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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 07.11.2009, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.11.2009
Beiträge: 1
Frage Wie gehtas nach der Hochzeit weiter?

Ich habe eine Frage, weil so langsam extreme Existenzängste bei mir auftreten.

Ich bin Verlobt, habe aber immer noch meine eigene Wohnung, die ich zum April 2010 kündigen werde, wenn ich im April heirate. Noch beziehe ich Hartz 4.
Mein Verlobter hat ein Job und verdient 900€ Netto und Brutto 1200€.

nun zu meinen Fragen. Fällt nach der Trauung die Hartz 4 Leistungen ganz weg? Oder gibt es noch ein Zuschuss?
Ich weiß nämlich nicht, wie hoch die Begrenzungsgrenze für verheiratete - ohne Kinder - ist.
Könnt ihr mir das vielleicht sagen?
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  #2  
Alt 07.11.2009, 17:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

benutze doch den ALG II Rechner auf dieser Seite.

Einfach eure Daten eingeben und schon bekommt ihr einen guten Überblick, was da an ALG II noch möglich ist.

Ansonsten ist euer Bedarf 2* 323 € + angemessene Warmmiete.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 08.11.2009, 08:15
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
benutze doch den ALG II Rechner auf dieser Seite.
Aber nicht vergessen, dass der Nettolohn um ca. €50 steigt, wenn der Verlobte nach der Hochzeit in Steuerklasse 3 wechselt.
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Stichworte
verheiratet, verlobung, zuschuss

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