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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 09.07.2009, 13:55
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Hallo Liebe Forums-Gemeinde, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir kommen nur sehr schlecht mit unserem Geld über die Runden und mein Freund meinte uns müsste mehr zu stehen , ich weiß aber nicht woher bzw wo wir es beantragen sollten da u.a. ein Wohngeldantrag "abgeschmettert" wurde.

Ich erkläre euch mal unsere Situation (Bedarfsgemeinsschaft: Meine Mutter und Ich)

Einkommen: Meine Mutter bekommt 225,00 € Grundsicherung (359€ Hartz-4 Regelsatz auf dem mein Kindergeld angerechnet wird.) und dazu noch 217,00€ für Wohnung und Unterkunft.

Ich bekomme 389,00€ BaFög da ich mein Abitur mache und außerdem mein Kindergeld in Höhe von 154,00€.

Unsere Miete beträgt 440,00€ im Monat.

Wenn man jetzt mal anfängt zu rechnen heißt das ja dass ich von meinem Bafög auch noch 223,00€ der Miete trage.

Somit bleiben mir persönlich ja eigentlich nur noch 166,00€ zum Leben wenn man bedenkt dass das Kindergeld bei meiner Mutter angerechnet wird. Kann das so stimmen???

Gesamtübersich: Einnahmen: 985,00€ Miete: 440,00€ ... bleiben über: 545,00€ für 2 Personen im Monat zum leben. Kann das so passen? Ich dachte jede Person in Deutschland bräuchte mindestens eben jene 359€ zum leben??

Über Hilfe wäre ich mehr als dankbar.
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  #2  
Alt 09.07.2009, 14:22
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Mit welcher Begründung wurde der Wohngeldantrag abgelehnt?

Andi
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  #3  
Alt 09.07.2009, 14:26
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Mit der Bgeründung wir hätten eine Kopie nicht nachgereicht wozu wir in einem Brief aufgefordert wurden. Der Brief kam aber nie bei uns an. Sprich er wurde nicht direkt abgelehnt sondern es war nur "doof" gelaufen.


Habe jetzt einen neuen Antrag hier wo ich grade am ausfüllen bin. Meinst du das könnte was bringen?
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  #4  
Alt 09.07.2009, 14:29
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Du bist auf Grund von § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II-Bezug ausgeschlossen, da du BAföG beziehst bzw. eine dem Grunde nach förderungsfähige Schule besuchst. Da in deinem BAföG nur 48 € für die Miete enthalten sind kannst du einen Wohngeldantrag stellen umd den Rest zur Miete beisteuern zu können.

Andi
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  #5  
Alt 09.07.2009, 14:30
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Danke Andi. Also meinst du ich müsste etwas Wohngeld bekommen , ja?

Meine Mutter ist ja Hauptmieterin der Wohnung, ich bin also Untermieterin im Wohngeldantrag, oder?
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  #6  
Alt 09.07.2009, 14:32
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Ja, Wohngeld solltest du bekommen. Genaue Einzelheiten zum Antrag kann ich dir nicht geben, bin kein Wohngeldexperte.

Andi
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  #7  
Alt 09.07.2009, 14:33
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Okay Danke. Ich werde den Antrag erstmal einreichen und dann weitersehen was dabei rumkommt. Hast mir sehr geholfen bzw Mut gemacht dass es wenigstens was bringen könnte
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  #8  
Alt 09.07.2009, 14:48
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Unglücklich

wobei ich kurz anmerken muss, dass über 500€ zum leben im monat doch mehr als genug sein sollten!
mein mann und ich haben 150€ im monat zum überleben.
nur mal so am rande...
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  #9  
Alt 09.07.2009, 15:38
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Das ist ja immer relativ. Wenn man alle laufenden Kosten von Strom über Telefon und Versicherungen abzieht bleibt ja auch nur noch knapp die Hälfte über. Davon müssen ja dann auch noch Schulmaterialien usw gekauft werden.

Außerdem sehe ich nicht ein weniger zu bekommen wie Leute die eigentlich garkein Anspruch haben dürften ... sprich Leute, die nie einbezahlt haben, in welcher Form auch immer.
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  #10  
Alt 09.07.2009, 15:58
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Zitat:
Außerdem sehe ich nicht ein weniger zu bekommen wie Leute die eigentlich garkein Anspruch haben dürften ... sprich Leute, die nie einbezahlt haben, in welcher Form auch immer.
Nun...ALG II ist keine Versicherungsleistung in die man einzahlt, sondern eine steuerfinanzierte Leistung.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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