patchworkfam Beitrag anzeigen
)
jetzt hat uns die frau gesagt des jobcenter/arge müsste bis zu einem halben oder einem jahr mir weiter mein normales alg2 gewähren, da von ihm nicht verlangt werden kann dass er gleich von jetzt auf eben vor vollendete tatsachen gestellt werden kann und für meine tochter aus erster ehe unterhalt zahlt...
meine frage: stimmt das? welchen paragraphen kann man dafür herbei ziehen? gibt es sonst noch was zu beachten?
Das stimmt nicht. Beim Zusammenleben mit Kindern (auch wenn es nicht die eigenen sind) wird von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt (§ 7 Abs. 3a SGB II)
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 02.02.2010, 10:16
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ja aber lt. diesem paragraphen ja nur wenn wir länger als ein jahr zusammenleben und des tun wir da ja noch nicht. demnach kann nicht von einer bedarfsgemeinschaft mit meiner tochter aus erster ehe ausgegangen werden. nur in bezug auf unser gemeinsames kind stimmt dies
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  #4  
Alt 02.02.2010, 10:18
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Zitat:
Zitat von patchworkfam Beitrag anzeigen
ja aber lt. diesem paragraphen ja nur wenn wir länger als ein jahr zusammenleben und des tun wir da ja noch nicht. demnach kann nicht von einer bedarfsgemeinschaft mit meiner tochter aus erster ehe ausgegangen werden. nur in bezug auf unser gemeinsames kind stimmt dies
Nein. Eins von den Kriterien muss erfüllt (erkennbar am Komma nach jedem Punkt und "oder" nach der vorletzten Alternative.
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  #5  
Alt 02.02.2010, 10:20
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na des klingt ja dann mal wieder echt verlockend... aber trotzdem danke für die schnelle antwort. hab mir ja schon gedacht, dass des blödsinn ist. wär ja zu schön um wahr zu sein wenn der deutsche staat familien auch mal fördern würde.
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  #6  
Alt 02.02.2010, 10:43
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Naja ihr bekommt doch ein gemeinsames Kind, wer wenn nicht der Vater sollte denn dafür grade stehen?
Wenn sein Verdienst nicht ausreicht könnt ihr immer noch aufstockende Leistungen beantragen.

ALG2 ist nunmal eine Leistung für Hilfebedürftige.
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  #7  
Alt 02.02.2010, 10:46
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ja für unser gemeinsames ist ja klar aber ich rede ja von meiner tochter aus erster ehe
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  #8  
Alt 02.02.2010, 10:49
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Zitat:
Zitat von patchworkfam Beitrag anzeigen
na des klingt ja dann mal wieder echt verlockend... aber trotzdem danke für die schnelle antwort. hab mir ja schon gedacht, dass des blödsinn ist. wär ja zu schön um wahr zu sein wenn der deutsche staat familien auch mal fördern würde.
Im Prinzip ist es ja so daß die Eltern für die Kinder zuständig sind und nicht der Staat.

Und Blödsinn wäre es eher wenn sich die Eltern eines Kindes gegenseitig als Fremde sehen die nichts miteinander zu tun hätten.
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  #9  
Alt 02.02.2010, 10:52
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ich hab nie gesagt dass wir nicht für unsere kinder aufkommen wollen... nur mehr als arbeiten kannst du auch nicht machen wenns dann nicht reicht was ist dann... aber war ja klar dass man gleich wieder als sozialschmarrozer abgestempelt wird wenn mal sich nur mal schlau macht was man für rechte hat... danke
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  #10  
Alt 02.02.2010, 11:03
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Zitat:
Zitat von patchworkfam Beitrag anzeigen
ich hab nie gesagt dass wir nicht für unsere kinder aufkommen wollen... nur mehr als arbeiten kannst du auch nicht machen wenns dann nicht reicht was ist dann... aber war ja klar dass man gleich wieder als sozialschmarrozer abgestempelt wird wenn mal sich nur mal schlau macht was man für rechte hat... danke

Warum nutzt du nicht einfach mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite? Es ist anzunehmen, dass euer Anspruch nicht so viel niedriger ist als deiner alleine, da seine Kinder ja nun bald kein UVG mehr bekommen. Für deine Tochter gibt es ja weiter UVG - ausser ihr wollt heiraten.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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