Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.03.2011, 16:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2011
Beiträge: 1
Standard Zusammen ziehen

Hallo.
ich würde mich gerne darüber informieren wie wir finanziell gestellt sind wenn ich,
Umschüler+Nebenjob auf 400€ Basis+anteilig alg2=119€,
zu meiner Freundin,
alg1+Wohndeld+kosten der Unterkunft=903€ die aber im April einen Nebenjob auf 400€ Basis annehmen möchte,
ziehe.
Gibt es dafür eine Möglichkeit dieses mal zu berechnen bevor man Anträge ausfüllt?
Wer würde denn dann in welche Bedarfsgemeinschaft fallen?
Ich danke im voraus für Infos und Erfahrungsberichte.
Lg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.03.2011, 17:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2011
Beiträge: 27
Standard

na da rechne das mal mit dem ALG_Rechner auf der Startseite aus...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 22.01.2012, 11:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.01.2012
Beiträge: 1
Standard Festen Job von 900 euro,was macht der Partner?

Hallo,

ich wäre euch sehr dankbar ,wenn ihr mir helfen könntet . Mein Lebenspartner und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Jetzt hat mein Partner eine Festeinstellung bekommen mit einem verdienst von 900 Euro. Die Frage nun ist ,muß ich da ich arbeitslos bin jetzt ergänzende Alg 2 beantragen oder was passiert nun?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 22.01.2012, 11:27
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn Ihr schon ALG II bezieht, dann meldet Ihr einfach die Arbeitsaufnahme und das ALG II wird entsprechend des Verdienstes (abzgl. Freibetrag) geringer.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg1, alg2, bedarfgemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Wieder zusammen ziehen mit dem Vater... Anna3484 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 07.01.2011 09:24
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) zusammen ziehen mit arbeitenden Partner schnattchen23 Kosten der Unterkunft 7 02.07.2010 19:16
!! Zusammen Ziehen !! Sherwood Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 11.02.2010 18:55
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) zusammen ziehen jane_4589 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 13 15.12.2009 16:47
Zusammen ziehen, 26 und 24, dringend HIlfe benötigt!! JessyR Hartz IV 4: U 25 9 28.01.2009 06:16


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:00 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0