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Zitat von TatiK Wir würden aber, wenn ich das richtig verstehe, eine Haushaltsgemeinschaft darstellen.
Im Hartz IV Lexikon stehe folgendes:
Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. |
Einer Vermutung kann man widersprechen. Und, um mal bei den ALGII-empfangenden Eltern zu bleiben, wovon sollen die denn bitte noch die Tochter unterstützen?
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Somit werden die Leistungen doch in beiden Fällen gemindert, falls die mit eigenen Kräften erwirtschaftetes Geld die Grenzen übersteigt?
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Den Satz verstehe ich nicht.