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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Moin 1. Will von einer 2er in eine 4er wg umziehen. In Berlin is nun ein anderes Amt für mich zuständig. Bestätigung das ich umziehen "darf" habe ich bekommen. Muss ich nun beim neuen Amt nen komplett neuen Alg2 Antrag stellen oder reicht ein Weiterbewilligungsantrag? 2. Ich Dummkopp hab jetzt erst gerafft, durch durchstöbern eures Forums (kompliment, is echt super), wo der unterschied zw BG und HG is. Nun werde ich seit ende 2007 als BG geführt. a) Hat man als HG mehr Leistungsanspruch b) Wenn ja wieviel gegenüber einer BG (als Einzelperson, in der 4er WG gibt es einen Hauptmieter I Arbeitend I, und 2 weiteren Harz4ler) c) Wenn ich mehr Anspruch habe, bzw gehabt hätte seit 2007, gibt es dann die Möglichkeit das Geld gerichtlich zurück zu fordern? Vielen Dank für eure Bemühungen Johann |
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#2
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| Das ist nun wirklich nichts fürs Forum, sowas lässt sich aus der Ferne weder beurteilen, noch beantworten. Wenn ihr euch seit fast 3 Jahren ohne zu Mucken als Paar berechnen lasst, wird es wohl garantiert sehr schwer, nachzuweisen, dass ihr gar keins (gewesen) seid. Turtle |
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#3
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| Wieso is das keine Frage fürs Forum? Ich dachte dafür wäre ein Forum da!? Hab vorher mit nem Kumpel zusammen gewohnt und nun möchte ich gerne mit zwei Mädels und nem Typ zusammen ziehen. Das sich die rechtliche Frage, um die Beweislage des nicht zusammen seins, rückwikend nicht so einfach klären läßt ist klar. Aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung oder kennt sich aus. Demnach Turtle hättest du dir dein Antwort sparen können. Es sei denn du hättest wenigstens Bezug auf mehr oder nicht meher Leistung bei einer HG genommen. Da ich von BG/HG unterschieden, und das das Amt das gerne mit Unwissen des beteiligten Atragstellers macht (jemanden einfach auf BG zu stufen), habe ich erst hier erfahren. Darum lieber Turtle, habe ich auch nicht "rumgemuckt".. Zudem habe ich ja auch nicht nur die eine Frage nach der rückwikenden Geldzahlung gefragt. Vielen Dank trotzdem für deine Meldung Johann |
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#4
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| Jeder Single ist auch eine BG für sich. Steht dein Kumpel denn mit auf dem Bescheid oder was lässt dich annehmen, dass man dich mit ihm zusammen berechnet hat? |
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#5
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| Sofern Du kein weiteres Einkommen hast ist es doch ganz einfach. Schau auf Deinen Bescheid, wieviel Regelsatz und wieviel der Miete hast Du bekommen? Lag der Regelsatz bei 351€ + 1/2 Miete, warst Du alleine in Deiner BG. |
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#6
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| @Grubenpony Ich musste zumindest seinen Namen und Geburtsdatum mit angeben. Nicht was er verdient oder sonstiges. Würde es denn in der neuen WG dann bedeuten das ich eine BG bin, insofern ich nur die m2 Miete meines Zimmers angebe (wie in der letzen WG auch), und ausschließlich die Namen der anderen? So das ich also praktisch für mich alleine bin. Bzw ab wann würden wir als HG geführt? @floeckchen Da waren es noch 345€ und isnges. habe ich ca 515€ bekommen. Das heist dan wohl ich wurde als BG geführt... Mir leuchtet das nicht ganz ein. Wohne ich mit mehreren leuten zusammen, wirtschafte aber nicht mit denen, wären wir eigentlich eine HG. Soweit richtg? Dann, ich Zitiere "grubenpony" --Jeder Single ist auch eine BG für sich-- bin ich wieder eine BG. Verstehe ich nicht ganz. Und bitte weiß jemand Antwort ob es reicht beim neuen Amt einen Weiterbewilligungsantrag mit allen Änderungen ein zu reichen oder muss ich einen kompletten neuen ALG2 Antrag ausfüllen? Oder ist eins von beiden vielleicht sinvoller? Vielen lieben Dank! Johann |
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#7
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| Wer zusammen wohnt, aber nicht gemeinsam wirtschaftet, ist eine Haushaltsgemeinschaft (grob und knapp geschrieben). Sofern in einer anerkannten WG also mehrere ALGII-Bezieher wohnen, können sich innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft mehrere einzelne Bedarfsgemeinschaften befinden. Du gibst deine Mitbewohner wie vorher auch an, also unter der Haushaltsgemeinschaft. |
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#8
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| Danke Grubenpony, das schafft mir etwas Klarheit. Und weist du oder jemand anderes, ob ein Weiterbewilligungsantrag reicht? Muss da morgen unbedingt hin und möchte alle Unterlagen auf einen Schlag abgeben, ohne erst wieder von Etage zu Etage geschickt zu werden, bzw. nach Hause. Vielen lieben Dank an alle! Johann |
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#9
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| Neues Amt heißt normalerweise neuer Antrag, da keine Datenübermittlung stattfindet. |
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