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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 20.09.2009, 22:49
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Ausrufezeichen WG mit meiner Freundin.. Wie hoch darf die Miete sein.

Hallo
ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen, als Wohngemeinschaft.
kann mir jemand sagen wie groß und teuer da eine Wohnung sein darf?
und wird man zusammen berechnet was den Lebensunterhalt angeht oder getrennt, da es ja eine wg ist?
bin sehr hilfreich für Antworten und eventuelle Tips.
liebe grüße
Dany
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  #2  
Alt 20.09.2009, 23:13
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Beiträge: 4.005
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Der gemeinsame Bezug einer Wohnung ist ein Grund euch als BG einzustufen.

Warum bezieht man gemeinsam eine Wohnung wenn man nichts miteinander zu tun hat?

Wie alt seit ihr?
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  #3  
Alt 20.09.2009, 23:20
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Registriert seit: 18.09.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Dany Beitrag anzeigen
kann mir jemand sagen wie groß und teuer da eine Wohnung sein darf?
Es ist egal wie hoch die Kosten der Unterkunft sind, nur wird nur ein Höchstsatz der Miete und Heizkosten übernommen. Also theoretisch könntest du dir eine richtig teure Wohnung holen, nur wird die dann natürlich nicht komplett auch bezahlt.

Und wie hoch die Höchstgrenze ist, ist überall unterschiedlich, also mal bei deiner Arge (bzw. sonstige zuständige Stelle) nachfragen.
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  #4  
Alt 21.09.2009, 06:50
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.072
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Oder mal hier Harald Thome - Örtliche Richtlinien nachschauen.
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  #5  
Alt 22.09.2009, 05:09
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Der gemeinsame Bezug einer Wohnung ist ein Grund euch als BG einzustufen.

Warum bezieht man gemeinsam eine Wohnung wenn man nichts miteinander zu tun hat?

Wie alt seit ihr?

zum einen ... hast du schon mal was von einer WOHNGEMEINSCHAFT gehört?
ich möchte mit meiner freundin zusammen ziehen...es heißt nicht dass ich mit ihr auch mein bett teilen möchte...

wir sind ganz sicher alt genug um genau das so zu entscheiden... danke für deine sehr erwachsen antwort auf meine frage....

@ matt... es ist schon klar dass wir eine wohnung mieten können egal wie groß egal wie teuer...
in meiner frage ist doch wohl zu erkennen, dass ich wissen möchte, welcher satz bezahlt wird...
dass ich es bei der arge in erfahrung bringen kann ist wohl auch klar...jede der hier gestellten fragen kann man bei der arge in erfahrung bringen...
aber ich frage HIER, denn dafür ist dieses forum doch gemacht oder?
ich wollte ja auch nur tipps oder eventuelle erfahrungen hören....
aber danke
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  #6  
Alt 22.09.2009, 05:26
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Oder mal hier Harald Thome - Örtliche Richtlinien nachschauen.
@ grubenpony ... vielen dank für den link
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  #7  
Alt 22.09.2009, 08:03
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Beiträge: 4.005
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Zitat:
Zitat von Matt Beitrag anzeigen
Es ist egal wie hoch die Kosten der Unterkunft sind, nur wird nur ein Höchstsatz der Miete und Heizkosten übernommen.
Ganz so auch wieder nicht. Es könnte die Frage aufkommen woher das Geld kommt welches für die Finanzierung einer unangemessenen Wohnung zusätzlich erforderlich ist.

Und was die "WG" angeht beim pärchenweisen Bezug einer Wohnung, es wird einfach häufig nicht akzeptiert und du wirst ggfs. der Vermutung gerichtsfest widersprechen müssen.
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  #8  
Alt 22.09.2009, 14:43
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Und was die "WG" angeht beim pärchenweisen Bezug einer Wohnung, es wird einfach häufig nicht akzeptiert und du wirst ggfs. der Vermutung gerichtsfest widersprechen müssen.


ich gehe einfach mal davon aus, dass meine sachbearbeiterin nicht so denkt wie du und sofort ein sexuelles verhältnis vermutet. denn hätten wir das, dánn würde meine jetzige wohnung absolut reichen und ich würde nicht umziehen.
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  #9  
Alt 22.09.2009, 16:00
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.723
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Bist du männlich oder weiblich ? Kann ich aus dem Namen grad nicht so erkennen......
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  #10  
Alt 22.09.2009, 16:53
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Beiträge: 4.005
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Zitat:
Zitat von Dany Beitrag anzeigen
ich gehe einfach mal davon aus, dass meine sachbearbeiterin nicht so denkt wie du und sofort ein sexuelles verhältnis vermutet. denn hätten wir das, dánn würde meine jetzige wohnung absolut reichen und ich würde nicht umziehen.
Ein sexsuelles Verhältnis ist für die Vermutung auf BG nicht in jedem Falle erforderlich.

Ansonsten kann selbstverständlich jeder ausgehen von was er will, ich denke nur eine Auskunft die die Spruchpraxis der SGs berücksichtigt ist für einen Ratsuchenden zielführender.
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mietkosten, wohngemeinschaft

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