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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| hallo... ich habe ein großes Anliegen: ich(23J.) mit tochter aus erster ehe (bald 2) will mit meinem freund zusammenziehen (32J.) mit 2 kindern aus erster ehe (11J.+8J.) da wir jetzt ein gemeinsames kind bekommen. derzeit wohnt er zur miete im haus seiner eltern und ich alleine mit meiner tochter zur miete... ich bekomme mtl. 804€ alg2 + uvg + elterngeld 150€ + kindergeld er arbeitet und bekommt 1400€ gehalt + kindergeld + uvg jetzt sieht es so aus dass sein uvg bezug im märz ausläuft und seine exfrau auch nicht zahlen kann bzw will. wir haben uns jetzt schon über diverse rechner hier im internet schlau gemacht und auch mit einer sehr netten dame vom diakonischen werk geredet... demnach ändert sich alles dazu dass wir in zukunft nur noch sein gehalt + kindergeld + kinderzuschlag + wohngeld + mein uvg haben (elterngeld fällt ab april auch weg) jetzt hat uns die frau gesagt des jobcenter/arge müsste bis zu einem halben oder einem jahr mir weiter mein normales alg2 gewähren, da von ihm nicht verlangt werden kann dass er gleich von jetzt auf eben vor vollendete tatsachen gestellt werden kann und für meine tochter aus erster ehe unterhalt zahlt... meine frage: stimmt das? welchen paragraphen kann man dafür herbei ziehen? gibt es sonst noch was zu beachten? danke schon mal im vorraus für die hilfe |
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#2
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| ja aber lt. diesem paragraphen ja nur wenn wir länger als ein jahr zusammenleben und des tun wir da ja noch nicht. demnach kann nicht von einer bedarfsgemeinschaft mit meiner tochter aus erster ehe ausgegangen werden. nur in bezug auf unser gemeinsames kind stimmt dies |
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#4
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| Nein. Eins von den Kriterien muss erfüllt (erkennbar am Komma nach jedem Punkt und "oder" nach der vorletzten Alternative.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| na des klingt ja dann mal wieder echt verlockend... aber trotzdem danke für die schnelle antwort. hab mir ja schon gedacht, dass des blödsinn ist. wär ja zu schön um wahr zu sein wenn der deutsche staat familien auch mal fördern würde. |
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#6
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| Naja ihr bekommt doch ein gemeinsames Kind, wer wenn nicht der Vater sollte denn dafür grade stehen? Wenn sein Verdienst nicht ausreicht könnt ihr immer noch aufstockende Leistungen beantragen. ALG2 ist nunmal eine Leistung für Hilfebedürftige. |
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#7
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| ja für unser gemeinsames ist ja klar aber ich rede ja von meiner tochter aus erster ehe |
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#8
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| Zitat:
Und Blödsinn wäre es eher wenn sich die Eltern eines Kindes gegenseitig als Fremde sehen die nichts miteinander zu tun hätten. |
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#9
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| ich hab nie gesagt dass wir nicht für unsere kinder aufkommen wollen... nur mehr als arbeiten kannst du auch nicht machen wenns dann nicht reicht was ist dann... aber war ja klar dass man gleich wieder als sozialschmarrozer abgestempelt wird wenn mal sich nur mal schlau macht was man für rechte hat... danke |
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#10
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| Zitat:
Warum nutzt du nicht einfach mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite? Es ist anzunehmen, dass euer Anspruch nicht so viel niedriger ist als deiner alleine, da seine Kinder ja nun bald kein UVG mehr bekommen. Für deine Tochter gibt es ja weiter UVG - ausser ihr wollt heiraten.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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| alg2, zusammenziehen |
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