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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 01:17
wullewutz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Wohngemeinschaft

Hallo!

Ich (Hartz4-Empfänger) lebe seit Jahren in einem möblierten Zimmer mit gemeinsamer Küchen- und Badbenutzung (80 € + 30 € Heizung, Wasser, Strom). Das funktionierte bis jetzt auch ganz gut, bis mich neulich 2 Kontrolleure der Arge aus dem Bett klingelten. Ich sagte, sie sollen sich vorher anmelden und hab sie wieder weg geschickt. Ich fühlte mich wie ein Schwerverbrecher.

Meine Vermieterin wurde vor 2 Monaten geschieden (Ich war nicht der Grund ), da wird es dann schon schwieriger. Ich habe ein eigenes Zimmer mit einem Bett das ich alleine und regelmäßig benutze.

Gibt es einen Leitfaden worauf man achten muss, z. B. getrenntes Fach im Kühlschrank? Bisher haben wir immer die Einkaufzettel abgerechnet, das kommt wohl nicht so gut?

Wo hört die Wohngemeinschaft auf, wo fängt die Bedarfsgemeinschaft an.

Gruß Werner
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  #2  
Alt 20.01.2009, 11:36
Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 50
Standard

Wenn du ein eigenes Zimmer mit Einzelbett und eigenen Kleiderschrank hast sehe ich da ehrlich gesagt keine Problem.
Auch ein Nachweis über die Mietzahlungen an deine Vermieterin kann helfen den Verdacht auf eine eheähnliche Gemeinschaft zu entkräften.
Ob man eine eheähnliche Gemeinschaft bejahen kann nur weil zusammen eingekauft wird wage ich zu bezweifel.
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  #3  
Alt 21.01.2009, 00:54
wullewutz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das ist Deine persönliche Meinung?
ich fühle mich hier eigentlich ganz wohl. Aber wenn die zuviel Terz machen, dann muss ich wohl in eine teurere Wohnung ziehen.

Das muß doch irgendwo festgeschrieben sein, was eine BG ist und was nicht. In Deutschland ist doch alles geregelt.

Gruß Werner
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  #4  
Alt 21.01.2009, 01:10
wullewutz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Falls es Jemanden Interessiert:
Begriffsbestimmung Haushaltsgemeinschaft

Gruß Werner
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