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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 15.03.2009, 15:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von TatiK Beitrag anzeigen
Wir würden aber, wenn ich das richtig verstehe, eine Haushaltsgemeinschaft darstellen.

Im Hartz IV Lexikon stehe folgendes:
Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
Einer Vermutung kann man widersprechen. Und, um mal bei den ALGII-empfangenden Eltern zu bleiben, wovon sollen die denn bitte noch die Tochter unterstützen?

Zitat:
Somit werden die Leistungen doch in beiden Fällen gemindert, falls die mit eigenen Kräften erwirtschaftetes Geld die Grenzen übersteigt?
Den Satz verstehe ich nicht.
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  #12  
Alt 15.03.2009, 15:28
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Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 7
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Bei der Konstellation „Eltern“ ist natürlich der Fall gemeint, das das Unterhalt der Tochter auf die Leistungen der Eltern angerechnet werden.
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  #13  
Alt 15.03.2009, 15:38
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
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Dann müsste die Tochter schon sehr viel Unterhalt bekommen.

Das einzige, was sich bei den Eltern ändern wird, wäre, dass sie nur noch die anteilige Miete als Bedarf bekommen. Der andere Teil würde der Tochter und dem Kind als Bedarf zugesprochen werden.
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  #14  
Alt 15.03.2009, 15:41
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Registriert seit: 15.03.2009
Beiträge: 7
Daumen hoch

Ich bedanke mich sehr herzlich.

Ein sehr guter Forum! Sehr hilfreiche Mitglieder!!!

Danke
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haushaltsgemeinschaft

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