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Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen.

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  #1  
Alt 26.12.2009, 00:01
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Beiträge: 26
Ausrufezeichen Was fällt weg wenn Partner und ich zusammen ziehen?habe 1 Kind dazu schwanger!!

Hallo Ihr lieben...
Bin zufällig auf das Forum getroffen und brauche dringend einen Rat bzw Antworten von euch..
Also jetzt mal zu meinem Anliegen...

Mein Partner und ich wollen zusammen ziehen,bin Alleinerziehende Mutter (1 Kind,1 Jahr) und dazu von meinem EX Freund schwanger.
Beziehe derzeit von der ARGE ALG2.Mein Partner ist Selbstständig und ist Unterhaltsverpflichtet für eine Tochter.
Bekomme Unterhalt vom Kindesvater für meinen Sohn228€ Kindergeld 164€ Unterhalt für mich 187 € ARGE zahlt Miete 338€ und für mich 179 €....
Mein Freund verdient ungefähr Netto 2000 € muss Versicherung Auto Kredit und Unterhalt 201 € und hat Spritkosten im Monat ca 400 €...

Meine Frage jetzt:
-Habe ich noch Anspruch auf ALG 2?
-Wohngeld für die Kinder?Wohngeld für mich?
-Unterhalt für mich fällt der weg?

Freue mich auf eure Antworten und schon einmal ein DICKES FETTES DANKESCHÖN!!
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  #2  
Alt 26.12.2009, 09:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Nutze doch vorab mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 26.12.2009, 10:36
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Registriert seit: 25.12.2009
Beiträge: 26
Frage Habe ich schon!!

Ich habe schon den ALG 2 Rechner ausprobiert, da steht mir steht nix mehr zu....
Und wie sieht es mit meinem Betreuungsunterhalt für die Kinder dann aus???
Darf ich denn dann einfach mit meinem Partner in irgendeine Wohnung ziehen, ohne genehmigung der ARGE???
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  #4  
Alt 26.12.2009, 14:56
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von Mandymami89 Beitrag anzeigen
Und wie sieht es mit meinem Betreuungsunterhalt für die Kinder dann aus???
Das weiß ich nicht.

Zitat:
Darf ich denn dann einfach mit meinem Partner in irgendeine Wohnung ziehen, ohne genehmigung der ARGE???
Wenn ihr nach dem Zusammenzug kein ALGII mehr benötigt und nur mit Wohngeld hinkommt, müsst ihr die Arge nicht nach einer Genehmigung fragen.
__________________
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  #5  
Alt 26.12.2009, 15:18
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Beiträge: 2.047
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Zitat:
Zitat von Mandymami89 Beitrag anzeigen
Und wie sieht es mit meinem Betreuungsunterhalt für die Kinder dann aus??
Zitat:
Das Oberlandesgericht Bremen hat diese langjährige Rechtsprechung jetzt aufgegeben und entschieden, dass bei einer neuen Partnerschaft des unterhaltsberechtigten Ehegatten der Anspruch auf Betreuungsunterhalt endet, sobald es für die Kinder eine Betreuungsmöglichkeit gibt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die geschiedene Ehefrau mit dem neuen Partner ständig einen gemeinsamen Haushalt führen. Unbillig im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB ist die fortdauernde Verpflichtung zum Unterhalt nach Meinung des Oberlandesgerichts Bremen bereits dann, wenn sich die Beziehung dergestalt verfestigt hat, dass sie nach außen hin als Paar wahrgenommen werden, weil sie z.B. ihre Lebensgestaltung aufeinander einstellen und ihre Freizeit gemeinsam verbringen.

Liegt eine derartig verfestigte Partnerschaft vor, dann endet der Anspruch des erziehenden Elternteils auf Betreuungsunterhalt mit dem Zeitpunkt, ab dem auch das jüngste Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz mit Ganztagsbetreuung hat. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gibt es in Deutschland bereits seit dem Jahr 1996. Er gilt für jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Inwieweit sich der Anspruch sich nur auf einen Halbtagsplatz oder eine Ganztagsbetreuung im Kindergarten richtet, hängt dann von den jeweiligen Landesgesetzen ab.
Quelle :urbs-media

Zitat:
Darf ich denn dann einfach mit meinem Partner in irgendeine Wohnung ziehen, ohne genehmigung der ARGE???
Wenn du kein Geld von der Arge bekommst kannst du tun und lassen was du willst. Lediglich wenn auf die Unterstützung von ALGII angewiesen bist, muißt du dich auch an deren Regeln halten.
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Stichworte
arge, betreuungsunterhalt, kinder, zusammenziehen

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