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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, ich hoffe doch zu Recht, das ich hier richtig bin. Wenn nicht, bitte ich drum, ins richtige Unterforum verschoben zu werden, danke. Also: Ich (19 Jahre, werde im August 20), wohne mit meiner Mutter (arbeitslos) und ihren Mann (ebenfalls arbeitslos, hatte aber kurzzeitig gearbeitet, bekamen da nur noch teils Hartz4, nun wieder komplett, ausserdem ist er nicht mein richtiger Vater) zusammen in einer 2,5 Zimmer-Wohnung. (Braucht ihr noch Angaben von der Wohnung? Dann versuche ich noch mehr rauszubekommen) Leider habe ich die letzten Jahre die Erfahrungen sammeln müssen, das meine Mutter leider nicht die Ehrlichkeit in Person zu mir ist. Mehr und mehr, durfte ich mitbekommen, wie sie mich von vorne bis hinten belog, geldlich gesehen. (Zeugen gibt es auch) Ich weiß weder, wer für mich richtig zuständig ist (Amtlich gesehen. Kann es natürlich sein, die Sachbearbeiterin, die meine Mutter hat, hat auch meine Schwester, also muß ich sie ja auch haben), ausserdem weiß ich nicht, was mir für Geld zusteht. Meine Mutter lässt alle Briefe verschwinden, die mit dem Amt zu tun haben, egal um was es sich da genau handelt. Daher weiß ich weder, mit was für Ämtern ich es zu tun haben müßte, oder an wem ich mich genau wenden kann. Jegliche Versuche mit meiner Mutter drüber zu reden, schlagen fehl, weil sie abblockt. Ich kann nicht einmal in ihre Unterlagen gucken, wenn sie mal nicht Zuhause ist, da sie ihr Wohnzimmer abschließt (Habe noch nie geschnüffelt und das weiß sie auch, da ich wirklich ein ziemlich ehrlicher Mensch bin). Fakt ist, ich weiß nur, das ich von meiner Mutter monatlich 160€ bekomme, mein Kindergeld. Hätte meine Schwester (Sie ist 27) mir nicht gesagt, dass das Kindergeld erhöht wurde, hätte ich es nie gewußt, denn meine Mutter hätte mir nicht von den 10€ Erhöhung erzählt. Einschließlich ist das Kindergeld ja 164€, sie gibt mir monatlich 160€. Ich habe monatlich wahrhaftig nur meine 160€, mehr nicht! So, ich arbeite momentan nicht, bin aber arbeitssuchend gemeldet, habe einen Termin zu einem Projekt meines Berufsberaters bekommen und werde das tätigen. Trotzdem frage ich mich, was steht mir ganz genau für Geld zu? Langsam bin ich echt hoffnungslos und weiß nicht mehr weiter, wie ich mich wo dran wenden muß. Ich bedanke mich bereits einmal im vorraus bei euch. Einen schönen Abend und liebe Grüße wünscht euch Wolkenschloss. |
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#2
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| Du bekommst deinen Mietanteil + 281 € Regelleistung, von diesem ALG II-Gesamtbedarf werden dann 134 € als Einkommen abgezogen (164 € Kindergeld - 30 € Versicherungspauschale), die Differenz ergibt dann den ALG II-Anteil, der für dich bestimmt ist. Andi |
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#3
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| Soll ich Dir meine ehrliche Meinng sagen? Dir steht zu das Du Dir eine Arbeit suchst von der Du Dich selbst ernähren kannst. Mit welchem Recht forderst du irgendwleche Gelder für Dich ein ohne dafür was zu tun ? Du verbrauchst Strom, Wasser, Essen etc. und wer soll das nach Deiner Meinung bezahlen? Ok, solltest Du Geld für Bewerbung oder so etwas benötigen, sprich das beim Arbeitsamt an. Angela |
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#4
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| Na herzlichen Dank, das man hier gleich angepampt wird, wenn man etwas fragt, wozu sonst ist ein Forum da... Ich gehe zum Projekt, zur Hilfe, um an einer Ausbildung ranzukommen, sowas geht nicht von heute auf morgen, ich bin dabei etwas zu finden, weil ich schon auf der Suche bin. Trotzdem beziehe ich momentan amtliches Geld und möchte trotzdem gerne wissen, was mir zusteht, bzw. was meine Mutter von "meinem" Geld einkassiert, und mir nicht aushändigt. |
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#5
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| Ich habe dir bereits geschrieben, was du bzw. deine Mutter für dich von der ARGE erhält! Andi |
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#6
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| Zitat:
Einkassieren tut sie wohl kaum was, den immerhin wirst du wohl auch zuhause wohnen und essen. Von welchem Geld denkst du wird die Miete und der Einkauf bezahlt ??? Sie bekommt deinen Mietanteil plus Nebenkosten. Dazu 281 Euro Regelleistung wovon 134 Euro Kindergeld wieder abgezogen werden. Also 147 Euro vom Amt plus 164 Euro Kindergeld. Und mal angemerkt - dein Geld ist das schon gleich garnicht. Es ist Geld von der Arge für die Bedarfsgemeinschaft. Von deinem Geld kannst du schreiben wenn du selbst Geld verdienst. Selbst das Kindergeld ist Einkommen der Eltern und nicht DEIN Einkommen und du hast keinen Anspruch darauf. Nicht mal das müßte sie dir aushändigen. Liebe Grüsse - der nachtvogel - |
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#7
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| Deine Mutter zahlt alles Kosten für Dich von 147 Euro und GIBT Dir 160. Sie ist da sehr großzügig, sie kassiert gar nichts. Sie müßte Dir absolut nicht so viel geben. Es gehört sowieso nicht Dir. |
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#8
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| Zitat:
So was liebe ich ja, kaum aus dem Ei geschlüpft und schon den Schnabel aufreissen. |
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#9
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| Zitat:
Wie hoch der Anteil für freie Sachen, wie z. B. Kinobesuch usw. im Regelsatz ist, kann ich konkret nicht sagen. Ich schätze mal, insgesamt nicht mehr als 10% für solche Sachen. Damit wären es genau 28,10 Euro, die deine Mutter dir auszahlen müsste. 160 Euro gibt sie dir als Taschengeld, das sind über 5 Euro am Tag! Verrat mir mal, wo bitte da dein Problem liegt? Mach erstmal was im Leben und dann stell Ansprüche. Turtle |
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#10
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| Also da kann ich auch etwas mit reden, ich hatte einen Ähnlichen fall gehabt, das Kindergeld steht Dir zu das muss Deine Mutter dir aus händigen, wenn sie es nicht macht kannst Du bei der Familienkasse anrufen und denen bescheid geben und deine Kontodaten angeben, denn darauf hast du ein anrecht, Du bist voll Jährig und hast auch deine Kosten für bekleidung usw. dafür ist das kindergeld gedacht. Also schnell da anrufen und Deine Kontodaten angeben. Gruß supra |
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