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| Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft Hier werden Fragen zur Bedarfsgemeinschaft i.S.d. SGB II besprochen. |
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#1
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| Hallo, bin langsam am durchdrehen! Mein Freund hat wegen längerer Krankheit seinen Job verloren (befristeter Vertrag). Dadurch ist er vom Vollverdiener ins Krankengeld und dann in Hartz 4 reingerutscht. Nun meine Frage: Ich bin Vollzeit berufstätig, habe ein 7 jähriges Kind, dass nicht von meinem Freund ist und jetzt soll ich auch hartz 4 beantragen. D. h. Er hat es beantragt und die wollen auch alles von mir haben. die Kontoauszüge der letzten 3 Monate, meine Lohnabrechnungen, ne Lohnbescheinigung von meinem AG und jetzt kommts, den Unterhaltstitel den ich vor 7 Jahren beim Amt gegen meinen Ex erwirkt habe. Ich muss mich bis auf die Unterhose vor denen ausziehen. Mir ist klar dass ich für meinen Freund einstehen muss (ist für mich auch selbstverständlich) aber warum muss auch ich alles beantragen??? Die Sachbearbeiterin hat auf meine Fragen nur vor sich hin gestottert weil sie keine Ahnung hatte. Sie müsste erst mit Ihrem Chef reden, als ich sagte ich möchte doch dann gleich mit ihm reden hat sie abgeblockt. Mein Eindruck: Total inkompetent, die hat selbst keinen blassen Dunst von Ihrem Job und ist absolut überfordert. Wir haben dort jetzt 3x einen Termin bei der Stelle gehabt. Wir haben alles erdenkliche an Unterlagen abgegeben und jedesmal bekommen wir einen Brief mit der Aufforderung noch fehlende Unterlagen nachzureichen, vorher gibt es kein Geld!!!. Warum weiß Sie nicht, dass nicht alles komplett ist (ich weiß, dass kann mir keiner von euch beantworten). Ich weiß langsam nicht mehr wie ich das fehlende Geld beschaffen soll! Ich weiß leider nicht wo ich unabhängige Informationen meiner Rechte herbekomme und wäre sehr dankbar für hilfreiche Tipps.... |
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#2
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| Und warum nutzt du nicht die Suchfunktion? Zu Bedarfsgemeinschaft und eheähnlicher Gemeinschaft gibt es doch nun wirklich mehr als genug Infos. Ihr bildet eine solche Gemeinschaft und da muss - wie in einer Ehe - der verdienende nunmal für den bedürftigen Teil mit eintreten. Entweder alle bekommen dann ALG 2 oder niemand. Und wieso bekommt er nach Ablauf Krankengeld nicht erstmal ALG 1 (ggf. bis zur Entscheidung über einen EU-Rente)?! Bzw. überhaupt ALG 1 wenn er jetzt wieder gesundet sein sollte? Turtle |
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#3
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| Danke für die schnelle Antwort, aber leider nicht wirklich eine Hilfe. Klar könnte ich jetzt stundenlang nach irgendwelchen Beiträgen suchen, aber Foren sind dazu da um spezielle Fragen zu stellen. Und glaube mir ich bin jetzt schon stundenlang vorm pc gesessen und habe mich informiert. Mein Freund ist leider immer noch nicht "gesundet" deswegen ALG II. Die "Arbeitsagentur" ist nicht zuständig, solange er noch krank ist. Er hatte eine größere OP und es wird noch 1 -2 Monate dauern bis er wieder arbeiten kann, da er in Reha muss. Was ist das mit der EU Rente ??? Ich weiß es gibt schwarze Schafe, aber auch wir werden behandelt wie assoziale Schmarotzer. Mein Partner ist unverschuldet in die Sache reingeraten. Ich denke jeder der schon mal in den Genuss gekommen ist, kann das nachfühlen... Mir ist, wie ich schon erwähnt habe, klar (und es ist selbstverständlich für mich) für meinen Partner einzustehen. Mein Problem ist einfach, dass ich mir aus Gründen der Informationsarmut und Willkürentscheidungsvermutungen seitens der Sachbearbeiterin des Sozialbürgerhauses im 'Stich gelassen (od. auf deutsch gesagt verar...)fühle. Ich würde einfach gerne wissen , wer mich unabhängig von dieser Behörde und seriös (evtl in München) beraten könnte, damit ich meine Rechte und Plichten kenne und damit wir uns nicht mehr wie Sozialschmarotzer behandeln lassen oder fühlen müssen. |
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#4
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| Entschuldige mal bitte, aber du bist hier in einem Forum, in dem es auch Regeln gibt. Und eine davon ist nunmal: Zitat:
Ich denke doch wohl, dass du dich bei der Anmeldung hier mit den Regeln einverstanden erklärt hast, oder etwa nicht? Dann müsste dir die Nutzung untersagt werden! Wenn Krankengeld ausgelaufen ist, ist es normal, dass man erstmal Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Und gem. § 125 SGB III kann derjenige dann auch erstmal ALG 1 bekommen, obwohl er nach wie vor nicht arbeitsfähig ist. Deshalb wundert mich der Antrag auf ALG 2, wo er doch bei vorheriger Arbeit und dann durchgehend Krankengeld Anspruch auf ALG 1 haben müsste! Aber wenn dir die Antwort nicht hilft... Oder du den Wahrheitsgehalt meiner Angaben zu Bedarfsgemeinschaft und ALG 2 nicht wahrhaben willst.... Dann ist dir wohl nicht zu helfen. Turtle |
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#5
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| Zitat:
das beste ist du nimmst dir einen Anwalt der wird dir weiterhelfen bei uns ist es genau wie bei dir . mein mann ist krank dadurch frührentner , ich habe krebs dadurch kann ich nicht mehr arbeiten und rente bekomme ich nicht weil mir 3jahre an arbeit fehlen die noch nicht bei der rentenkasse gemeldet worden WAREN:MEIN SOHN LEBT NOCH ZU HAUS DER DARF UNS JETZT MIT DURCHSCHLEUSEN WEIL ER ARBEITET: ABER MEIN ANWALT HAT MIR WEITERGEHOLFEN |
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#6
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| Wie denn, zahlt der Anwalt jetzt den Unterhalt vom Sohn? Fakt ist doch, dass eine BG vorliegt und sie die Unterlagen, die verlangt werden abgeben muss und dass entweder alle ALG 2 bekommen oder niemand. Daran kann ein Rechtsanwalt auch wenig ändern. Turtle |
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#7
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| Dem Arbeitsamt ist es völlig schnuppe, ob jemand mit jemand anderem zusammenlebt oder nicht. Das Arbeitsamt zahlt eine Versicherung aus und die richtet sich wie bei jeder Versicherung nach den eingezahlten Beiträgen. |
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| Stichworte |
| bedarfsgemeintschaft, einstehungsgemeinschaft, hartz 4 |
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