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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Ich bin 28, habe mein Studium abgeschlossen und warte auf einen Referendariatsplatz. Momentan wohne ich bei meinem Freund (Student, Bafög, Kindergeld, 200€-Job). Ich habe selbst einen 200€-Job und bekomme nur 197€ im Monat da mein Freund zu viel "verdient" (momentane Bedarfsgemeinschaft). Da ich davon nicht leben kann und meine Eltern eine freistehende Anliegerwohnung in der Nähe besitzen, liegt es nahe, dort mietfrei zu wohnen und meinen Freund nur regelmäßig zu besuchen. Nun meine Frage: Die Wohnung meiner Eltern, in die ich ziehen kann, hat die gleiche Adresse wie das Haus, indem meine Eltern wohnen, gilt aber mit seperatem Eingang, Küche, Bad, etc. als eigene Wohnung (Mietwohnung 1). Gilt es trotzdem als Bedarfsgemeinschaft, weil ich keine Miete zahle und weil die Adresse gleich ist? |
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#2
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| Mit 28 bildest du eh keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit deinen Eltern. Von daher zählst du weiter allein mit einem Bedarf von 359 Euro. Dein Einkommen wird mit anrechenbaren 80 Euro vom Bedarf abgezogen, bleiben also 279 Euro ALG 2. Turtle |
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#3
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| dann ist ja alles klar. Danke für die schnelle Antwort! |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeinschaft, hartz 4, wohnung der eltern |
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