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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Ich such hier mal kompetente und auf meinen Fall zugeschnittene Hilfe. Die bei der Arge war heute stock unfreundlich. Der konkrete Fall: Ich bin in der 8.Woche schwanger, habe bereits eine Tochter aus einer früheren Ehe und möchte mit meiner Tochter und meinem Verlobten (Vater des zu erwartenden Kindes) zusammenziehen. Wohnung ist in Aussicht, kostet 600€ Warm. Wenn mein Verlobter (geht Vollzeit arbeiten) alles bezahlt im Monat: Miete 600€ plus Auto um zur Arbeit zu kommen, Strom, Telefon und Versicherungen bleiben ihm von 1300€ grade noch 77€ ich bekomme für meine Tochter 184€ Kindergeld und 150€ Unterhalt. Momentan bekomme ich für Kosten der Unterkunft 212,02€ pro Person. Wie sieht des nun aus, wenn wir zusammenziehen? Bekomme ich dann für 3 (später 4) Personen die 212€? Wieviel Miete steht mir für 3 (später 4) Personen zu? Rechnet es sich denn zusammenzuziehen? Oder muss ich Angst haben, dass wie dann verhungern, denn wenn Arge mir alles Geld streicht, von 330€ können 3 Personen nicht leben. Liebe Grüße Silvi |
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#2
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| Benutze doch mal den ALGII-Rechner http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html Ob die Miete von €600 warm angemessen ist, kann man dir bei der Arge sagen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| aber der geht anscheinend nicht genau ![]() Laut dem Rechner sollte ich in jetziger Situation deutlich mehr Geld bekommen, weil die Miete angemessen (oder so) erscheint, also er rechnet die voll ein. ![]() Laut dem Rechner bleibt nach dem zusammenziehen sogar mehr als ich jetzt als alleinerziehende bekomme, was ich recht unwahrscheinlich finde. Was ist denn "angemessen" bei einem 3 bzw 4 Personen Haushalt? LG |
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#4
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| Das ist örtlich unterschiedlich.
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#5
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| Wenn du alles richtig eingegeben hast, müsste zum gegenwärtigen Zeitpunkt (also du, dein Partner und deine Tochter) noch ein Anspruch von ca. € 200 rauskommen. Dabei bin ich von einem Bruttolohn deines Partners von € 2000 ausgegangen.
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#6
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| er bekommt brutto so um die 2100 - 2200. Dann kommt noch Schwangerenmehrbedarf dazu und eben dann noch Unterhalt und Kindergeld. Im Moment sieht es so aus: Mein Wohnort hat Mietstufe 1, bedeutet für momentan 3 Personen bekomme ich bis 75 qm 320€ Kaltmiete. 80€ müssten wir dann wieder dazulegen, aber des bin ich ja schon gewohnt. ![]() Mit Partner und 8jähriger Tochter bekomme ich dann noch 142€ abzgl der 80€ die wie mehr Miete wieder drauflegen. ![]() Ergo, rechnet sichs für mich nicht, davon kann eine 3-Köpfige Familie nicht leben. |
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#7
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| Dann hat er auch ein Netto von ca. €1400. Zitat:
Du solltest in deine Kalkulation noch deine Krankenversicherung einrechnen.
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#8
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| Wird die nicht mehr automatisch bezahlt? Ich bin seit 06.09. versichert(nach der Scheidung nicht mehr familienversichert) und ich bekomm trotzdem die selbe LEistung. Oder muss ich mich jetzt freiwillig pflichtversichern? |
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#9
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| is halt grade so: 1230€ gehen für Miete, Versicherungen, Strom, Telefon, Autos und den Kram weg. Was dann noch übrig ist vom Geld (ca. 470€) sind für Ansparungen, wenn was kaputtgeht, Lebensmittel und Haushalt, und was sonst noch anfällt. |
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#10
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| Zitat:
Bedenke das Dein Partner und Vater Deines zukünftigen Kindes Euch auch wenn Ihr nicht zusammenziehen solltet laut Gesetz Unterhalt Zahlen muß. Und eventuelle Schulden sprich Ratenzahlung interessieren da in keinster Weise. |
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| schwanger, zusammenziehen |
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