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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 04.04.2011, 17:10
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Beiträge: 1
Ausrufezeichen WG wird als Bedarfsgemeinschaft gesehen!

Hallo,

ich wohne seit sieben Jahren in WG mit einem sehr guten Freund, den ich seit 25 Jahren kenne und der ALG II bekommt! Nun sind wir wegen Schimmels in unserer Wohnung gemeinsam in eine neue Wohnung gezogen und werden verdächtigt in eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, obwohl wir schon einmal einen Kontrollbesuch hatten, wollen die Mitarbeiter des Jobcenters uns erneut überprüfen!? Wie sollen wir uns verhalten, denn laut SGB II zählt nicht nur die Anzahl der Jahre, die wir zusammenwohnen, sondern ob es gemeinsame Kinder und finanzielle Abhängigkeit, bzw. gemeinsame Konten etc. bestehen, also liegt eigentlich kein Anlass vor, wir haben jedoch echt Probleme, weil mein Mitbewohner sein ALG II nicht bekommt!??? Was tun!?????

Moneypenny
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  #2  
Alt 04.04.2011, 17:43
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es gibt aber auch Rechtsprechnung, wonach gemeinsame Umzüge auf eine BG hindeuten. Von daher wird die Person, die ALG 2 braucht, tunlichst mitwirken müssen. Notfalls auch nochmal einen Hausbesuch erdulden.

Turtle
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  #3  
Alt 06.04.2011, 09:29
Benutzerbild von Agent Of Liberty
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Ort: NRW
Beiträge: 391
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Zitat:
Notfalls auch nochmal einen Hausbesuch erdulden.
Dass ein solcher Hausbesuch nicht die helle Freude ist, ist nachvollziehbar. Sofern es von Eurer Seite nichts zu verbergen gibt und das JC an den Wohnverhältnissen nichts auszusetzen hat, habt ihr hinterher aber Eure Ruhe.

Bitte immer daran denken, dass der Zweck des - an vielen anderen Stellen im Internet so verteufelten - Hausbesuches auch darin liegt, Erkenntnisse zu gewinnen, die gegen das Vorliegen einer BG sprechen.
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  #4  
Alt 07.04.2011, 20:25
Benutzer
 
Registriert seit: 23.02.2011
Beiträge: 68
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Nach einem Jahr des gemeinsamen Zusammenwohnens wechselt die Beweislast, dass (k)eine BG vorliegt zu den beiden WG-Mitgliedern. Vor Ablauf des Jahres muss das JC beweisen dass eine BG vorliegt.

Ein gemeinsamer Umzug in eine neue Wohnung nach 7 Jahren spricht dafür, dass ihr gegenseitig Verantwortung übernehmt und füreinander einsteht und damit eine BG bildet.

Vergiss´die Formulierung "eheähnliche Gemeinschaft", der Gesetzgeber spricht von Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft und das trifft auch langjährige WG-Mitglieder unterschiedlichen Geschlechts. Solltet ihr aber keine gegenseitig begünstigenden Lebensversicherungsverträge haben, keiner über das Einkommen und Vermögen des anderen verfügen können (zB. durch Bankvollmacht, gemeinsames Konto, gemeinsames Auto oder so) dann kann Dein Freund berechtigt vortragen, dass er mit Dir keine VE bildet.

Du bist glaub ich nicht mal zur Auskunft verpflichtet.
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