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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 06.02.2010, 12:36
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Beiträge: 1.166
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Vielleicht wollte er (s)eine Freundin als WG bei sich unterbrignen und wollte von uns Tipps wie man das am besten anstellt?

Denn einen anderen Sinn kann es nicht haben, außer man wird zur Senkung der KdU aufgefordert, sich einen Untermieter ins Haus zu nehmen als ALG II Empfänger.

Angela
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  #12  
Alt 08.02.2010, 10:12
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Beiträge: 28
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ihr kennt euch gut aus in abkürzungen; ich nicht.

und ps: es gibt doch tatsächlich noch freundschaften - nicht alles sind partnerschaften, wozu dann ja wohl sex gehören würde.

----

eigentlich ein gutes forum hier, aber manchmal werden schon seltsame unterstellungen gemacht.

der threat kann geschlossen werden.
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  #13  
Alt 08.02.2010, 11:24
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Beiträge: 1.166
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Dann ist es ja gut wenn dem so ist.

Aber das Arbeitsamt/Job Center, darauf kannst du Dich verlassen, wird Dich und Deinen Untermieter, ob weiblich oder männlich, sehr genau abprüfen ob es wirklich nur ein Untermietsverhältnis ist.

Um so besser wenn ihr dann einer Überprüfung standhaltet.

Angela
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Stichworte
eigenheim, hartz4-aufstocker, wohngemeinschaft

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