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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 11.03.2010, 14:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2010
Beiträge: 4
Frage Wieviel darf man als Student dazuverdienen?

Hallo,

ich bin Studentin und habe einen 400€-Job. Mein Mann ist Hartz4-Empfänger.

Weil ich noch einen Kredit abzahlen muss, möchte ich eine 2. Arbeit annehmen, weil das Geld jetzt absolut nicht reicht.

Wieviel darf ich als Studentin und Ehepartnerin bei einem Hartz4-Empfänger dazuverdienen?

Kann ich die Kreditrate, Zinsen für die Girokontoüberziehung, den Semesterbeitrag von meinem Nettoeinkommen zur Anrechnung vorher abziehen?

Über Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß Meike
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  #2  
Alt 11.03.2010, 14:51
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.577
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Falsche Frage!!!

Du solltest möglichst so viel hinzuverdienen, dass Ihr ohne öffentliche Mittel leben könnt.
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  #3  
Alt 11.03.2010, 14:53
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
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Beziehst Du BAföG?
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  #4  
Alt 11.03.2010, 15:16
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von Meike Beitrag anzeigen
Kann ich die Kreditrate, Zinsen für die Girokontoüberziehung, den Semesterbeitrag von meinem Nettoeinkommen zur Anrechnung vorher abziehen?
Nein. Denn sonst würde die Allgemeinheit eure Schulden bezahlen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, hinzuverdienst, kredit abzahlen, partnerin, studentin

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