| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo. und zwar bin ich noch in der ausbildung und habe bei meinem ausbildungsplatz noch eine wohung bekomme daher auch bab noch, die wohnung habe ich jetzt gekündigt und muss ja deshalb bab quasi abmelden bzw eine veränderungsmitteilung schreiben. ich werde nun wieder zurück zu meinen eltern ziehen diese sind aber beide mittlerweile auch von hartz 4 leider betroffen und haben dazu sogar noch ein haus zu bezahlen und das von zusammen 726euro im monat da das amt ja nur mieten bezahlt aber nicht ansatzweise hauskredite die sogar weniger im monat kosten wie der mietanspruch von einzelpersonen ist. und mein problem liegt darin, kann ich mich in die bedarfsgemeinschaft wieder mit berechnen lassen weil ich halt berufsbedingt mit auto zur arbeit fahren muss das sind 76km pro tag unterm strich ca 170euro ´bezingeld+85euro kfz-versicherung im monat bei einem gehalt von 353euro netto und das ist nichts das sind ca 100euro die ich für mich habe wovon ich kleidung schulsachen handyrechnung etc zu zahlen habe. PKW muss ich haben da öffentliche verkehrsmittel nicht möglich sind da ich in schichten arbeite und die verkehrsanbindung sehr schlecht ist bei uns. würde mir da in irgendeiner form etwas zustehen vom hartz4 amt oder auch von woanders? |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, ja du würdest noch mit zur BG zählen und wenn dein anrechenbares Einkommen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, dann auch einen Anteil ALG II bekommen, weil du ja nicht mehr BAB berechtigt bist und somit keinen Ausschlußtatbestand mehr hast... Gruß Enibas |
|
#3
| ||||
| ||||
| Du bzw. deine Eltern zeigt den Wiedereinzug per Veränderungsmitteilung an, gebt deinen Ausbildungsbescheid und Lohnbescheinigung ab und dann auch noch die Anlage zum Einkommen, wo du deine Fahrtkosten aufführen kannst. Das Amt wird dann berechnen, ob dir aufstockend ALG 2 in der BG der Eltern zusteht. Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| wisst ihr was ich ca an bedarf abzüglich aller kosten d.h. hab laut sgb? die km strecke wird dann doch durch die km pauschale von 20cent pro km berechnet oder? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Bedarfsgemeinschaft? | karin63 | Hartz IV 4: U 25 | 1 | 16.02.2010 13:45 |
| Eigene Bedarfsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft der Eltern | carolie | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 2 | 27.10.2009 21:49 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Bedarfsgemeinschaft | Federseenixe | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 8 | 20.10.2009 14:17 |
| Muss mich bezüglich einer Bedarfsgemeinschaft mal auskotzen!!! | wasserpflanze | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 30 | 20.07.2009 06:07 |
| Umschulung, Mini-Job und Bedarfsgemeinschaft | brecell | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 4 | 18.02.2009 09:09 |