Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.10.2009, 13:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 2
Standard Wohne bei Eltern / ALG 1 abgelehnt jetzt ALG 2 Antrag

Hallo!

Ich war heute bei der Arbeitsagentur und habe insgesamt 2 Ablehnungsbescheide bekommen. ( 2 Bescheide weil Ich am 6.Juli einen Antrag gestellt hatte,...aber sofort danach einen Job wieder gefunden hatte und den letzten Antrag vom 12.09.09 );...also 2 Anträge ;-).
IcH hatte insg. ein Jahr in einem Minijob gearbeitet also wurde das wohl nicht angerechnet !
Und insgesamt habe Ich keinen Anspruch.
Jetzt meine Frage :
Ich werde morgen einen Antrag zum Arbeitslosengeld 2 stellen,...
kriege Ich Leistungen ab dem morgigen Tag der Antragstellung oder kann die Zeit rückwirkend auf Ansprüche gerechnet werden da Ich ja ursprünglich einen Antrag am 06.07 gestellt hatte,..damals eben für Arbeitslosengeld 1?
Bringt das dann was wenn Ich beide Bescheide vorlege / bzw habe Ich überhaupt chancen was rückwikend angerechnet zu bekommen?

Danke schonmal für alle antworten!
gruss Paletti
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.10.2009, 14:08
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
Standard

Du bekomst rückwirkend Alg II.

§ 28 SGB X:"Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre.

Aber beachte: § 40 SGB II: 3) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG II Antrag / U25, Krankenversicherung, im Elternhaus / Anspruch?? FloeJoe2009 Hartz IV 4: U 25 4 13.10.2009 11:35
Umzug von Eltern und ALG I bzw. ALG II tc777 Kosten der Unterkunft 2 06.10.2009 14:52
Alg I reicht nicht, zusätzlicher Antrag auf Alg II abgelehnt leah Grundsicherung - Sozialhilfe 1 19.09.2009 14:26
Antrag abgelehnt, zurecht? Was tun Jens_0001 Hartz IV 4 - ALG II 2 16 15.06.2009 16:27
ALG II Antrag, bald aber 25 Monk Hartz IV 4: U 25 2 26.05.2009 07:31


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 17:55 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0