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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 02.06.2009, 09:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 1
Standard Was muss man bei einer Haushaltsgemeinschaft beachten?

Hallo,
ich hoffe ein paar nützliche Tipps von euch zu bekommen!
Folgendes: Ich beziehe Krankengeld und werde auch noch längere Zeit krank geschrieben bleiben... Dadurch habe ich große Probleme meine Wohnung zu halten (ca. 250,00 weniger als mein Gehalt). Ich bin alleinerziehend und habe drei Kinder, wobei das älteste Kind demnächst ausziehen möchte, um eigenständig zu werden. Somit werde ich noch weniger Geld zur Verfügung haben... Ein guter Freund (NICHT Partner!!!) bekommt Hartz IV und muss umständehalber sich nach einer neuen Whg. umsehen... Jetzt hatten wir die Idee, dass ich ihm doch das freiwerdende Zimmer untervermieten kann, da dieses auch recht groß ist. Mir würde ein Teil der Miete/Kosten abgenommen werden und ihm würde es vielleicht finanziell auch besser gehen...
Nun meine Fragen: Was muss man bei einer Haushaltsgemeinschaft/WG beachten? Geht das einfach so wie wir uns das vorstellen? Was für Nachteile könnten dadurch für beide Seiten entstehen?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten!!!

LG Britta
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  #2  
Alt 02.06.2009, 16:19
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 361
Standard

Hallo Britta,
unbedingt Untermietvertrag machen. Mietzahlung auf dein Konto. Alles vermeiden, was nach einem Zusammenleben aussehen könnte. Also am besten er hat noch seinen Kühlschrank in seinem Zimmer. Also absolut kein gemeinsames Wirtschaften.
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Stichworte
haushaltsgemeinschaft, unterkunftskosten, wohngemeinschaft

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