Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft

Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 22.01.2010, 10:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 28
Frage WG mit anderem Hartz4ler in meinem eigenheim

Hallo Ihr lieben Wissenden,

im letzten Jahr habe ich ja zu beginn meiner Hartz4-aufstocker-zeit ab 3/09 schon sehr viele gute auskünfte von euch bekommen.

jetzt-zustand:
ich bewohne eigenheim, zinsbelastung 250E + hzg/wW 50E, NK 30E.
(den mehrbedarf für den kreditabtrag von 150E decke ich selbst aus meinen einnahmen aus minijob (150E), selbstständiger tätigkeit (300E) und meinem Trainergehalt (200E). Ich habe also 275E nicht anzurechnende einnahmen (100E wie alle + 175E trainerentgelt) plus 375E von denen ich ja 20% also 75E behalten darf. Ich liege also bei 350E über dem regelsatz.

was würde geschehen, wenn ich eine WG mit einem anderen Hartz4ler gründe? (wir hätten getrennte schlafräume, schränke, TVs und WCs.)
ich würde dem mitbewohner die hälfte der wohn-, heiz-, und nebenkosten, also 265E berechnen, d.h. ich hätte 265E weitere anzurechnende einnahmen von denen ich auch wieder nur 20% behalten darf?

würde mich über fundierte auskünfte freuen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.02.2010, 09:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 28
Frage eigenheim+vermietung - weiß da denn niemand ne antwort???

ihr lieben,

ich bräuchte ganz dringend eure informationen, deshalb stelle ich diesen artikel noch einmal ein:


Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
Hallo Ihr lieben Wissenden,

im letzten Jahr habe ich ja zu beginn meiner Hartz4-aufstocker-zeit ab 3/09 schon sehr viele gute auskünfte von euch bekommen.

jetzt-zustand:
ich bewohne eigenheim, zinsbelastung 250E + hzg/wW 50E, NK 30E.
(den mehrbedarf für den kreditabtrag von 150E decke ich selbst aus meinen einnahmen aus minijob (150E), selbstständiger tätigkeit (300E) und meinem Trainergehalt (200E). Ich habe also 275E nicht anzurechnende einnahmen (100E wie alle + 175E trainerentgelt) plus 375E von denen ich ja 20% also 75E behalten darf. Ich liege also bei 350E über dem regelsatz.

was würde geschehen, wenn ich eine WG mit einem anderen Hartz4ler gründe? (wir hätten getrennte schlafräume, schränke, TVs und WCs.)
ich würde dem mitbewohner die hälfte der wohn-, heiz-, und nebenkosten, also 265E berechnen, d.h. ich hätte 265E weitere anzurechnende einnahmen von denen ich auch wieder nur 20% behalten darf?

würde mich über fundierte auskünfte freuen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.02.2010, 10:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.005
Standard

Wenn es sich nicht um zwei abgeschlossene Wohnungen handelt steht ggfs. die Vermutung auf BG im Raume. Eine "WG" in einem Einfamilienhaus mit gemeinsamem Wohnzimmer etwa ist problematisch.

Das Trainergehalt wäre entsprechend



anrechnungsfrei wenn es die halbe Regelleistung nicht überschreitet.

Bei dem abzuzahlenden Kredit für das Haus werden nur die Zinsen berücksichtigt, nicht die Tilgung.

Geändert von Mandy (04.02.2010 um 12:50 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.02.2010, 12:03
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.125
Standard

Ich befürchte, die Mieteinnahme wäre sonstiges Einkommen, das in Deinem Fall zu 100% angerechnet würde, die Freibeträge schöpfst Du ja bereits durch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.02.2010, 12:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
Standard

Als Freibetrag käme aber sowieso nur die Versicherungspauschale in Betracht, die du aber bereits mit den 100,00 € erhälst. Mieteinnahmen ist ja kein Erwerbseinkommen.

Wenn also ein BG verneint werden kann, dann sind die Kaltmieteinkünfte Einkommen von dir.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.02.2010, 09:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 28
Standard

danke für eure antworten!

ich schließe daraus, dass eine WG für mich kaum finanzielle vorteile (20% von der mitbewohner-kaltmiete von 200E = 40E mehr in meiner kasse) bieten würde, sondern nur wohntechnische nachteile.

ich stelle fest: hartz4 birgt viele ungereimtheiten, die mit logik nicht nachzuvollziehen sind.

so bleib ich also allein in meinem haus wohnen, das für 2 personen platz bieten würde.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.02.2010, 10:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Wie groß ist denn das Eigenheim eigentlich? Wenn es so groß ist, dass 2 abgeschlossene Wohneinheiten Platz haben, dann dürfte es doch unangemessen sein und damit dürftest doch ALG 2 nur darlehensweise erhalten?!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 05.02.2010, 12:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2009
Beiträge: 28
Standard

von 2 <abgeschlossenen wohneinheiten> kann keineswegs die rede sein, da wir bad und küche teilen müssten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.02.2010, 14:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.091
Standard

Zitat:
Zitat von whoknows Beitrag anzeigen
danke für eure antworten!

ich schließe daraus, dass eine WG für mich kaum finanzielle vorteile (20% von der mitbewohner-kaltmiete von 200E = 40E mehr in meiner kasse) bieten würde, sondern nur wohntechnische nachteile.
Selbst die 20% gibt es nicht als Freibetrag, da diese 20% zum Freibetrag für Erwerbseinkommen gehören und Mieteinnahmen zählen nicht dazu.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 06.02.2010, 10:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.558
Standard

Die Untermiete mindern Deinen Bedarf an KDU.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
eigenheim, hartz4-aufstocker, wohngemeinschaft

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mann behält Eigenheim, Frau Hartz 4 Lale12 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 12.02.2010 15:08
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Nebenkostenabrechnung Guthaben bei Eigenheim janifee Kosten der Unterkunft 4 17.01.2010 17:11
Schuldzinsen bei Eigenheim wieder abgelehnt AlleNamenweg Kosten der Unterkunft 1 08.12.2009 13:13
Hilfen für Selbstständige mit Eigenheim ??? Krise09 Hartz IV 4 - ALG II 2 8 11.06.2009 23:09


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:24 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0