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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 15.12.2009, 15:57
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Zitat:
Zitat von jane_4589 Beitrag anzeigen
wer sagt das ich arbeitslos bin bitte mal richtig lesen ich bin in der lehre und ich werde meine sachen nicht bei nen klein kind irgendwo so in der wohnung haben, weil wenn da was passiert werd ich nicht mehr glücklich da ich in mein job auch was mit waffen zutun habe usw. und da ich auch akten habe und immer einsicht machen muss wenn in der nacht was kommt wird es alles kompliziert deswegen ja das sch..... arbeitszimmer
Sorry, hatte ich überlesen. Dann bekommst du kein ALG II, eventuell BAB und dein Lehrgeld.

Deine Waffen müßtest du eventuell woanders deponieren, und bei Akten für den prívaten Gebrauch reicht ein Fach im Ikea Billi Regal. Dafür wird dir der Steuerzahler keinen extra Raum spendieren.

In Berlin, die Richtlinien habe ich gerade da sind für drei Personen zwei Wohnräume noch OK.

Du solltest dich mal bei deiner ARGE erkundigen wieviel Wohnraum euch da zugestanden wird. Manchmal zählt ein Kleinkind überhaupt noch nicht.
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  #12  
Alt 15.12.2009, 15:58
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doch stand auch im mietvertrag so drin.

und um zuklagen hab ich kein nerv und ne neue wohnung muss eh her.
wird sehr eng da zu 3. aber mich macht momentan alles fertig, finde keine passende wohnung und die zeit rückt immer näher
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  #13  
Alt 15.12.2009, 16:06
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Sorry, hatte ich überlesen. Dann bekommst du kein ALG II, eventuell BAB und dein Lehrgeld.

Deine Waffen müßtest du eventuell woanders deponieren, und bei Akten für den prívaten Gebrauch reicht ein Fach im Ikea Billi Regal. Dafür wird dir der Steuerzahler keinen extra Raum spendieren.

In Berlin, die Richtlinien habe ich gerade da sind für drei Personen zwei Wohnräume noch OK.

Du solltest dich mal bei deiner ARGE erkundigen wieviel Wohnraum euch da zugestanden wird. Manchmal zählt ein Kleinkind überhaupt noch nicht.

sind keine privaten akten. sind schränke unter verschluss

naja die raum zahl ist egal nur die größe nicht das problem ist halt das mein partner hartz 4 bekommt.
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  #14  
Alt 15.12.2009, 16:47
Benutzerbild von holly8
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Zitat:
Zitat von jane_4589 Beitrag anzeigen
doch stand auch im mietvertrag so drin.

und um zuklagen hab ich kein nerv und ne neue wohnung muss eh her.
wird sehr eng da zu 3. aber mich macht momentan alles fertig, finde keine passende wohnung und die zeit rückt immer näher
Am besten sprichst du wirklich mit der Arge. Eventuell kann eine Besichtigung klären, was zumutbar ist.
Dein Vermieter darf dir jedenfalls nicht kündigen. Stichwort Härtefall. Außerdem muss er klagen, auch wenn es im Mietvertrag stand.
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eheähnliche gemeinschaft, schwanger, zusammen ziehen

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