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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen, als Wohngemeinschaft. kann mir jemand sagen wie groß und teuer da eine Wohnung sein darf? und wird man zusammen berechnet was den Lebensunterhalt angeht oder getrennt, da es ja eine wg ist? bin sehr hilfreich für Antworten und eventuelle Tips. liebe grüße Dany |
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#2
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| Der gemeinsame Bezug einer Wohnung ist ein Grund euch als BG einzustufen. Warum bezieht man gemeinsam eine Wohnung wenn man nichts miteinander zu tun hat? Wie alt seit ihr? |
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#3
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| Es ist egal wie hoch die Kosten der Unterkunft sind, nur wird nur ein Höchstsatz der Miete und Heizkosten übernommen. Also theoretisch könntest du dir eine richtig teure Wohnung holen, nur wird die dann natürlich nicht komplett auch bezahlt. Und wie hoch die Höchstgrenze ist, ist überall unterschiedlich, also mal bei deiner Arge (bzw. sonstige zuständige Stelle) nachfragen. |
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#4
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| Oder mal hier Harald Thome - Örtliche Richtlinien nachschauen. |
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#5
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| Zitat:
zum einen ... hast du schon mal was von einer WOHNGEMEINSCHAFT gehört? ich möchte mit meiner freundin zusammen ziehen...es heißt nicht dass ich mit ihr auch mein bett teilen möchte... wir sind ganz sicher alt genug um genau das so zu entscheiden... danke für deine sehr erwachsen antwort auf meine frage.... @ matt... es ist schon klar dass wir eine wohnung mieten können egal wie groß egal wie teuer... in meiner frage ist doch wohl zu erkennen, dass ich wissen möchte, welcher satz bezahlt wird... dass ich es bei der arge in erfahrung bringen kann ist wohl auch klar...jede der hier gestellten fragen kann man bei der arge in erfahrung bringen... aber ich frage HIER, denn dafür ist dieses forum doch gemacht oder? ich wollte ja auch nur tipps oder eventuelle erfahrungen hören.... aber danke |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Zitat:
Und was die "WG" angeht beim pärchenweisen Bezug einer Wohnung, es wird einfach häufig nicht akzeptiert und du wirst ggfs. der Vermutung gerichtsfest widersprechen müssen. |
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#8
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| Zitat:
ich gehe einfach mal davon aus, dass meine sachbearbeiterin nicht so denkt wie du und sofort ein sexuelles verhältnis vermutet. denn hätten wir das, dánn würde meine jetzige wohnung absolut reichen und ich würde nicht umziehen. |
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#9
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| Bist du männlich oder weiblich ? Kann ich aus dem Namen grad nicht so erkennen...... |
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#10
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| Zitat:
Ansonsten kann selbstverständlich jeder ausgehen von was er will, ich denke nur eine Auskunft die die Spruchpraxis der SGs berücksichtigt ist für einen Ratsuchenden zielführender. |
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| mietkosten, wohngemeinschaft |
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