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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich bin in der Thematik ALG 2 ein völliger Neuling und hätte gerne eine Info. Mein Partner und ich leben seit 9 Monaten zusammen, in seinem Haus. Er ist berufstätig und ich bekomme noch nächsten Monaten ALG 1, danach wäre dann ALG 2 dran. Ich zahle Miete und beteilige mich an den Kosten, die hier halt anfallen. Wie ist es denn, wenn ich ALG 2 beantrage? Habe ich überhaupt Anspruch, da mein Partner ja berufstätig ist? Sind wir eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft? Oder ist es dasselbe? Ich bin für alle meine Kosten immer selber zuständig gewesen, er hat mich nicht unterstützt und wird es auch weiterhin nicht tun. Vielen Dank! LG Maramia |
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#2
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| Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, demzufolge würde beim ALG II auch sein Einkommen berücksichtigt werden und je nachdem wie hoch es ist, steht Euch aufstockend ALG II zu oder eben auch nicht. Wenn er Dich nicht unterstützt, solltest Du Dir besser eine eigene Wohnung suchen.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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