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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo zusammen! Brauche dringend Ihre Hilfe, mein Kopf ist schon vom Denken kurz vom explodieren. ![]() Situation: Meine Schwester (27 J.) z.Z. Schwanger (37 SW) ist alleinerziehend, muss unbedingt aus eigener Wohnung ausziehen. (Hintergrund bitte nicht in Frage stellen) Frage: wohin am besten, damit der Anspruch (der Schwester natürlich) auf die Leistungen nicht verlören geht? Varianten: 1.Bei die Eltern – selbst Hartz IV Empfänger. 2.Bei mir –Eigentumswohnung mit Ehepartner und Kind, beide Selbstverdiener. Meine eigene Forschungen haben folgendes ergäben: -Elterngeld bekommt sie nicht auf die Leistung angerechnet, -Dafür das Kindergeld. -Frage mit dem Unterhat … ist halt noch eine riesen große Frage „OB“ und „wie hoch“. Würde sie keinen bzw. nur geringeren Unterhalt bekommen (also Einnahmen insgesamt mit KG nicht über Regelleistung), werden ihre Einnahmen nicht zu den der Eltern zugerechnet. Liegen jedoch ihre Einnahmen über dem Satz der Regelleistung, werden die Leistungen der Eltern um den übersteigenden Betrag gekürzt???? Und wie ist es, wenn sie doch bei mir einziehen wird. Hat sie dann überhaupt einen Anspruch auf Regelleistung??? Auf die baldige Antwort würde ich mich wahnsinnig freuen. Und bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfsbereitschaft. Grüße, TatiK |
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#2
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| Zitat:
Auch das hier Zitat:
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#3
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#4
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| Hartz IV bezieht sie momentan nicht (war Teilzeitbeschäftigt), z.Z. bezieht sie Mutterschutzgeld. Kindesvater hat bis dato alles weitere, sprich Miete etc. finanziert, so dass keine Frage auf Stütze aufkam. Wenn dies weiter hilft, HINTERGRUND: Hat sich herausgestellt, das der Kindesvater verheiratet ist (hat ganze zeit verschwiegen und sogar alles abgestritten) und will sich nicht scheiden lassen. Und ob er noch die Vaterschaft anerkennt…????? Wieso die Frage mit Unterhalt noch nicht geklärt ist? Da es alles unerwartet kam. Doch wir sind mit guter Hoffnung dran. Ich hoffe auch, dass es einfacher ist, wie ich mir es vorstelle. Die Höhe bleibt momentan für uns ungewiss. Und dass es alle weiter Einnahmen/Ansprüche vorrangig sind, ist mir schon klar. Doch die Frage ist, was währe wenn… Wohnen bei „Hartz IV“-Eltern oder Schwester mit Eigeneinkommen. Ich will ja weder den Eltern die Stütze kürzen, noch meiner Schwester die Möglichkeit nehmen, im Fall des Einzugs bei mir, zusätzliches Geld zu erhalten (Kinderverpflegung ist ja nicht ganz günstig). |
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#5
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| Zitat:
Da du schreibst, sie ist alleinerziehend, bin ich davon ausgegangen, dass bereits ein Kind da ist. Aber offenbar wird sie erst alleinerziehend sein. ODer nicht? |
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#6
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| Sie habe recht, habe mich unglücklich ausgedrückt. Kind ist noch nicht auf der Welt. Wird nächste Tage erwartet. In der Wohnung zu bleiben, ist aus mehreren Gründen nicht erwünscht: 1.Miete wird sie alleine nicht verkraften. Wohnung ist für sie mit Kind zu groß (und vermute so auch nicht angemessen). Also Umzug wird wohl so oder so bevorstehen. 2.Als junge Mutter hat man nicht ganz einfach, vor allem wenn man vor der Herausforderung alleine steht. 3.Nach der oben beschriebenen Geschichte möchten wir sie auch nicht alleine mit dem Problem lassen. 4.Und 5.Und 6.Und |
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#7
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| Zitat:
Jetzt einen falschen Stolz an den Tag zu legen und auf seine Zahlungen zu verzichten, wird ein Eigentor. Die Arge wird für einen gewissen Zeitraum auch eine unangemessene Miete übernehmen müssen. Von daher sehe ich keinen Grund, die Angelegenheit zu überstürzen. Im Moment macht ihr der jungen Frau mehr Schwierigkeiten als das ihr helft, wenn ihr dieses kopflose Unterfangen auch noch unterstützt. |
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#8
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| Ich bedanke mich natürlich für alle hilfreichen Tipp, doch die Entscheidung über Umzug steht schon fest. Wenn Sie es so verstanden haben, dass wir sie dazu überreden versuchen, auf das Unterhalt zu verzichten, liegen Sie falsch. Ich habe schon nicht eine Broschüre und Internetratgeber gelesen, und weiß, was für Folgen es mit sich bringt. Dass es eine Dummheit wäre, stimme ich Ihnen zu. Doch meine Frage war, wo es Finanziell gesehen am günstigsten wäre einzuziehen. Ich widerhole mich: 1.Bei Eltern mit Einnahmen aus Hartz IV + Altersrente: Wird ggf. der Betreuungsunterhalt bzw. Kindesunterhalt, soll er über Selbstbehalt liegen, auf die Hartz IV-Leistung der Eltern angerechnet? 2.Bei Schwester (Ehemann + Kind) mit Eigenverdienst: Hat die alleinerziehende Mutter Anspruch auf Leistung, ohne dass die Unterstützung von ihr auf mich abgewälzt wird? Alles Weitere werden wir schon irgendwie in Zusammenarbeit mit Jugendamt schaffen. Noch Mals großen Dank fürs Bemühen. |
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#9
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| Zitat:
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#10
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| Wir würden aber, wenn ich das richtig verstehe, eine Haushaltsgemeinschaft darstellen. Im Hartz IV Lexikon stehe folgendes: Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Somit werden die Leistungen doch in beiden Fällen gemindert, falls die mit eigenen Kräften erwirtschaftetes Geld die Grenzen übersteigt? |
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