| |
| |||||||
| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ihr lieben Wissenden, im letzten Jahr habe ich ja zu beginn meiner Hartz4-aufstocker-zeit ab 3/09 schon sehr viele gute auskünfte von euch bekommen. jetzt-zustand: ich bewohne eigenheim, zinsbelastung 250E + hzg/wW 50E, NK 30E. (den mehrbedarf für den kreditabtrag von 150E decke ich selbst aus meinen einnahmen aus minijob (150E), selbstständiger tätigkeit (300E) und meinem Trainergehalt (200E). Ich habe also 275E nicht anzurechnende einnahmen (100E wie alle + 175E trainerentgelt) plus 375E von denen ich ja 20% also 75E behalten darf. Ich liege also bei 350E über dem regelsatz. was würde geschehen, wenn ich eine WG mit einem anderen Hartz4ler gründe? (wir hätten getrennte schlafräume, schränke, TVs und WCs.) ich würde dem mitbewohner die hälfte der wohn-, heiz-, und nebenkosten, also 265E berechnen, d.h. ich hätte 265E weitere anzurechnende einnahmen von denen ich auch wieder nur 20% behalten darf? würde mich über fundierte auskünfte freuen. |
|
#2
| |||
| |||
| ihr lieben, ich bräuchte ganz dringend eure informationen, deshalb stelle ich diesen artikel noch einmal ein: Zitat:
|
|
#3
| |||
| |||
| Wenn es sich nicht um zwei abgeschlossene Wohnungen handelt steht ggfs. die Vermutung auf BG im Raume. Eine "WG" in einem Einfamilienhaus mit gemeinsamem Wohnzimmer etwa ist problematisch. Das Trainergehalt wäre entsprechend anrechnungsfrei wenn es die halbe Regelleistung nicht überschreitet. Bei dem abzuzahlenden Kredit für das Haus werden nur die Zinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung. Geändert von Mandy (04.02.2010 um 12:50 Uhr) |
|
#4
| |||
| |||
| Ich befürchte, die Mieteinnahme wäre sonstiges Einkommen, das in Deinem Fall zu 100% angerechnet würde, die Freibeträge schöpfst Du ja bereits durch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus. |
|
#5
| |||
| |||
| Als Freibetrag käme aber sowieso nur die Versicherungspauschale in Betracht, die du aber bereits mit den 100,00 € erhälst. Mieteinnahmen ist ja kein Erwerbseinkommen. Wenn also ein BG verneint werden kann, dann sind die Kaltmieteinkünfte Einkommen von dir. |
|
#6
| |||
| |||
| danke für eure antworten! ich schließe daraus, dass eine WG für mich kaum finanzielle vorteile (20% von der mitbewohner-kaltmiete von 200E = 40E mehr in meiner kasse) bieten würde, sondern nur wohntechnische nachteile. ich stelle fest: hartz4 birgt viele ungereimtheiten, die mit logik nicht nachzuvollziehen sind. so bleib ich also allein in meinem haus wohnen, das für 2 personen platz bieten würde. |
|
#7
| ||||
| ||||
| Wie groß ist denn das Eigenheim eigentlich? Wenn es so groß ist, dass 2 abgeschlossene Wohneinheiten Platz haben, dann dürfte es doch unangemessen sein und damit dürftest doch ALG 2 nur darlehensweise erhalten?! Turtle |
|
#8
| |||
| |||
| von 2 <abgeschlossenen wohneinheiten> kann keineswegs die rede sein, da wir bad und küche teilen müssten. |
|
#9
| |||
| |||
| Selbst die 20% gibt es nicht als Freibetrag, da diese 20% zum Freibetrag für Erwerbseinkommen gehören und Mieteinnahmen zählen nicht dazu. |
|
#10
| |||
| |||
| Die Untermiete mindern Deinen Bedarf an KDU. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| eigenheim, hartz4-aufstocker, wohngemeinschaft |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Mann behält Eigenheim, Frau Hartz 4 | Lale12 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 12.02.2010 15:08 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Nebenkostenabrechnung Guthaben bei Eigenheim | janifee | Kosten der Unterkunft | 4 | 17.01.2010 17:11 |
| Schuldzinsen bei Eigenheim wieder abgelehnt | AlleNamenweg | Kosten der Unterkunft | 1 | 08.12.2009 13:13 |
| Hilfen für Selbstständige mit Eigenheim ??? | Krise09 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 11.06.2009 23:09 |