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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, leider hat sich mein Termin bei unserer zuständigen Maßarbeit nun auf übermorgen verschoben... Naja dann kann ich mich in den nächsten zwei Tagen wenigstens noch ein bißchen informieren und euch noch ein paar Fragen stellen.. 1. Mein Partner und ich wohnen seit zwei Jahren zusammen. Wir werden also wohl auf jeden Fall als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden. Er ist Azubi. Aus Interesse habe ich mal einen Internetrechner für die ALG 2-Berechnung genommen. Heraus kam dabei: Leistungen Regelleistungen/Sozialgeld Antragsteller (Niedersachsen): 315.90 € Ehepartner/in, Partner/in, Lebenspartner/in: 315.90 € Summe der Leistungen: 631.80 € 2 Kosten für die Unterkunft Kaltmiete: 235.00 € Heizkosten : 0.00 € Summe der Unterkunftskosten: 235.00 € 3 Einkommen Erwerbseinkommen: 1000.00 € Abzüge (Steuern, Sozialvers., Werbungskosten, usw.) -200.00 € Freibetrag Erwerbseinkommen: -350.00 € Summe der Einkünfte: 450.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 631.80 € + Summe der Unterkunftskosten: 235.00 € - Summe der Einkünfte: 450.00 € + befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € = Ihr vermutlicher Anspruch: 416,80 € Kann das evtl passen? Oder wird das bei Azubis noch anders gehandhabt? Sprich, dass er keine Regelleistungssatz bekommt, mir aber trotzdem angerechnet werden kann? Hoffe, Ihr versteht was ich meine, bin leicht verwirrt! 2. Habe hier im Forum schon gelesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf vorläufige Zahlung abzugeben. Sollte man den direkt bei Antragsabgabe abgeben? Bringt das etwas? Muss gestehen, dass ich aus Scham nicht eher zum Amt bin und jetzt geht es nicht mehr anders und ist wirklich kurz vor knapp! 3. Ab Oktober werde ich wieder ein Studium aufnehmen. Das ist finanziel auch abgesichert. Sag ich meinem Sachbearbeiter direkt bei Antragsabgabe, dass ich das vorhabe? Können die mir deshalb bis dahin das alg2 verweigern? Ich weiß, Fragen über Fragen, aber ich bin über jede Antwort dankbar! LG |
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#2
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| Hi! Er verdient als Azubi wirklich 1000 Euro im Monat? Ansonsten ist es bei Azubis so, dass sie gar nicht in der Berechnung auftauchen, da sie gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen sind. Nur das Einkommen, welches er nicht zur Bedarfsdeckung braucht, würde dann auf dich angerechnet werden. Turtle |
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#3
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| Hallo, also die 1000 Euro Einkommen sind 100 Euro von mir aus einem Minijob. Er macht eine Ausbildung zum Krankenpfleger und bekommt ca. 900 Brutto, netto 704 Euro. Wie viel darf er denn "selbst" behalten und was wird angerechnet? |
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#4
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| Und warum trägst du die €100 dann nicht bei dir ein? Auch das ihr nur eine Kaltmiete haben sollt, erscheint ein wenig seltsam. |
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#5
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| Zitat:
Bei dem Rechner gab es die Spalte "Einkommen des Antragstellers". Dort hab ich doch die 100 Euro eingetragen. Darunter in die Spalte "Einkommen des Partners". Dort hab ich das Einkommen meines Freundes eingetragen. Es gab außerdem die Spalte "Miete inkl. Nebenkosten". Dort hab ich unsere Warmmiete eingetragen! Es gab bei dem Rechner keine Option einzutragen, dass mein Partner Azubi ist! Ich habe hier lediglich die abschließende Berechnung hinkopiert. Was möchtest du mir in dem Zusammenhang mit seltsam sagen? Ich kann auch nichts für die Art der Berechnung des Rechners, oder? Ich schreib hier bestimmt nichts unwahres! |
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#6
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| Zitat:
Also kein Grund für dich um patzig zu werden. |
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#7
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| @grubenpony: Das war doch nicht patzig gemeint! Sorry wenn das so rübergekommen ist! Wir zahlen tatsächlich nur 235 Euro warm. In dem Sinne haben wir Glück gehabt, so eine günstige Wohnung zu finden. Ist zwar nicht die größte, aber für uns zwei und die erste eigene Wohnung reichts |
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#8
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| Nani, bei Einkommen des Partners das Netto eintragen wenn nichts anderes gefragt ist |
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#9
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| Zitat:
Auch andere Rechner arbeiten mit dem Brutto, weil aus diesem der Freibetrag errechnet und vom Netto abgezogen wird. |
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