Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.02.2010, 12:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 2
Unglücklich Wohnung der Eltern beziehen ohne Miete zu zahlen=Bedarfsgemeinschaft?

Ich bin 28, habe mein Studium abgeschlossen und warte auf einen Referendariatsplatz. Momentan wohne ich bei meinem Freund (Student, Bafög, Kindergeld, 200€-Job). Ich habe selbst einen 200€-Job und bekomme nur 197€ im Monat da mein Freund zu viel "verdient" (momentane Bedarfsgemeinschaft).
Da ich davon nicht leben kann und meine Eltern eine freistehende Anliegerwohnung in der Nähe besitzen, liegt es nahe, dort mietfrei zu wohnen und meinen Freund nur regelmäßig zu besuchen.
Nun meine Frage:
Die Wohnung meiner Eltern, in die ich ziehen kann, hat die gleiche Adresse wie das Haus, indem meine Eltern wohnen, gilt aber mit seperatem Eingang, Küche, Bad, etc. als eigene Wohnung (Mietwohnung 1).
Gilt es trotzdem als Bedarfsgemeinschaft, weil ich keine Miete zahle und weil die Adresse gleich ist?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 14.02.2010, 15:00
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Mit 28 bildest du eh keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit deinen Eltern. Von daher zählst du weiter allein mit einem Bedarf von 359 Euro. Dein Einkommen wird mit anrechenbaren 80 Euro vom Bedarf abgezogen, bleiben also 279 Euro ALG 2.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.02.2010, 16:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.02.2010
Beiträge: 2
Standard

dann ist ja alles klar. Danke für die schnelle Antwort!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bedarfsgemeinschaft, hartz 4, wohnung der eltern

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ich-Hartz4, Eltern-Rentner, Eigentumswohnung der Eltern beziehen ?!?! IchKotz Hartz IV 4 - ALG II 2 5 30.12.2009 22:34
Miete und Kaution / Auszug bei Eltern Lithium Kosten der Unterkunft 0 31.10.2009 18:55
Nach 3 Jahren in eigener Wohnung zu Eltern zurück?? September2009 Hartz IV 4: U 25 1 11.05.2009 14:00
Wohnung an Eltern vermieten, die Sozialhilfe bekommen dumbo Grundsicherung - Sozialhilfe 6 19.04.2009 12:16
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eltern zahlen nur noch die Hälfte der Miete!! Flocke Familie sonstiges 22 06.01.2009 14:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:57 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0