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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 16.07.2009, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 1
Standard Zusammen wohnen trotz alg1undalg2

Hallo,
ich beziehe zur Zeit alg2 bzw. bin im Jobcenter als Selbständig registriert und beziehe so nur dann Unterstützung, wenn ich nicht ausreichend verdiene.
Es bewegt sich in den letzten Monaten stets mehr in die Richtung, das alg2 hoffentlich bald komplett absagen zu können, aber es ist nicht wirklich abzuschätzen.
Mein Lebenspartner wir zum 1.9.2009 seine Arbeit verlieren und ab dann alg1 beziehen.
Wir würden gerne zum 1.10.2009 zusammenziehen, doch bis dahin werde ich auf jeden Fall noch den Bezug auf alg2 in Anspruch nehmen müssen.
Wie wird eine solche Situation vom Amt gehandhabt?
Ist es überhaupt sinnvoll zusammenzuziehen, oder wird sich das sogar negativ auf unsere finanzielle Lage auswirken?
Bin sehr dankbar und froh über Ratschläge und Antworten!
Peppi
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  #2  
Alt 16.07.2009, 09:18
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Ihr werdet dann gemeinsam berechnet, sprich sein ALG I fließt als Einkommen in die Berechnung ein. Du kannst mal mit dem ALG II-Rechner den evtl. Anspruch berechnen. Das ALG I muss in die Zeile "sonstiges Einkommen".
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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