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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #11  
Alt 11.08.2010, 13:56
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von Loni61 Beitrag anzeigen
Mein Freund hat NULL Einkommen und ich soll nun für seine KV und PV aufkommen, obwohl wir nicht verheiratet sind und keine Unterhaltspflicht besteht. Das ist Verfassungswidrig und ich will es einklagen.
Was ist hieran verfassungswidrig?

Das SGB II oder dass der Freund kein Einkommen hat?
Oder das Konstrukt mit der BG ?
Oder die KV-Pflicht?
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  #12  
Alt 11.08.2010, 14:11
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
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hm, wer zwingt einen denn dazu für den Partner aufzukommen?
Niemand. Es zwingt einen niemand eine Partnerschaft einzugehen.

Man kann jederzeit von seiner Handlungsfreiheit gebrauch machen und
den Partner der Wohnung verweisen.
Dies konnte man als Ehepartner nicht, weil dennoch die Unterhaltspflicht greifen würde.
Will man also alle Vorteile einer Ehe abgreifen, wie z.B. die Familienversicherung muß man einfach nur heiraten.
Da dann aber auch die Kröte der Unterhaltspflicht schlucken.
Weil einfach rauswerfen ist da nämlich nicht mehr.
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Stichworte
krankenversicherung, nichteheliche partner

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