Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.11.2009, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard Wohne bei meinen Eltern

Hallo

Ich Habe mal eine frage und zwar geht es darum. Bekomme ab denn 1.12 Alg2

Ich wohne bei meinen Eltern bin 29 und habe eine eigene Küche Bad Wohn/Schlafzimmer was so ca 40 m2 sind, und bezahle dafür 280€ mit Heizkosten Wasser

Verfelgen tu ich mich selber und Strom bezahle ich auch extra

Kann mit einer sagen ob ich die 280€ vom amt bekomme ? Weil der Sachbearbeiter fing an das ich nur die heizkosten wasser müll usw nur anteilig durch die in denn haus lebenden personen geteilt bekomme :/

Und Kann mir einer sagen ob ich meine kontoauszüge der letzen 3 monate die Abbuchungen schwärzten darf oder darf jeder von denn Amt wissen für was ich mein Geld ausgebe ?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.11.2009, 19:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
Standard

Zitat:
Zitat von Halbes Beitrag anzeigen
Kann mit einer sagen ob ich die 280€ vom amt bekomme ? Weil der Sachbearbeiter fing an das ich nur die heizkosten wasser müll usw nur anteilig durch die in denn haus lebenden personen geteilt bekomme :/
Entweder so, oder einen Mietvertrag vorlegen.

Zitat:
Und Kann mir einer sagen ob ich meine kontoauszüge der letzen 3 monate die Abbuchungen schwärzten darf oder darf jeder von denn Amt wissen für was ich mein Geld ausgebe ?
Kannst du, aber es wäre doch nicht schlecht wenn da ersichtlich ist das du monatlich die 280 Euro Miete bezahlst.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.11.2009, 19:28
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.665
Standard

Bzgl. den Schwärzungen:

So dürfen die Antragsteller private Überweisungsvermerke auf der Ausgabenseite schwärzen, aus denen eine politische, religiöse, philosophische, ethnische oder auch sexuelle Präferenz geschlossen
werden könnte. Dazu gehören Mitgliedsbeiträge für eine Partei oder Gewerkschaft.

http://www.dgbrechtsschutz.de/upload...e_20080922.pdf
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.11.2009, 12:37
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo

Danke für die antworten.

Aha ok einen Mietvertrag die idee hatte ich auch schon gibt es das was besonders zu beachten ?


Wegen denn Kontoauszügen hatte 2005 schon mal kurzzeitig alg2 bezogen da musste man ja nur einen aktuellen vorlegen und nicht die der letzten 3 Monate. Denn hatte ich auch geschwärzt und da gab es keine probleme aber das war anscheint einmal.
War auch nur eine allgemein frage zu verbergen hab ich nix aber es muss auch nicht jeder in meinen Banksachen schnüffeln war halt nur der meinung das es reicht wenn die Arge sieht was auf denn Konto drauf ist
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.11.2009, 21:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat am 19. September 2008 (B 14 AS 45/07 R) entschieden, dass die Beklagte berechtigt war, dem Kläger ab 1. Februar 2006 Alg II wegen fehlender Mitwirkung zu versagen. Eine grundsätzliche Pflicht zur Vorlage der Kontoauszüge, einer Kontenübersicht und der Lohnsteuerkarte folgt aus § 60 I Nr 3 SGB I. Hiernach hat, wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweis*urkunden vorzulegen. Die allgemeinen Mitwirkungspflichten gelten grundsätzlich auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Die von der Beklagten geforderten Vorlagepflichten waren auch nicht durch § 65 SGB I eingeschränkt, der Grenzen der Mitwirkungspflicht aufzeigt. Insbesondere kann die Beklagte nicht darauf verwiesen werden, nur im Rahmen eines (Erst-) Antrags die Vorlage von Kontoauszügen etc zu fordern. Eine solche Aufforderung kann auch - wie hier - bei Stellung eines Folgeantrags erfolgen. Ebenso wenig ist die Vorlagepflicht auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt. Hinsichtlich der zeitlichen Erstreckung war die Vorlage von Kontoauszügen jedenfalls der letzten drei Monate nicht unverhältnismäßig.


Bundessozialgericht
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern Wohne bei Eltern, über 25 Jahre alt ANSPRUCH??? Paletti Hartz IV 4 - ALG II 2 1 02.11.2009 17:40
Eltern Wohne bei Eltern / ALG 1 abgelehnt jetzt ALG 2 Antrag Paletti Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 28.10.2009 14:08
alg1 zu wenig, schwanger, u25, wohne bei eltern, alg2 ??? dorax Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 2 08.10.2009 14:56
Große Probleme mit Eltern... Pingu84 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 07.09.2009 06:29
Hilfestellung im Fall: Ich gegen meine Eltern menti200 Hartz IV 4: U 25 12 20.01.2009 15:45


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:56 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0