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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.02.2012, 19:24
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Beiträge: 8
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Hallo zusammen.

Erstmal hoffe ich hier im richtigen Unterforum zu sein.

Es geht bei mir um folgendes Thema:

Mitte März bin ich mit einer zweijährigen, schulischen Weiterbildung fertig und muss jetzt leider Hartz 4 beantragen.
Ich bin 25 Jahre alt und bin gemeldet bei meiner Mutter. Leben bzw. wohnen tue ich jedoch mit meiner Freundin zusammen im Haus ihrer Eltern, das ca. 500 Meter Luftlinie von der Wohnung meiner Mutter entfernt liegt. Aus dem Grund habe ich mich auch nie umgemeldet.

Wo sollte ich jetzt gemeldet sein, wenn ich Hartz 4 beantrage? Bei meiner Mutter oder bei der Adresse meiner Freundin?
Ist das überhaupt wichtig, wenn ich über 25 Jahre alt bin?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


Gruß.
Axel
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  #2  
Alt 11.02.2012, 19:37
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Das hat mit Hartz-4 nichts zu tun.

Gemeldet musst Du dort sein, wo Du lebst bzw. wohnst.
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  #3  
Alt 11.02.2012, 20:06
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Registriert seit: 11.02.2012
Beiträge: 8
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Ok, dann muss ich mich wohl doch mal ummelden.

Und wie siehts aus mit der Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaft?

Würde dann das Geld, das die Eltern meiner Freundin verdienen, mit angerechnet werden?

Miete bezahlen muss ich dort nicht. Meine Freundin ist 24, verdient kein Geld und bekommt auch nichts vom Amt. Die letzten 2 Jahre haben wir von meinem Meister Bafög gelebt.
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  #4  
Alt 12.02.2012, 00:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.745
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Du bildest mit Deiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft. Die Eltern Deiner Freundin müssen angeben, inwiefern sie Euch unterstützen.
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