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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Seit ich Kinderwohngeld beantragen mußte zum Alg2 hab ich nur noch Probleme. Leider hänge ich augenblicklich noch in einer Wohnung fest, in der auch mein Exmann (wir sind geschieden) in einem von uns abgetrennten Wohnungsteil lebt (und den Kindern und mir nur wehr wenig Raum bleibt). Der Mietvertrag läuft auf uns beide, von daher kann ich ihn nicht vor die Tür setzen. Da die Gesamtwohnung der Arge zu unangemessen ist, ist eine Wohnungszuteilung abgewiesen worden. Ich bemühe mich schon seit sonstwann um eine andere Wohnung, hab aber nur Ablehnungen bekommen, Ex kümmert sich überhaupt nicht drum, dem ist alles egal, wär nicht seine Sache meint er. Einen Mietvertrag, den er schon in der Tasche hatte, hat er rückgängig machen können, sonst würde er jetzt zum 1.4. ausziehn :-( Seit der Trennung 2007 gelte ich mit den Kindern als eine BG (die Arge hat sich ortnungsgemäß davon überzeugt, daß es wirklich 2 getrennte BGs sind und weder wir in die Räume von Ex Zutritt haben, ebenso hat er keinen Zutritt zu unseren Räumen, es sind 2 separate Wohneinheiten in einer Wohnung über einen Mietvertrag (Vermieterin weigert sich, da was zu ändern). . Das Wohngeldamt versucht nun aber eine Einstehensgemeinschaft zu konstruieren, weil dieses hier eine Wohnung ist (wenn auch mit 2 separaten Wohnungsteilen) und Ex und ich einen gemeinsamen Sohn haben (für den er Unterhalt zahlt). Argumente sind, wir würden länger als 1 Jahr hier zusammen wohnen, dem entspricht aber so nicht, wir sind hier als Ehepaar eingezogen und wohnen seit 2007 nicht mehr zusammen, sondern getrennt in der Wohnung. Wir hätten einen gemeinsamen Sohn - das macht aber doch keine Einstehensgemeinschaft aus? Zumal er seit der Trennung Unterhalt für ihn und anfangs auch für mich zahlt(e)? Es gäbe einen Mietvertrag in dem beide als Hauptmieter stehn - den haben wir 2004, 3 Jahre vor der Trennung abgeschlossen und die Vermieterin will da nichts dran ändern. Fakt ist: - beide sind jeder für sich bei der GEZ gemeldet, er muß zahlen, ich bin befreit - beide haben eine eigene Küche mit eigenen Elektrogeräten wie Herd, Kühlschrank etc. - beide haben ein eigenes Bad - beide haben jeweils eine eigene Haustür - beide haben einen separaten Stromkreis und darüber auch für sich jeweils nen eigenen Vertrag bei den Stadtwerken - beide haben eine eigene Waschmaschine im Keller - es existiert kein gemeinsames Konto, keine Vollmachten, keine gemeinsame Versicherung, keine Begünstigungen bei ner Lebensversicherung, kein gar nichts - ich zahle monatlich meinen Mietanteil an Ex, der von seinem Konto die Gesamtmiete überweist, die Vermieterin will keine 2 Teilbeträge, sondern eine Summe, mein Überweisungslimit ist für die Gesamtmiete zu niedrig (wegen Inso), deshalb läufts so herum - wir teilen uns einen ISDN-Anschluß, da es in der Wohnung nur einen Telefonanschluß gibt, jeder hat seine eigene Nummer, die Kosten werden hälftig geteilt - es wird kein einziger Raum gemeinsam benutzt - wir wohnen wie 2 Mietparteien auf einer Etage nebeneinander, diese Wohnung bestand mal aus 2 Wohnungen, es wurde ein Durchbuch gemacht, um eine große Wohnung daraus zu machen, wegen der Trennung haben wir den Durchbruch provisorisch verschlossen mit Sperrholzplatten und Dämmmaterial (so daß es aber rückbaufähig ist bei Auszug), seit der Trennung steht diese Trennwand so, die auch von der Arge damals für ok befunden wurde (die Trennwand kann man nicht eben so mal abmachen, sondern es ist schon ein wenig komplizierter) . Ex ist nun in den Urlaub geflogen und hat mich noch ausgelacht, welche Probleme ich hier habe und meinte noch dazu, wenn die uns zu einer Einstehensgemeinschaft machen würden, soll ich doch bitte seine derzeitige Freundin (mit der er in den Urlaub fliegt) auch mit reinnehmen, das wär bestimmt lustig :-( Ich finds aber nicht mehr lustig, ich wohne auch nicht freiwillig so :-( Wie kann ich denn nun das Wohngeldamt davon überzeugen, daß wir keine Einstehensgemeinschaft sind? . LG MaWi
__________________ LG MaWi |
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#2
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| Das beste wäre nach drei Jahren deinen Worten Taten folgen zu lassen und auszuziehen. |
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#3
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| Mit genau den Argumenten, die Du hier gebracht hast. Aber schriftlich darlegen. Dann kann das Wohnungsamt nicht einfach mit dem Kopf schütteln, sie müssen einen Nachweis bringen, das Deine Angaben unrichtig sind - und der dürfte schwer fallen. Notfalls lässt Du das Wohnungsamt eben auch noch mal seine Schnüffelnäschen in die Wohnung stecken. |
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