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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 10.03.2010, 15:57
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Frage wieder zurück in die bedarfsgemeinschaft?

Hallo.

und zwar bin ich noch in der ausbildung und habe bei meinem ausbildungsplatz noch eine wohung bekomme daher auch bab noch, die wohnung habe ich jetzt gekündigt und muss ja deshalb bab quasi abmelden bzw eine veränderungsmitteilung schreiben. ich werde nun wieder zurück zu meinen eltern ziehen diese sind aber beide mittlerweile auch von hartz 4 leider betroffen und haben dazu sogar noch ein haus zu bezahlen und das von zusammen 726euro im monat da das amt ja nur mieten bezahlt aber nicht ansatzweise hauskredite die sogar weniger im monat kosten wie der mietanspruch von einzelpersonen ist. und mein problem liegt darin, kann ich mich in die bedarfsgemeinschaft wieder mit berechnen lassen weil ich halt berufsbedingt mit auto zur arbeit fahren muss das sind 76km pro tag unterm strich ca 170euro ´bezingeld+85euro kfz-versicherung im monat bei einem gehalt von 353euro netto und das ist nichts das sind ca 100euro die ich für mich habe wovon ich kleidung schulsachen handyrechnung etc zu zahlen habe. PKW muss ich haben da öffentliche verkehrsmittel nicht möglich sind da ich in schichten arbeite und die verkehrsanbindung sehr schlecht ist bei uns. würde mir da in irgendeiner form etwas zustehen vom hartz4 amt oder auch von woanders?
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  #2  
Alt 10.03.2010, 19:57
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
ja du würdest noch mit zur BG zählen und wenn dein anrechenbares Einkommen nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, dann auch einen Anteil ALG II bekommen, weil du ja nicht mehr BAB berechtigt bist und somit keinen Ausschlußtatbestand mehr hast...

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 10.03.2010, 19:58
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Du bzw. deine Eltern zeigt den Wiedereinzug per Veränderungsmitteilung an, gebt deinen Ausbildungsbescheid und Lohnbescheinigung ab und dann auch noch die Anlage zum Einkommen, wo du deine Fahrtkosten aufführen kannst. Das Amt wird dann berechnen, ob dir aufstockend ALG 2 in der BG der Eltern zusteht.

Turtle
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  #4  
Alt 10.03.2010, 20:25
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Registriert seit: 09.03.2010
Beiträge: 5
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wisst ihr was ich ca an bedarf abzüglich aller kosten d.h. hab laut sgb? die km strecke wird dann doch durch die km pauschale von 20cent pro km berechnet oder?
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